Wieder eine Demo am Bundestag

§ 218 Protest Das war heute eine eine Demo mit bitterem Hintergrund, aber die Stimmung war kämpferisch.

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Das war heute eine eine Demo mit bitterem Hintergrund. Vor 150 Jahren wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Seitdem ist dieser Paragraph ein Instrument zur Kontrolle weiblicher Sexualität und Fortpflanzung. Mal wird er gelockert, wenn es opportun erscheint, mal werden die Zwänge wieder verstärkt.
In der Bundesrepublik, ist wie wir wissen, der Schwangerschaftsabbruch noch immer eine Straftat, aber bleibt, wenn bestimmte Vorausssetzungen erfüllt sind, straflos.
Er ist überflüssig, er entmündigt die Frauen und in anderen Ländern wie z. B. Polen, wurde er weiter verschärft. Auch deshalb war es wichtig, nachhaltig zu protestieren. Zahlreiche Initiativen fanden sich in der Aktion Weg mit dem § 218
zuammen.
Bei der heutigen Demo schlang sich ein Protestband - gehalten von dern Teilnehmerinnen - um den gesamten Bundestag. Natürlich unter Berücksichtigung der Corona - Auflagen.
Es so wichtig, immer wieder zu fordern, dass dieser Paragraph und der - erst kürzlich noch ergänzte § 219, der Beratungsangebote und Informationen von Mediziner:innen unter Strafe stellt, endlich verschwindet.
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Magda

Immer mal wieder, aber so wenig wie möglich

Magda

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