Freitag: Grundsätzlich gefragt – können Inspekteure der Vereinten Nationen beim Einsatz von chemischen Kampfstoffen eindeutig klären, wer dafür die Verantwortung trägt?
Jan van Aken: Ja und nein. Bei bestimmten Fällen lässt sich durch die chemische Analyse erkennen, welche der verwendeten Kampfstoffe aus dieser oder jener Produktion stammen. In Syrien können die Inspekteure allerdings nicht feststellen, wer etwas eingesetzt hat, weil auf beiden Seiten teils die gleichen Waffen vorhanden sind.
Inwiefern?
Man muss davon ausgehen, dass Rebellengruppen durch die Einnahme von Armeestützpunkten, Waffenlagern oder durch Überläufer an chemische Kampfstoffe herangekommen sind, die einst in den Depots der Regierungsarmee waren. Selbst eine Analyse der verwendeten Raketen oder Granaten sagt in diesem Fall nichts über den Täter aus.
Was können die Inspekteure dann überhaupt sagen?
Sie können herausfinden, welcher Kampfstoff verwendet wurde, zum Beispiel Sarin oder eine andere Substanz. Aber sie können und werden auch kein einziges Wort darüber verlieren, wen sie für diesen Angriff am 21. August im Ort Al-Ghuta verantwortlich machen.
Es hieß nun, weil zwischen dem mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz in Al-Ghuta am 21. August und den ersten Inspektionen 72 Stunden vergingen, seien vermutlich Spuren vernichtet worden. Es könne daher keine verlässlichen Befunde mehr geben. Teilen Sie diese Auffassung?
Nein, das ist Teil der Propagandamaschinerie, mit der seit dem 21. August, dem Tag des mutmaßlichen Angriffs, versucht wurde, die Schuldfrage einseitig zu klären. Grundsätzlich ist es so, dass die meisten Nervengase sehr leicht flüchtig sind. Das heißt, sie sind möglicherweise schon nach Stunden komplett verflogen, doch gilt das nicht für ihre Abbauprodukte. Daher kann ich auch nach Wochen durch Umwelt-, Urin- und Blut-proben immer noch nachweisen, welcher chemische Kampfstoff gebraucht wurde.
Was Sie sagen, wirkt wie die Erklärung für das eigentliche Mandat der UN-Inspektion, das sich ja auf Geschehnisse bezog, die teils schon Monate zurücklagen.
Ja, weil es überhaupt kein Problem ist, auch über einen solchen Zeitraum hinweg die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Wenn Sarin mit Feuchtigkeit in Berührung kommt, zersetzt es sich sehr schnell, aber über die Abbauprodukte kann ich auch nach Monaten noch bestimmen, ob es eingesetzt wurde oder nicht.
Im Mai bereits gab es den Hinweis der UN-Sonderermittlerin Carla del Ponte, dass auch Rebellenformationen über derartige Waffenbestände verfügen und diese auch einsetzen. Für wie belastbar halten Sie diese Aussage?
Für nicht sehr belastbar. Woher will sie das wissen? Wir haben es eher mit einer qualifizierten Vermutung zu tun. Auch ich gehe allerdings mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass die Rebellen Zugang zu diesen Waffen haben.
Nun hat Damaskus die 1997 in Kraft getretene internationale Chemiewaffen-Konvention CWK – wie auch Israel, Ägypten, der Sudan und andere Staaten – nicht unterzeichnet. Heißt das automatisch, die darin fixierten Pflichten gelten für Syrien nicht?
Zunächst einmal darf Syrien als Nicht-Signatarstaat natürlich Chemiewaffen besitzen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese im Konfliktfall auch eingesetzt werden dürfen. Derartiges wird durch die Genfer Konvention untersagt, die inzwischen als Gewohnheitsvölkerrecht gilt. Mit anderen Worten: Der Gebrauch von Chemiewaffen ist für alle Staaten verboten, egal ob sie die CWK unterschrieben haben oder nicht. Aber Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Besitz sind einem Nichtunterzeichner-Staat der Konvention weiter erlaubt. So wie es für die Amerikaner leider weiterhin legal ist, ihre Bestände an Streumunition aufzufüllen oder fortgesetzt Landminen zu produzieren, weil sie den entsprechenden internationalen Verträgen nicht beigetreten sind.
Gilt die von Ihnen geschilderte Praxis auch bei biologischen Waffen, die schon 1971 von der UN-Generalversammlung als Mittel der Kriegsführung geächtet wurden?
Bio- und die Chemiewaffenkonvention gelten hier in analoger Weise und untersagen im Übrigen auch ganz klar jede Weitergabe dieser Massenvernichtungswaffen.
Was bringt Staaten wie Syrien dazu, sich einem fast weltweit geltenden Anti-Chemie-Waffen-Regime zu verweigern?
Das sind Sicherheitserwägungen, aus denen heraus erklärt wird, wir wollen dieses generelle Verbot nicht mittragen. Wir haben es hier mit einem anderen Verhalten zu tun als dem der Sowjetunion, die sich einst der Biowaffen-Konvention angeschlossen hatte und trotzdem weiter bakteriologische Waffen entwickelte. Syrien will sich die Option auf Chemiewaffen offenhalten, weil für Damaskus seit Jahrzehnten das Prinzip gilt: Solange der Gegner Israel über Massenvernichtungsmittel verfügt, brauchen wir die auch. Das finde ich falsch, aber ein solches Verhalten ergibt sich aus der Logik des Regimes, die besagt: Wir wollen die Chemiewaffen als Antwort auf die israelische Atombombe haben.
Wo werden die Chemiewaffen der syrischen Streitkräfte produziert?
Mit ganz großer Sicherheit im Lande selbst. Denn Chemiewaffen sind extrem geächtet, da bis Juli 2013 189 Staaten das Übereinkommen zum Verbot dieser Arsenale unterschrieben haben. Also, woher sollten die Syrer bekommen, was sie wollen? Saddam Hussein hatte in den achtziger Jahren ein Programm, wovon Syrien profitiert haben könnte, aber ich halte eher eine Eigenproduktion für gegeben, weil es eben keinen Markt für diese Waffen mehr gibt. Andererseits haben die Syrer nie etwas zugegeben oder offengelegt. Deshalb ist es bis heute genau genommen eine Vermutung, dass sie über solche Bestände verfügen. Ich halte dies aber für sehr wahrscheinlich, da sie schon in den siebziger Jahren ein eigenes Programm verfolgt haben.
Sie haben erklärt, jeder Giftgas-Angriff müsse bestraft werden, welche gerichtliche Instanz schwebt Ihnen vor?
Wenn es irgendwie geht, sollte ein syrisches Gericht darüber verhandeln. Falls das nicht möglich ist – aus welchen Gründen auch immer – , muss ein internationales Gericht diese Kriegsverbrechen ahnden.
Denken Sie an den Internatio-nalen Strafgerichtshof ICC?
Unter Umständen, ja. Doch werden wir das Geschehen erst vollständig aufklären können, wenn der Bürgerkrieg vorbei ist. Irgendwann werden wir wissen, wer es war. Weil jemand anfängt zu reden, weil Dokumente auftauchen oder was auch immer – und wenn es erst in zehn Jahren so weit ist. Dann müssen die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. Nur wäre es mir lieber, wenn dies ein syrisches Gericht übernimmt.
Sind Chemiewaffen so etwas wie eine vergessene Zeitbombe, die bei Konflikten im Nahen Osten und in Nordafrika für die mit der Arabellion in Turbulenzen geratenen Staaten demnächst wieder eine größere Rolle spielt?
Ich finde, Zeitbombe ist ein sehr treffender Begriff. Alle gehen seit Jahrzehnten davon aus, dass Syrien über diese Potenziale verfügt, und haben es wieder vergessen, weil man immer meinte, dies sei ein Moment der strategischen Balance zu Israel. Deshalb müsse man sich nur für den Fall eines neuen Nahostkrieges Sorgen machen. Bei Libyen verhielt es sich nicht viel anders. Präsident Gaddafi hat zwar 1993 seine Tore geöffnet und internationale Kontrolleure ins Land gelassen, sodass mit der Vernichtung einiger Lager begonnen wurde, aber auch das geriet bald wieder in Vergessenheit. Jetzt merkt man plötzlich: Diese Zeitbombe tickt. Falls Syrien als Staat zerfällt und ein halbes Dutzend von Milizen und Rebellengruppen plötzlich Zugriff auf Chemiewaffen hat, möchte ich nicht wissen, wo die am Ende überall auftauchen. Das wäre eine Katastrophe.
Warnen Sie vor einem Chemiewaffen-Terrorismus, sollten sich in Syrien wie in Libyen nach einem Regimewechsel teils chaotische Verhältnisse ergeben?
Ja, aber ohne alarmistisch zu sein. Natürlich ist das Szenario nicht unrealistisch, dass in Syrien Al-Qaida-nahe Formationen wie die Al-Nusra-Front nicht lange zögern oder nicht lange gezögert haben, Chemiewaffen in ihr Arsenal zu holen.
Der lautlose Tod
Tag des Verderbens I
22. Juni 1915: „Die französischen Truppen beobachteten über die Brustwehr ihrer Gräben hinweg diese merkwürdige Wolke; da sah man plötzlich, wie die Soldaten die Arme in die Luft warfen, die Hände an den Hals legten und sich am Boden wälzten. Viele erhoben sich nicht wieder, während andere kopflos nach hinten flohen, als ob sie wahnsinnig geworden wären ...“, heißt es im Bericht eines Augenzeugen über jenen Tag, als das deutsche Heer über den Schützengräben bei Ypern in Flandern erstmals Chlorgas als Kampfstoff einsetzte und einen Präzedenzfall schuf.
Genfer Protokoll
Der Einsatz von chemischen und bakteriologischen Waffen während des I. Weltkrieges mit Tausenden von Toten und noch mehr ihr Leben lang von Vergiftungen gezeichneten Soldaten ließ begreifen, dass mit dieser Art der Kriegsführung eine Büchse der Pandora geöffnet war. Die Völkerbund-Staaten einigten sich daher im Juni 1925 auf das „Genfer Protokoll“. Mit seinem Inkrafttreten 1928 wurde „der Einsatz von erstickenden und giftigen Gasen und vergleichbaren Flüssigkeiten oder anderen Stoffen“ ausdrücklich geächtet. Deutschland trat dem Vertrag 1929 bei.
Chemiewaffenkonvention
Nach dem II. Weltkrieg, in dem keine chemischen und biologischen Waffen eingesetzt wurden, bezeichnete die UNO das „Genfer Protokoll“ als unzureichend. Doch bedurfte es jahrzehntelanger Sondierungen, bis 1992 durch die UN-Vollversammlung eine Konvention angenommen wurde, die Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Einsatz von Chemiewaffen verbietet. Alle inzwischen 189 Signatarstaaten waren verpflichtet, bis Ende 2012 vorhandene Bestände unter Kontrolle der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu vernichten.
Tag des Verderbens II
16. März 1988: Durch einen Giftgas-Angriff der Armee Saddam Husseins auf Halabja, eine Stadt im eigenen Land, verlieren etwa 3.500 irakische Kurden ihr Leben, vor allem Frauen und Kinder. Zu dieser Operation kommt es kurz vor Ende des Golfkrieges zwischen Irak und Iran (1980 – 1988). Halabja ist von iranischen Truppen und kurdischen Verbänden erobert worden. Die sich dagegen richtende Al-Anfal-Offensive der irakischen Streitkräfte wird als „ethnische Säuberung“ gegen die Kurden betrieben und durch den Einsatz von Sarin sowie Tabun zum Kriegsverbrechen.
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