Vor kurzem ist der Trickfilm “Für immer Shrek” in die Kinos gekommen. Der Film erzählt zum vierten Mal aus dem Leben des Ogers Shrek, der nach vielen Abenteuern glücklich mit Frau und drei Kindern lebt. Trotz großer Ehe- und Vaterfreuden kann er der Versuchung nicht widerstehen, einen Tag lang aus seinem Leben auszusteigen und als von allen Familien-Pflichten befreiter Kerl so richtig die Sau rauszulassen. Das bringt ihn in viele Schwierigkeiten – ungestraft verlässt niemand seine Familie, auch dann nicht, wenn sein Freiheits-Wunsch der eines naiven grünen Unholds im Kinderkino ist.
Die Umkehr dieser Geschichte steckt hinter der Schlagzeile “Ledige Väter erhalten Sorgerecht”, die uns seit ein paar Tagen beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade entschieden, dass das Sorgerecht eines unverheirateten Vaters ab sofort nicht mehr von der Zustimmung der Mutter des Kindes abhängig ist. Jeder Vater kann nun das gemeinsame und sogar das alleinige Sorgerecht beantragen – auch gegen den Willen der Mutter seines Kindes. Mit der Anerkennung der Vaterschaft kann ein Mann automatisch das Sorgerecht für sein nicht ehelich geborenes Kind beantragen – müssen tut er es aber nicht. Es geht dem Gericht einzig um das Wohl des Kindes, nicht um das Wohl der Mutter, die aus verschiedenen Gründen vielleicht kein Interesse mehr am Kindsvater als Partner hat und deswegen kein Sorgerecht mit ihm teilen möchte.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Entschluss auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reagiert: Vergangenes Jahr war von dort angemerkt worden, dass Deutschland im europaweiten Vergleich eines der wenigen Länder ist, das einem ledigen Vater die Möglichkeit entsagt, sich nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich um sein Kind zu sorgen.
Nun haben wir also beim Sorgerecht irgendwie Gleichberechtigung, was ja immer ein Grund sein sollte, gemeinsam mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Juhu! zu rufen. Doch es ist ein Juhu! mit einem großen Aber. Natürlich ist es im Interesse aller, Frauen, Männer, Mütter, Väter, Kinder, dass sich beide Elternteile um ihr gemeinsames Kind sorgen. Doch wie ein Interview in der Süddeutschen Zeitung mit dem emeritierten Richter Horst Luthin, der als Experte für Familienrecht gilt, zeigt, laufen wir dabei Gefahr, etwas Entscheidendes zu übersehen. Luthin antwortet auf die Frage, “Es scheint als würden der ledigen Mutter immer mehr Rechte entzogen” folgendermaßen: “Ja, das ist auch gut so. In der Rechtsprechung steht immer mehr das Kindeswohl im Mittelpunkt und weniger die Willkür der Mutter.”
Da sind wir schon beim angekündigten Problem. Die “Willkür der Mutter” – hier wird das Bild einer ich-bezogenen Frau gezeichnet, die bislang alle Rechte über ihr Kind besaß. Sie soll nun einen Teil dieser Rechte gefälligst an den Mann, den Kindsvater schließlich, übertragen. Es geht dabei jedoch nicht um Pflichten, sondern um Rechte. Rechte werden neu verteilt. Ob er nun ledig ist oder verheiratet oder geschieden – ein Vater hat nun das Recht darauf, sich auch um sein Kind zu sorgen. Beschließt nun ein Mann, ob Oger oder Mensch, seine Vaterschaft mal eben beiseite zu lassen, etwas, das leider nicht so selten vorkommt wie man sich das wünschen würde, lässt also ein Mann sein Recht sausen, dann ist es automatisch die Mutter, die für das Kind sorgen muss, erhält sie doch mit der Geburt ihres Kindes automatisch das Sorgerecht. Und damit verbunden auch die Pflicht, sich um ihr Kind zu kümmern. Was ist also nun mit der Willkür des Vaters?
Am Ende des Films “Für immer Shrek” ist der Familien-Aussteiger Shrek sowohl mit seiner Frau als auch mit seinen Kindern wieder vereint. Er hat sich zu ihnen zurück gekämpft, gegen das fiese Rumpelstilzchen und eine Menge böser Hexen. Sein Glück ist: Niemand hat bemerkt, dass er genervt war von seinen Kindern, die ständig die Windeln vollmachen und mit ihrem Gequake seine quality time stören. Keiner weiß, dass er mal eben weg war. Shrek ist weiterhin Vorzeige-Papa und Traum-Partner. So leicht geht das im Märchen – es gibt ein Happyend für die Bilderbuch- Kleinfamilie: Denn natürlich ist Shrek ein heterosexueller verheirateter Oger.
Im echten Leben ist das Happyend nicht so einfach zu erreichen. Doch in welcher Beziehung ein Mann zur Mutter seiner Kinder auch stehen mag, ob ledig, verheiratet oder geschieden, er hat seinen Kindern gegenüber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wie das nun in den Gesetzestext hineinkommt, ist schwierig zu beantworten. Vielleicht können diese Pflichten als Rechte verkleidet werden: Gleich nach “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.” sollte stehen: “Jeder hat das notwendige Recht auf Fürsorge und Unterstützung von Mutter und Vater.”
Dieser Text ist auch auf dem Blog www.maedchenmannschaft.net erschienen; Verfasserin ist Barbara Streidl.
Kommentare 32
zur ansatzweisen durchdringung des begriffs 'willkür' scheint mir nützlich, sich mit dieser entscheidung des BVerfG zu befassen
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080401_1bvr162004.html
hier die leitsätze
1. Die den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auferlegte Pflicht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein dem Staat, sondern auch ihrem Kind gegenüber. Mit dieser elterlichen Pflicht korrespondiert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Recht und Pflicht sind vom Gesetzgeber auszugestalten.
2. Der mit der Verpflichtung eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ist wegen der den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auferlegten Verantwortung für ihr Kind und dessen Recht auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern gerechtfertigt. Es ist einem Elternteil zumutbar, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient.
3. Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Der durch die Zwangsmittelandrohung bewirkte Eingriff in das Grundrecht des Elternteils auf Schutz der Persönlichkeit ist insoweit nicht gerechtfertigt, es sei denn, es gibt im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird.
vielleicht wäre es ja hilfreich, die frage nach dem sorgeRECHT mal von hier aus
www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf
zu betrachten.
Willkür, ach so. Ich dachte bisher es heißt Walküre.
So sehr es sicher gerecht ist, wenn auch ledige Männer das Sorgerecht beantragen können, ich sehe das auch mit Sorge. Ich habe ein bisschen Kontakt zu einer Beratungsstelle für Alleinerziehende. Dort fürchtet man, das die Kinder noch mehr in einen Machtkampf hereingezogen werden, der ihrem Wohl nicht dient. Überhaupt zeigt sich schon in den Sorgerechts-Problemen zwischen Verheirateten,
www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0331/brandenburg/0010/index.html
welche Formen das annehmen kann.
Wenn ein Mann, der seine Verflossene kujonieren will, auf die Idee kommt, über das Kind Macht auszuüben ist nichts zu machen.
Unser Wochenthema in der neuen Ausgabe von morgen ist die neue Sorgerechtsregelung >>
http://img138.imageshack.us/img138/8009/foto12q.jpg
Ein Interview dazu ist schon online.
www.freitag.de/wochenthema/1032-lebensgemeinschaft-pr-fen
Ich erlebe in meiner alltäglichen beruflichen Praxis, daß ein standardgemäßes gemeinsames Sorgerecht das Beste für die Mehrzahl unverheirateter Eltern ist. Es zwingt schlicht und einfach zu den nötigen Absprachen, auch wenn man sich gerade nicht grün ist.
Diese Aussage schränke ich allerdings ein: Ich kenne mittlerweile eine Riesenanzahl Mütter, die damit leben müssen, daß sich der zugehörige Vater "noch nicht reif" zum Vatersein fühlt oder schlicht und einfach nicht mehr aufzufinden ist oder sich -meist (für mich unerklärlich) - weigert, Unterhalt zu zahlen. Derartigen Vätern (es sind meist die Männer, seltenst die Frauen) ein Sorgerecht einzuräumen halte ich für absolut daneben.
Es kommt halt oft auf den Einzelfall an. Leider gibt es (auch da kenne ich einige) Frauen, die meinen, ihren Liebsten mit einem Kind an sich binden zu können und daher -ohne Absprache mit dem Partner - ein solches in die Welt setzen. Hier gibt es dann oft Probleme, da verstehe ich die Verweigerung der Männer gut. Auch wenn ich mich persönlich völlig anders verhalten habe und verhalten werde.
Familienrichter schauen sehr genau nach dem Wohl des Kindes. Ich halte das für ein Gerücht, daß da dem Machtkampf der Eltern Rechnung getragen wird. Vor einer Entscheidung werden so viele Sozpäds und andere Fachleute befragt, daß ich mir sicher bin, daß Sorgerechtsfälle zu 95% im Interesse des Kindes entschieden werden.
Hermanitou schrieb:
"Ich erlebe in meiner alltäglichen beruflichen Praxis, daß ein standardgemäßes gemeinsames Sorgerecht das Beste für die Mehrzahl unverheirateter Eltern ist. Es zwingt schlicht und einfach zu den nötigen Absprachen, auch wenn man sich gerade nicht grün ist."
Richtig. Und eine Neuordnung der elterlichen Sorge sollte erreichen, dass für die große Mehrzahl aller Eltern von dem positiven Willen ausgegangen wird, dass diese das Bestes für ihre Kinder wollen. Dafür ist ein "Zusammenraufen" auf gleicher Augenhöhe und mit einem gleichberechtigten automatischen Sorgerecht das Beste. Dieses sollte jedenfalls die Gesellschaft positiv unterstellen.
Für die wenigen (wenn auch oft tragischen) Extremfälle hat sich im übrigen auch das Instrumentarium des Kinderschutzes erheblich verbessert. Man sollte nicht alle Eltern schon zu Beginn unter Verdacht stellen, auch nicht bloß aus dem Grund, dass sie Männer sind.
was umgekehrt aber auch stattfand und findet. hier wird doch lediglich für waffengleichheit gesorgt.
wenn du dich an beratungsstellen wendest, die explizit diesem thema ausgesetzt sind, wirst du nur diese eine antwort bekommen können, die du nun ja auch erhalten hast.
wenn es danach gehen würde, ob man etwas missbrauchen kann, dann darfst du gar nichts mehr ändern.
es gibt keine klinisch reinen lösungen, die bevorzugung kanns dann aber auch nicht sein.
mfg
mh
'Waffengleichheit' wäre dann gegeben, gäbe es eine vergleichbare 'Sorgepflicht' von Vätern und Müttern. Es sorgen weit mehr Mütter für die lieben Kleinen als Väter. Was mitnichten nur mit der bisherigen Gesetzeslage, sondern mit den Rollenvorstellungen zu tun hat. Ob die neue Gesetzeslage diesen Umstand in Kürze verändern wird, wage ich sehr zu bezweifeln.
sie schafft ja überhaupt erst die grundlage dafür. bisher wurde dadurch ja sogar gesetzlich unterstellt, dass diese rollenverteilung gottgegeben ist. was per so schon gedanklicher schwachsinn ist.
und gut wird damit auch nicht alles. es wird nur ein klein wenig besser, im großen. und ein klein wenig komplizierter, im extremfall.
mfg
mh
Das sehe ich auch so: Nun gibt es einfach ein Gleichgewicht des Schreckens, die Monopolstellung der Frauen wird mit dieser gesetzlichen Ergänzung aufgeweicht. Dass das gewissen Kreisen nicht geheuer ist, liegt auf der Hand.
Jetzt können immerhin beide Seiten- im Extremfall notabene- das Gesetz missbrauchen.
Die Gerichtspraxis wird dann zeigen, in welche Richtung der Schuss abgeht- womöglich gar nicht so nach hinten, wie die besonders Ängstlichen jetzt befürchten.
Ist es rechtlich möglich, das Sorgerecht zu bekommen, obwohl man sich weigert, für den Unterhalt aufzukommen ?
Und das alles zum Kindswohl.
Decouvrierend finde ich Formulierungen wie 'Gleichgewicht des Schreckens' und auch 'Waffengleichheit' im Bezug auf Sorge um und Erziehung von Kindern.
So ungerecht ich die vorherige Regelung fand (und Ihnen @mh bezüglich der gesetzlichen Festschreibung der Geschlechterrollen völlig zustimme) so groß ist mein Bauchweh bei der jetzigen.
Tatsächlich hilfreich wären Veränderungen am Arbeitsplatz und in der Betreuungssituation - die Gesetzesänderung allein reicht nicht aus.
"Frauen, die meinen, ihren Liebsten mit einem Kind an sich binden zu können und daher -ohne Absprache mit dem Partner - ein solches in die Welt setzen. Hier gibt es dann oft Probleme, da verstehe ich die Verweigerung der Männer gut."
Ich weiß nicht, ob Sie's wussten, aber auch Männer können verhüten. Wer kein Kind will, kann und sollte dafür sorgen, dass er keins bekommt. Deshalb: keinerlei Verständnis von mir in dieser Situation.
"Tatsächlich hilfreich wären Veränderungen am Arbeitsplatz und in der Betreuungssituation - die Gesetzesänderung allein reicht nicht aus."
Da muss ich wiederum Ihnen recht geben: Der Homo oeconomicus, der 25 Stunden während 366 Tagen im Jahr für's Gescäft da ist, muss in dieser extremen Form langsam auch begraben werden.
P.S. Ich mag martialische Rethorik manchmal- vor allem wegen der Reaktionen. In diesem Falle habe ich mich beim Kalten Krieg bedient (Atomwaffengleichgewicht USA / UDSSR) ;-)
Ich habe sogar schon von Fällen gehört, wo Kinder entstanden, obwohl keine der beiden beteiligten Personen das beabsichtigt hatte.
@dame: der begriff der waffengleichheit entsprang aus den vorherigen kommentaren, die das nicht so direkt formulierten, aber genauso darstellten. von daher kannst du durchaus bauchschmerzen dabei haben .. nur sollte dadurch nicht der extremfall als regel angesehen werden.
mE sollte das thema auch nicht über schrittweise veränderungen angegangen werden. es sollte neu gedacht werden.
mfg
mh
Hat jetzt genau was mit der einseitigen Durchsetzung eines Kinderwunschs und dem daraus resultierenden Verständnis für sich verweigernde Väter zu tun?
@mh: "der begriff der waffengleichheit entsprang aus den vorherigen kommentaren"
Faule Ausrede ;-)
meine feststellung passt nur nicht in dein weltbild, weswegen du die aussage diskriminierst!
mfg
mh
Aber die Personen selbst waren daran schon irgendwie beteiligt..?
in der christlichen mythologie wäre das nun nicht zwingend erforderlich.
mfg
mh
Meine Frage weiter oben wird leider nicht beachtet, deswegen hier noch einmal:
Ist es rechtlich möglich, das Sorgerecht zu bekommen, obwohl man sich weigert, für den Unterhalt aufzukommen ?
Liebe Nelly,
es ist hierzulande so gut wie unmöglich den Unterhalt zu verweigern. Das Jugendamt hält diesbzgl. allerlei Machtbefugnis in Händen und ruft z.B. gern beim Arbeitgeber an, wenn die Zahlungen mal ins stocken geraten oder schickt gleich den Gerichtsvollzieher. Dabei ist dem sogenannten Jugendamt absolut schnuppe ob der bis auf einen Selbstbehalt unterhaltzahlende, vollzeitbeschäftigte Vater sein Kind sehen darf, bzw. er 500 km zurücklegen muss um es zu sehen, weil die Mutter ohne Rücksicht auf Verluste glaubt zu neuen Ufern aufbrechen zu müssen.
In Ländern wie Norwegen gibt es klare und sehr viel mehr dem Kindeswohl entsprechende Regeln - das obligate gemeinsame Sorgerecht sowieso. So werden bsw. anfallende Reisekosten geteilt. Wer Umgang verweigert muss mit Geldstrafen rechnen usw. Wobei jedoch bereits im Vorfeld weitestgehend versucht wird über Mediation die Schärfe aus dem Konflikt der Eltern zu nehmen und zu einer Lösung zu gelangen, die für alle drei(!) Beteiligten tragfähig ist.
Davon sind wir hierzulande mit unserer brummenden Scheidungsindustrie dank entsprechender Gesetzgebung weit entfernt.
Das ist natürlich auch wieder wahr...
"Wer Umgang verweigert muss mit Geldstrafen rechnen usw."
In Frankreich mitterweile auch. Ein probates Mittel, um dem Gesetzesmissbrauch zu begegnen.
ich habe letztens irgendwo gelesen, dass wir da jährlichen irgendwas um 800 mio euro an außenständen auflaufen, die auch nicht eingetrieben werden.
also ganz so emsig scheinen die ämter da nicht zu sein.
mfg
mh
diese leicht off-topic nachricht hatte ich heute in der post:
"Neue Studien des Wissenschaftszentrums Berlin belegen, "Jungen profitieren nicht von männlichen Lehrkräften". Weibliche Lehrkräfte beeinträchtigen die Bildungschancen der Jungen nicht. Mädchen sind lernwilliger und Lehrerinnen haben eine Vorbildrolle und die geschlechtsspezifischen Hürden werden geringer. Bundesfamilienministerin Schröder irrt also in ihrer Haltung
Heute gelesen im zwd-Magazin 7/2010 (zweiwochendienst), S. 16. . Es gibt einen Hinweis auf Marcel Helbig, WZB, der in der Arbeitsgruppe "Education ans Transitions into the Labour Market" tätig ist"
"Liebe Diskutierende,
vielen Dank für eure Beiträge. Die Diskussion wird an dieser Stelle beendet."
maedchenmannschaft.net/ledige-vater/#comments
Nach zwei Tagen schon wird die lebhafte Diskussion um "Gedöns" administrativ und ohne Angaben von Gründen beendet?
"Im echten Leben ist das Happyend nicht so einfach zu erreichen. Doch in welcher Beziehung ein Mann zur Mutter seiner Kinder auch stehen mag, ob ledig, verheiratet oder geschieden, er hat seinen Kindern gegenüber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten."
Na schön, da die Mädchen im Hinblick auf Väter offenbar noch nie etwas von "erhöhter Erwerbsobligenheitspflicht" gehört haben bzw. nichts davon hören wollen, scheint eine Diskussion ohnehin unsinnig.
Werter Mh
2008 waren es 860 Millionen Euro wobei pro Jahr knapp 300 Millionen durch Pfändung und wieder Zahlungs Bereitschaft wieder Reinkommen Für 2009 rechnet man mit über 950 Millionen Euro weil der Unterhalts Vorschuss erhöht wurde,
Ja weil ein Schlechter Vater ist immer noch besser als gar kein Vater: AUSAGE JUGENDAMT BREMEN zum fall kevin
Zahlungsfähigkeit trifft es eher als Zahlungsbereitschaft.
"was umgekehrt aber auch stattfand und findet. hier wird doch lediglich für waffengleichheit gesorgt."
Eben! Sowas nennt man Emanzipation!