Bundesnetzagentur senkt Durchleitungspreise

Telekommunikation Die deutsche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, senkt die Gebühren für die Durchleitung von Telefongesprächen zwischen unterschiedlichen Mobilfunkanbietern.

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Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Durchleitungsgebühren für Telefonate zwischen unterschiedlichen Handynetzen zu senken, ist aus der Sicht der Verbraucher positiv. Denn das geringe Entgelt, das sich die Konzerne gegenseitig in Rechnung stellen können, erhöht die Chance auf weitere Preissenkungen im Mobilfunk.

Mehr als eine mediale Randnotiz war die neue Vorgabe der Bundesnetzagentur, die seit dem 1. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, aber bisher nicht. Doch den vier Mobilfunkanbietern in Deutschland in Gestalt von T-Mobile, E-Plus, Telefonica und Vodafone dürfte die Entscheidung wenig gefallen. Immerhin stellen die Gebühren für die Durchleitung von Gesprächen zu einem anderen Netzanbieter feste Einnahmen dar.

Das Motiv, warum sich die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation zu einer Absenkung der Durchleitungspreise auf einen einheitlichen Betrag von 1,85 Cent pro Minute entschloss, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung mit den Worten: „Immer weniger Kosten werden durch den Sprachverkehr verursacht, sodass dieser einen entsprechend geringeren Anteil an den Gesamtkosten eines Mobilfunknetzes tragen muss. Dies ist im Wesentlichen der Grund dafür, dass der Minutenpreis für Terminierungsleistungen weiter sinkt.“

Kurz zusammengefasst bedeutet die Aussage, dass die Verbraucher das Handy eben immer stärker zum Surfen im Internet gebrauchen und gleichzeitig weniger zum Smartphone greifen, um damit zu telefonieren. Die kürzlich beschlossene Absenkung des so genannten mobilen Terminierungsentgeltes ist dabei nur eine Etappe. Vielmehr ist geplant, dass bereits im Dezember dieses Jahres eine weitere Kürzung erfolgen soll. Dann wird der Preis für die Durchleitung von Gesprächen zu anderen Mobilfunknetzen nur noch bei 1,79 Cent pro Minute liegen.

Nun wird man schauen, ob die geringeren Gebühren auch beim Kunden ankommen und sich durch niedrigere Tarife widerspiegeln werden, beispielsweise bei den Angeboten für eine Handy Flatrate in alle Netze. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur reiht sich ohne Frage in eine Abfolge von Preissenkungen beim Mobilfunk ein, die unter anderen durch die Europäische Kommission initiiert wurden. Ein Beispiel sind die Roaming-Verordnungen der EU, die immer niedrigere Obergrenzen für die Mobilfunkpreise bei Telefonaten zwischen den Ländern der EU festlegen.

So fallen seit einigen Jahren bereits regelmäßig im Juli eines Jahres die Preise für Handygespräche, den Versand von Kurzmitteilungen und für die Benutzung des mobilen Internets innerhalb der Europäischen Union. Als mittelfristiges Ziel will die EU-Kommission sogar erreichen, dass ab 2015 die Gespräche im Ausland nicht mehr teurer ausfallen sollen als im jeweiligen Heimatland.

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Geschrieben von

Maba

Freier Journalist und Autor

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