Der Staatsanwalt bedauerte....

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...aber er musste für Freispruch plädieren, gegen seine Überzeugung.

So Staatsanwalt Stefan Trimpert in seinem Plädoyer in der Strafsache gegen

Klaus-Rüdiger Landowsky

und andere Mitglieder der Bankgesellschaft im zweiten Berliner Bankenprozess.

Der erste wurde im März 2007 mit einer Bewährungsstrafe gegen Landowsky beendet.

Ein triumphierender, zorniger Landowsky verließ gestern das Gericht. Denn es war er, der – gemeinsam mit anderen Betroffenen – vor demBundesverfassungsgericht mit einer Klage erfolgreich war, die bremsende und strafverhindernde Wirkungen auch für andere Prozesse dieser Art haben wird.

Im Juni des vergangenen Jahres wandten sich drei Beschwerdeführer – alle in erster Instanz wegen Untreue verurteilt – an das BVG.

Es waren

Ein Siemens-Manager, der eine „schwarze Kasse“ mit einem Bestechungsfonds verwaltete.

Der Vorstand einer Betriebskrankenkasse, der Angestellten sehr großzügige Vergütungen bewilligte, obwohl er dazu gar nicht berechtigt war, waren auch die

Und als letzte genannt:

Die Vorstandsmitglieder der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG, deren Vorstandsvorsitzender Klaus-Rüdiger Landowsky war.
Sie hatten – so der Vorwurf - unter Verletzung ihrer der Bank gegenüber bestehenden Informations- und Prüfungspflichten einen unzureichend gesicherten Kredit für die Anschaffung und Modernisierung von Plattenbauwohnungen über knapp 20 Mio. DM bewilligt und ausgezahlt.
(Das war aber nur der gerichtlich verwertbare Teil. Inzwischen ist ja bekannt, wie viele Milliarden die Mietgarantien für diese verrotteten Plattenbauten das Land Berlin stemmen muss)
Die Beschwerdeführer sahen den Artikel 103, Abs. 2 GG verletzt, der besagt: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Die Klage hatte Erfolg

Seitdem kann man Untreue zwar heftig beklagen, aber zur Anklage und Verurteilung kann es nur kommen, wenn das Gericht die genaue Schadenssumme und die genaue Untreueabsicht zur Tatzeit nachweisen kann. Wer findet dafür die Sachverständigen, wer setzt sich in diese Nesseln...

In der jetzigen Strafsache gegen Landowsky und andere wurde dieses BVG-Urteil voll wirksam. Das Landgericht hatte die Beweisaufnahme zu früh geschlossen, berichten die Agenturen, und keinen Gutachter zulassen wollen, der den Schaden ermitteln sollte. Welchen Hintergrund diese Tatsache hat, ist aus den Medienberichten bisher nicht erschließbar. Es hat – so ist zu vermuten – damit zu tun, dass das BVG-Urteil zur Zeit der Schadensermittlung noch nicht verkündet worden war. Im Grunde eine volle Grätsche in das Verfahren und zu vermuten, dass Landowsky mit seinen Anwälten da einen echten Coup gelandet hat.

Jetzt muss neu verhandelt werden. Auch der erste Prozess ist wieder offen. Vermeldet wird auch, dass die Staatsanwaltschaft trutziglich Revision angekündigt hat., denn sie sehen eine massive Pflichtverletzung der Manager.

Anzunehmen ist trotzdem, dass es keine Strafen geben wird. Der Berliner Professor Peter Grottian, der sich lange in dieser Sache sehr engagiert hat, stellte gegenüber der taz fest: „Die Schlupflöcher der Manager sind zu Scheunentoren geworden.“

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Magda

Immer mal wieder, aber so wenig wie möglich

Magda

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