Atomabkommen mit dem Iran: Die Anti-Sanktionsklausel

Verhandlungen Nicht nur Teheran, auch Moskau will seine Rechte bei einem Nuklearabkommen gesichert sehen
Ausgabe 10/2022
Hossein Amir-Abdollahian, der iranische Außenminister, bei einem Besuch in Moskau
Hossein Amir-Abdollahian, der iranische Außenminister, bei einem Besuch in Moskau

Foto: Kirill Kudryavtsev/Pool/AFP

Es ist die Gunst der Stunde, die der Iran nutzen kann, um sich Vorteile zu verschaffen. Ohne den Ukraine-Konflikt wären sie kaum denkbar. Erst taucht Außenminister Hossein Amir-Abdollahian auf der Münchner Sicherheitskonferenz auf und wird weniger skeptisch gesehen als unter normalen Umständen. Seine Präsenz zeigt an, dass der Westen nicht nur mit sich selbst spricht. Bald darauf lässt der Gas- und Ölexporteur Iran durchblicken, auf dem Weltmarkt einspringen zu können, sollte Russland wegen des Ukraine-Krieges ausfallen oder boykottiert werden.

Möglich ist dies nur, weil nach monatelangen Verhandlungen in Wien eine Rückkehr zum Atomabkommen von 2015 und ein Verzicht auf geltende Sanktionen fast besiegelt ist. Dabei wird kein Status quo reaktiviert, wie es ihn gab, bis Donald Trump den Vertrag im Mai 2018 einseitig kündigte. Der Iran will vereinbart wissen, bei einem erneuten US-Ausstieg nicht abermals Ziel von Strafaktionen zu werden. Gefragt sind Garantien, an denen US-Regierungen – egal, wer sie stellt – nicht rütteln können. Eine der dann geltenden Maximen würde lauten, zwischen iranischen und ausländischen Unternehmen getroffene Übereinkünfte zu Investitionen, zum Austausch von Waren oder zu anderen Vorhaben dürfen weder erschwert noch unterbunden werden. Die USA müssten demnach auf die Praxis verzichten, Dritte zu belangen, falls sie Kontrakte mit iranischen Partnern haben und halten.

Das wäre zu verankern, nicht zu versprechen – und ginge zu Lasten von US-Unterhändler Rob Malley. Der vertritt in einem inoffiziellen Verhandlungsdokument die Ansicht: Es sollte reichen, dass Präsident Biden im Juni 2021 beim G7-Gipfel in Cornwall versichert hat, seine Regierung werde das Abkommen respektieren. Zu Recht hält der Iran eine solche Zusage für zu unverbindlich. Die Mauer feindseligen Misstrauens zwischen beiden Staaten ist weiterhin hoch. Außenminister Amir-Abdollahian schlägt daher vor, dass die Parlamente der Signatarstaaten des Nuklearvertrages (die fünf UN-Vetomächte und Deutschland) das jetzt Ausgehandelte bestätigen. Ein Prozedere, das einen Souverän ins Spiel bringt, der bei internationalen Abkommen nur allzu oft ein Schattendasein fristet. Bürgt die Legislative für ein Übereinkommen, kommt exekutive Willkür dagegen schwer an. Auch wenn Amir-Abdollahian mit seiner Idee scheitern dürfte, ist sie ein Indiz dafür, wie selbstbewusst Teheran agiert.

So wurde der Versuchung widerstanden, statt mit allen Unterzeichnerstaaten von 2015 direkt mit den USA in bilaterale Sondierungen einzutreten, bei denen ein Gefangenenaustausch einbezogen werden sollte. Das iranische Verlangen, es solle im Vorfeld derartiger Gespräche „eine deutliche Geste des guten Willens“ geben, wurde in der Gewissheit formuliert, dass sich die Amerikaner dazu nicht aufraffen. Sie hätten dafür sorgen müssen, dass bei ausländischen Banken eingefrorene iranische Vermögen – gut zehn Milliarden Dollar – freigegeben werden.

Die USA wollten das bisher so wenig zugestehen wie Russland bestätigen, dass seine Rechte in Sachen Nuklearabkommen durch die momentane Sanktionslawine des Westens nicht beeinträchtigt werden. Eine nächste – noch – außervertragliche Anti-Sanktionsklausel? Gegenwärtig dürfte sie für die westlichen Verhandler USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland unannehmbarer sein als die vom Iran beanspruchten Garantien.

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Geschrieben von

Lutz Herden

Redakteur „Politik“, zuständig für „Ausland“ und „Zeitgeschichte“

Lutz Herden studierte nach einem Volontariat beim Studio Halle bis Ende der 1970er Jahre Journalistik in Leipzig, war dann Redakteur und Auslandskorrespondent des Deutschen Fernsehfunks (DFF) in Berlin, moderierte das Nachrichtenjournal „AK zwo“ und wurde 1990/91 zum Hauptabteilungsleiter Nachrichten/Journale berufen. Nach Anstellungen beim damaligen ORB in Babelsberg und dem Sender Vox in Köln kam er Mitte 1994 als Auslandsredakteur zum Freitag. Dort arbeitete es von 1996 bis 2008 als Redaktionsleiter Politik, war dann bis 2010 Ressortleiter und danach als Redakteur für den Auslandsteil und die Zeitgeschichte verantwortlich.

Lutz Herden

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