Treppauf, treppab

Demokratie Der Erregungsfuror der Politik nach den Ereignissen am Reichstag nährt den Verdacht, übertönen und überspielen zu wollen, was tatsächlich Sache ist
Es fehlt nicht nur bei Seehofer an der Überzeugung und Bereitschaft, sich unter Gebrauch der institutionellen Macht des Staates gegen Rechtsextreme und Rechtsradikale zur Wehr zu setzen
Es fehlt nicht nur bei Seehofer an der Überzeugung und Bereitschaft, sich unter Gebrauch der institutionellen Macht des Staates gegen Rechtsextreme und Rechtsradikale zur Wehr zu setzen

Foto: John Macdougall/AFP/Getty Images

Wenn einem die Demokratie etwas wert ist, sollte Institutionen, denen demokratische Symbolkraft zuerkannt wird, besonderer Schutz gelten. Dem Reichstag allemal. Als der in der Nacht vom 27. zum 28. Februar 1933 brannte, war die Weimarer Demokratie erledigt und der Weg in eine faschistische Diktatur frei. Was damals besonders auffiel, waren das Überwältigende des Augenblicks und der rasante Absturz ins Bodenlose grassierender Rechtlosigkeit. Wer könne bestreiten, dass Deutschland absolut demokratisch ausgeschaut habe, „bis es dann faschistisch ausgeschaut hat“, lässt Bertolt Brecht seine Figur Kalle in den Flüchtlingsgesprächen sagen. Unzulässige Analogie? Absolut unoriginell?

Mag sein, aber unvermeidbar, weil angeregt durch die Reaktion des politischen Establishments auf die Berliner Ereignisse vom Wochenende. Der Erregungsfuror nährt den Verdacht, mit Fanfaren übertönen zu wollen, was tatsächlich Sache ist.

Offenbar hat es nicht nur am frühen Abend des 29. August an der politischen Sensibilität gefehlt, sich bewusst zu sein, dass eine demokratische Instanz wie der Bundestag ins Visier geraten kann, wenn Demokratiegegner das Zentrum der Hauptstadt fluten – falsche Polizeitaktik bzw. überforderte Einsatzkräfte hin oder her.

Wer die Nachrichten vor dem Aufmarsch verfolgte und um dessen Zusammensetzung wusste, musste sich fragen: Wie sollte ein Kontingent von gut 3.000 Ordnungskräften ausreichen, dem gewachsen zu sein, was sich abzeichnete. War es bewusst so klein gehalten bei erwarteten 40.000 bis 50.000 Demonstranten, um bestenfalls punktuell, aber eigentlich eher nicht eingreifen zu können? Man konnte schlecht vergessen haben, wie sich am 1. August an gleicher Stelle die gleichen Akteure aufgeführt hatten.

Mut zur Gegenwehr

Insofern musste klar sein, dass der Staat Gefahr lief, von rechtsradikalen Feinden und bürgerlichen Mitläufern vorgeführt zu werden. Wollte er das? Hoffentlich nicht. Zum Schutz des G20-Gipfel vor drei Jahren in Hamburg waren 32.000 Polizisten aufgeboten und gehalten, teils massiv einzuschreiten, sobald sich linker Widerstand zu formieren suchte. Daran zu erinnern, soll die dabei seinerzeit von Demonstranten ausgehende Gewalt mitnichten rechtfertigen.

Aber man gönne sich nur für einen Moment die Vorstellung, was am Reichstag passiert wäre, hätten „Linksextremisten“ die bewusste Treppe geentert. Wären sie auch mehr oder weniger wieder herunter gebeten und geleitet worden, wie das den kursierenden Videoaufnahmen zu entnehmen ist? Will heißen: Wenn über der Reichstagstreppe Reichskriegsflaggen wehen und damit Hoheitszeichen des NS-Regimes kann nicht mit letzter Gewissheit ausgeschlossen werden, dass die Gründe dafür gravierender sind, als das mit dem politischen Nachspiel anklingt.

Es verfestigt sich der Eindruck, dass der zuständige Bundesinnenminister überfordert ist oder sein will. Es fehlt nicht nur bei Seehofer an der Überzeugung und Bereitschaft, sich unter Gebrauch der institutionellen Macht des Staates gegen Rechtsextreme und Rechtsradikale zur Wehr zu setzen. Die Protagonisten einer teils unverhohlen nazistischen Bewegung haben sich längst für Gewalt entschieden. Sie sollten damit auch entschieden haben, wie man damit umgeht. Aber solange Nachrichten über rechtsextreme Netzwerke in der Polizei bis hin zu Eliteeinheiten nicht abreißen, übermannt den Staat offenbar eine gewisse Scheu, Beamte einzusetzen, über deren Loyalität man sich nicht absolut sicher ist. Nur wäre das unter den gegebenen Umständen unabdingbar – damit die Verhältnisse auch so sind, wie sie „ausschauen“.

Senator beschädigt

Es kommt hinzu, dass Verlauf und Eskalation des Geschehens in der Hauptstadt nahelegen, dass Kundgebung und Demonstration nicht hätten genehmigt werden sollen. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht zogen sich auf formal demokratierechtliche Argumente zurück und nahmen in Kauf, den Berliner Innensenator Andreas Geisel als politischen Deppen dastehen zu lassen. Seine Einlassungen zur Begründung des anfänglichen Verbots verdienen Respekt, auch wenn es an taktischem Geschick wohl fehlte.

Ungeachtet dessen – muss nicht längst bei der Auslegung des Demonstrationsrechts zur Kenntnis genommen werden, dass mit der Pandemie nun einmal eine außergewöhnlich ernste, lang anhaltende, stetig Leben bedrohende Notlage besteht, die in jeder Hinsicht nach adäquaten Verhalten verlangt – auch bei der Judikative?

Vorübergehend sollten Demonstrationen nur erlaubt werden, wenn davon die körperliche Unversehrtheit der Beteiligten wie Unbeteiligten keinen Schaden nimmt. Dass dies am 29. August nicht der Fall sein würde, stand von Anfang an außer Frage. Leider rächt sich in diesem Zusammenhang, dass Bundesexekutive und Landesregierungen zu Gefallsucht neigen, statt auf eine durch und durch konsistente Anti-Corona-Politik zu vertrauen.

Seit Wochen befeuert eine diffuse Beschlusslage Skepsis, Unbehagen und Trotz gegen widersprüchliche, dazu noch unzureichend kontrollierte Maßnahmen. Es mag übertrieben klingen, aber das Gesundheitssystem zeigt sich mehr als das politische System befähigt und willens, der Pandemie gewachsen zu sein.

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