Landen ohne Lande-Erlaubnis

Atalanta Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Anti-Piraten-Mission auf das somalische Festland auszudehnen und davon zu profitieren, dass Somalia ein gescheiterter Staat ist

Wer sich das Recht einräumt, auf dem Territorium eines anderen Staates militärisch aktiv zu sein, der macht sich einer Intervention schuldig. Völkerrechtlich gesehen läuft die erweiterte Anti-Piraten-Operation Atalanta darauf hinaus, somalisches Hoheitsgebiet zu verletzen. Zu nicht mehr und nicht weniger hat die Bundesregierung in dieser Woche deutsche Marine-Einheiten autorisiert, die am Horn von Afrika an dieser EU-Mission beteiligt sind.

Dabei wird nicht nur vorausgesetzt, sondern genau genommen ausgenutzt, dass ein Staat zur Kampfzone wird, der ohnmächtig hinnehmen muss, was mit ihm geschieht. Somalia ist seit gut zwei Jahrzehnten so etwas wie der Prototyp des gescheiterten Staates (failed state) in Afrika: Seit den frühen neunziger Jahren ohne handlungsfähige staatliche Autoritäten, ohne zentrale Behörden, ohne Armee und Polzei – als Staat zwar noch existent, aber kaum mehr existenzfähig. Das aufgestockte Atalanta-Mandat der EU wirft deshalb um so mehr die Frage auf, ob Somalia als Völkerrechtssubjekt minderer Qualität behandelt werden darf. Hat es jedes Recht verwirkt, für sich gleiche völkerrechtliche Standards geltend zu machen wie etwa Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, Griechenland, Schweden, Italien und die Niederlande? Eben jene Staaten der EU, die an Atalanta beteiligt sind? Auch wenn etwas gegen im Indischen Ozean marodierende Piraten getan und die freie Schifffahrt gesichert werden muss: Das ändert nichts daran, dass die Anti-Piraten-Mission nur dann das Recht auf ihrer Seite hat, wenn sie geltendes Recht respektiert. Alles andere schafft einen Präzedenzfall, wie mit failed states umgegangen werden kann, ohne dabei das geringste Risiko einzugehen.

Fiktive Größe

Der UN-Sicherheitsrat räumt interessierten Ländern zur Bekämpfung der Piraterie beachtliche Freiheiten ein – sowohl bei Operationen in der Zwölf-Meilen-Zone von Küstenstaaten wie in deren Luftraum. Wie sich zeigt, wird das als Einladung zu militärischen Abenteuern verstanden, wie die jüngsten Entscheidungen bei Atalanta zeigen, die mit erheblichen Risiken verbunden sind. Warum?

Zunächst einmal müssen bei Angriffen auf das somalische Festland Kollateralschäden einkalkuliert werden. Es wird an einer präzisen und zuverlässigen Aufklärung fehlen, die genaue Kenntnisse über die Lage von Treibstoff- und Munitionslagern der Piraten gestattet, vor allem aber wissen lässt: Wo liegt die Grenze zwischen Piratencamp und Fischerdorf, von der anzunehmen ist, dass es sie in der Regel gar nicht gibt? Wenn das so ist, dann sind zivile Opfer wahrscheinlich, wenn nicht gar sicher. Auch die von der Bundesregierung beschlossene Operationstiefe von 2.000 Metern auf somalischem Festland darf getrost als fiktive Größe genommen werden. Wer wird sie im Ernstfall messen? Wer kontrollieren? Und wie? Es dürften künftig schon deshalb Ziele sehr viel tiefer im Landesinneren Somalias angegriffen werden, weil sich die Piraten darauf einstellen, womit zu rechnen ist, und ihr Equipment aus dem küstennahen Raum ins Hinterland verlagern.

Es beunruhigen freilich nicht allein die sich abzeichnenden Konsequenzen, wenn unter diesen Umständen der neue Atalanta-Auftrag erfüllt wird. Es bestürzt die Kaltschnäuzigkeit, mit der die Bundesregierung sanktioniert, dass die rechtlichen Grauzonen eines solchen Vorgehens ausgeschritten werden. Und das unter Federführung des deutschen Außenministers. Was geschieht, wenn ein angreifender Helikopter abgeschossen wird oder wegen eines Defekts abstürzt und die Crew geborgen werden muss? Dann werden doch wohl mit ziemlicher Sicherheit Rettungskommandos ihren Fuß auf somalischen Boden setzen und durch einen robusten Einsatz – sprich: als kämpfender Verband – vorankommen wollen. Dafür gibt es kein Mandat der EU, geschweige denn der UN, sondern nur die Gewissheit, dass die Gefahren für die handelnden Soldaten tödlich sein können.

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Geschrieben von

Lutz Herden

Redakteur „Politik“, zuständig für „Ausland“ und „Zeitgeschichte“

Lutz Herden studierte nach einem Volontariat beim Studio Halle bis Ende der 1970er Jahre Journalistik in Leipzig, war dann Redakteur und Auslandskorrespondent des Deutschen Fernsehfunks (DFF) in Berlin, moderierte das Nachrichtenjournal „AK zwo“ und wurde 1990/91 zum Hauptabteilungsleiter Nachrichten/Journale berufen. Nach Anstellungen beim damaligen ORB in Babelsberg und dem Sender Vox in Köln kam er Mitte 1994 als Auslandsredakteur zum Freitag. Dort arbeitete es von 1996 bis 2008 als Redaktionsleiter Politik, war dann bis 2010 Ressortleiter und danach als Redakteur für den Auslandsteil und die Zeitgeschichte verantwortlich.

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