Horrorclowns Völkerrecht

USA/Iran Donald Trump arbeitet daran, den größten diplomatischen Erfolg der vergangenen Jahre zu zerstören
Ausgabe 07/2018
Der kleine Donald möchte bitte aus dem Småland abgeholt werden
Der kleine Donald möchte bitte aus dem Småland abgeholt werden

Foto: Chip Somodevilla/Getty Images

Es existiert keine internationale Ordnung mehr, deren Erhalt von denen gewollt wird, die als Großmächte darauf Einfluss haben. Um diesen Eindruck zu erhärten, reicht der Verweis auf das Völkerrecht. Mehr denn je steht das Prinzip Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) auf der Kippe, wie am Umgang der Trump-Administration mit dem 2015 geschlossenen Iran-Atomabkommen abzulesen ist. Dabei wird gegen das Joint Comprehensive Program of Action (JCPOA) nicht etwa deshalb zu Felde gezogen, weil die Bestimmungen dieses Agreements fortwährend verletzt würden. Wie die mit dem Monitoring beauftragte Internationale Atom-Energieagentur (IAEA) versichert, ist das Gegenteil der Fall. Der Vertrag hält, weil sich der Iran daran hält und die Anreicherung von Uran aufgegeben hat, die eine Vorstufe für den Bau von Kernwaffen sein kann.

Mitte Januar hat Donald Trump verkündet, er räume dem JCPOA eine Gnadenfrist von 120 Tagen ein. Bis Mai bleibe Zeit, die aus seiner Sicht „ernsten Fehler des Deals“ zu korrigieren und „Anschlussregelungen“ zu finden. Darum bemühen sollen sich die Vertragspartner Großbritannien, Frankreich und Deutschland sowie Russland und China. Was in Moskau Vizeaußenminister Rjabkow sofort mit dem Bescheid quittierte, wenn Trump mit dem Bulldozer gegen das Abkommen vorgehe, sei das ein Zeichen dafür, wie sehr er zum Bruch entschlossen sei. China sieht keinen Grund für Gefälligkeiten gegenüber Washington. Die EU beteuert, sie wolle den Vertrag erhalten, nicht jedoch neu verhandeln.

Worauf legt Washington im Einzelnen Wert? Zunächst einmal soll Iran darauf verzichten, ballistische Raketen zu entwickeln und zu testen. Das Verlangen ist der Annahme geschuldet, Teheran rüste sich mit potenziellen Trägersystemen für Nuklearsprengköpfe aus. Es erscheint müßig, darüber zu spekulieren, ob eine derartige „Anschlussregelung“ in Form eines Vertragszusatzes oder anderweitig erwirkt werden kann – Teheran wird darauf niemals eingehen. Erst recht nicht auf die zweite US-Forderung: das laut JCPOA bis 2026 geltende Verbot für die Anreicherung von Uran zu entfristen und mit unbegrenzter Geltungsdauer zu versehen.

Anzumerken wäre, Uran anzureichern, bedeutet nicht automatisch, Kernwaffen bauen zu wollen, zumal Iran in dieser Hinsicht einem dauerhaften Verbot wie einem ebensolchen Kontrollregime unterworfen bleibt. Dagegen zu verstoßen, würde unabhängig vom Schicksal des Atomvertrages umgehend zu erneuten Sanktionen der Vereinten Nationen führen. Schließlich, so die dritte Auflage aus Washington, soll das regionale Aktionsfeld Irans so weit eingedämmt werden, dass der Beistand für Baschar al-Assad in Syrien wie die schiitische Hisbollah im Libanon entfällt, wovon die USA, Israel und Saudi-Arabien profitieren würden.

Vertrag, so what?

Die Optionen, Trump bei seinem Anrennen gegen den Vertrag Einhalt zu gebieten, halten sich in Grenzen. Ohnehin muss der US-Präsident nicht per Handstreich aussteigen. Womöglich reicht es, Teheran zu provozieren, indem auf das komplexe US-Sanktionsregime zurückgegriffen wird, die Hinterlassenschaft mehrerer US-Regierungen, nicht zuletzt Barack Obamas. Der konnte 2015 wegen der republikanischen Mehrheit im Kongress den Vertrag nicht an ein Ende der Sanktionen binden. Senat und Repräsentantenhaus erlaubten nur befristete Suspendierungen von Embargomaßnahmen, die bis heute ständig erneuert werden müssen – alle sechs, vier oder drei Monate. Der Grund: Die seit 1996 gegen Iran verhängten Strafen beruhen auf Einzelgesetzen wie dem Iran Sanctions Act von 1996, dem Kirk-Menendez-Amendment von 2011 oder dem Iran Freedom and Counter Proliferation Act von 2012, der Öl- und Gaseinfuhren reglementiert. Unterlässt es Trump, durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass eines dieser Gesetze ausgesetzt bleibt, tritt es wieder in Kraft. Die iranische Regierung geriete unweigerlich unter Zugzwang und müsste entscheiden, ob sie einen solchen Vertragsverstoß verurteilt, aber unter Protest hinnimmt – oder das Abkommen kündigt. Käme es dazu, ginge ein wirkungsmächtiges Paradigma für den Ausgleich zwischen zunächst unvereinbaren Positionen verloren, wie es davon seit 1990 nur wenige gab. Man stelle sich vor, was es für das Ost-West-Verhältnis bedeutet hätte, wäre 1987 der INF-Vertrag über den Abbau nuklearer Mittelstreckenraketen zwischen den USA und der UdSSR geschleift worden.

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Geschrieben von

Lutz Herden

Redakteur „Politik“, zuständig für „Ausland“ und „Zeitgeschichte“

Lutz Herden studierte nach einem Volontariat beim Studio Halle bis Ende der 1970er Jahre Journalistik in Leipzig, war dann Redakteur und Auslandskorrespondent des Deutschen Fernsehfunks (DFF) in Berlin, moderierte das Nachrichtenjournal „AK zwo“ und wurde 1990/91 zum Hauptabteilungsleiter Nachrichten/Journale berufen. Nach Anstellungen beim damaligen ORB in Babelsberg und dem Sender Vox in Köln kam er Mitte 1994 als Auslandsredakteur zum Freitag. Dort arbeitete es von 1996 bis 2008 als Redaktionsleiter Politik, war dann bis 2010 Ressortleiter und danach als Redakteur für den Auslandsteil und die Zeitgeschichte verantwortlich.

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