Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

Gazakrieg Noch nie in einem Nahostkrieg seit 1947 ist den Vereinten Nationen durch Israel das Recht auf Präsenz so bestritten worden wie in den 20 Tagen der Schlacht um Gaza

Israel hat beim Gaza-Krieg gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn die Regierung Olmert, wie gerade geschehen, ein juristisches Beratungsgremium für Militärs einrichtet, die vor internationale Gerichtshöfe zitiert werden könnten, wirkt das nicht nur präventiv. Es zeugt von schlechtem Gewissen und wirkt wie ein indirektes Eingeständnis einer Schuld, die nicht allein darin liegt, dass verbotene oder geächtete Waffen zum Einsatz kamen.

Wer sich humanitär engagiert, ist zum Abschuss freigegeben

Der Beschuss des UN-Hauptquartiers in Gaza, die Angriffe auf zwei UN-Schulen, bei denen 40 palästinensische Flüchtlinge starben, und auf UN-Hilfskonvois – solche Akte der Feindseligkeit gegenüber den Vereinten Nationen hat es in keinem der bisherigen Nahost-Kriege seit 1947 gegeben. Und in keinem war die Botschaft eines solchen Vorgehens so überaus eindeutig: Wer sich in Gaza aus humanitären Gründen engagiert, schwebt in Lebensgefahr – der ist zum Abschuss freigegeben. Wer das nicht will, soll eben verschwinden. Die ungewohnt scharfen Reaktionen von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon lassen ahnen, dass diese Nötigung – man könnte auch Erpressung schreiben – genauso verstanden wurde, wie sie gemeint war: als feindseliger Akt gegen fast alles, was die Vereinten Nationen ausmacht: Ihre Universalität, ihre Überparteilichkeit, ihren humanitären Auftrag, ihr Recht auf Schutz und Respekt.

Es ist schlichtweg unglaublich, dass die Europäische Union, die sich als Staatenbund ausdrücklich auf die Prinzipien der UN-Charta beruft, sehenden Auges hinnimmt, wie staatliche Verhaltensweisen verludern und Rechtsnormen verwildern. Sind sich der EU-Ratspräsident Topolanek, die Außenminister Schwarzenberg, Steinmeier oder Kouchner wirklich nicht darüber im Klaren, dass durch Israel Präzedenzfälle des Rechtsbruchs geschaffen werden, die sich jedem anderen zur Nachahmung empfehlen, wenn sie nicht geahndet werden? Wer den Gaza-Krieg nicht als Anlass begreift, das Völkerrecht mit allem Nachdruck als politisch-moralisches Obligo zu verteidigen und Kriegsverbrechen zu bestrafen, trägt eine Mitschuld am Rückfall in vorzivilisatorische Zustände.

Selbst im Krieg gilt so etwas wie Verhältnismäßigkeit

Eine Kriegführung, die vom ersten Schuss an auf Kosten der Zivilisten geht, muss geahndet werden. Sie traf im Falle des Gaza-Kriegs eines der am dichtesten besiedelten Gebiete der Welt. Jeder israelische General wusste das. Wer behauptet, er habe dort mit Kampfflugzeugen, Panzern, Artillerie und chemischen Waffen eine Schlacht mit größtmöglicher Rücksicht auf Frauen und Kinder geführt, der lügt. Und wer dafür den Beschuss südisraelischer Orte als Rechtfertigung anführt, der verzerrt die Wahrheit: Tote und Verletzte lassen sich nicht im Stile eines Buchhalters verrechnen. Selbst im Krieg gilt so etwas wie Verhältnismäßigkeit. Wo ist diese bei mehr als 1.300 toten Palästinensern in 20 Tagen und 24 toten Israelis in acht Jahren? Wie ist diese Unverhältnismäßigkeit anders zu erklären als mit dem Willen, den Gaza-Palästinensern eine Lektion zu erteilen? Eine Lektion die bessagt: Euer Existenzrecht ist nicht viel wert. Eigentlich gar nichts, wenn wir das so wollen.

Wäre Hamas für die gleichen Gräuel verantwortlich, wie sie die israelische Armee in Gaza verübt hat, unsere Medien wären voll davon. Hamas würde als außer Rand und Band geratene Terrorbande beschrieben, die bewiesen hat, wozu islamischer Fundamentalismus fähig ist. Welchen analogen Offenbarungseid verdanken wir der israelische Kriegführung? Wozu die Armee eines Staates fähig ist, der für sich in Anspruch nimmt, für westliche Werte zu stehen und nach westlichen Standards zu handeln? Vermutlich wird es genau deshalb bei Ban Ki Moon oder dem EU-Außenbeauftragten Solana nur Wunschdenken bleiben, dass aus Tätern auch Angeklagte werden.


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Geschrieben von

Lutz Herden

Redakteur „Politik“, zuständig für „Ausland“ und „Zeitgeschichte“

Lutz Herden studierte nach einem Volontariat beim Studio Halle bis Ende der 1970er Jahre Journalistik in Leipzig, war dann Redakteur und Auslandskorrespondent des Deutschen Fernsehfunks (DFF) in Berlin, moderierte das Nachrichtenjournal „AK zwo“ und wurde 1990/91 zum Hauptabteilungsleiter Nachrichten/Journale berufen. Nach Anstellungen beim damaligen ORB in Babelsberg und dem Sender Vox in Köln kam er Mitte 1994 als Auslandsredakteur zum Freitag. Dort arbeitete es von 1996 bis 2008 als Redaktionsleiter Politik, war dann bis 2010 Ressortleiter und danach als Redakteur für den Auslandsteil und die Zeitgeschichte verantwortlich.

Lutz Herden

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