Beschneidung ist Körperverletzung!

Beschneidung Das Kölner Urteil gegen Beschneidung bei unmündigen Jungen ist in einem Rechtsstaat das einzig mögliche. Dass soviele es kritisieren, stimmt traurig.

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Seitdem ein Kölner Landgericht am 7. Mai ein in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständliches Urteil gegen elterlich veranlasste Körperverletzung bei Jungen gesprochen hat, vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendeine gesellschaftlich wohlangesehene Person betont, wie unangemessen dieses Urteil doch sei. Insbesondere muslimische und jüdische, aber auch christliche Verbände, sogar Parteien, deren Handeln eigentlich vorwiegend rational begründet sein müsste, stimmten in den Chor der Kritiker ein. Ich bin darüber entsetzt, und jeder, der es mit dem Rechtsstaat ernst meint, muss es auch sein.

Am 28. Juni lief abends um kurz nach sieben im Deutschlandfunk ein Kommentar, der typisch für das ganze Geschrei um dieses Urteil ist und zunächst mit einer überaus richtigen Einleitung beginnt. Sinngemäß: Die Regeln für das Zusammenleben legt der säkulare Rechtsstaat fest, nicht eine Glaubensgemeinschaft; sonst müsste man auch wieder die Steinigung einführen, wenn eine Religion dies vorschreibt.

Danach verliert sich der Kommentar leider wie fast alle anderen in einer dümmlichen Toleranzheuchelei und taugt nur noch zum Weghören.

Fakt ist: Jegliche Beschneidung bei Jungen ist eine irreversible Körperverletzung.

Fakt ist auch: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt nahezu absolut. Wenn es eingeschränkt werden darf, dann nur in Extremsituationen.

Wenn nun die Eltern eine Beschneidung wünschen, ist dies eine komplett unbegründete Körperverletzung, die sie ihrem Kind antun, das sich noch nicht einmal wehren kann. Unbegründet? Ja, denn religiöse Gefühle - man könnte auch härter urteilen: Zwangsneurosen - sind kein Grund, gegen die höchsten rechtsstaatlichen Prinzipien zu verstoßen. Selbst wenn dieser Eingriff keine bleibenden Schäden hinterlässt, ist er unumkehrbar und ein massiver Grundrechtsverstoß.

Genauso gut könnte man als Eltern auch eine Zehe entfernen lassen oder eben die Ohrläppchen. Beides ist nicht bedrohlich, aber aus gutem Grund verboten. Wenn das Kind später als Erwachsener in eine solche Operation einwilligt - bitte! Aber wenn Eltern ihre Kinder schon nicht einmal schlagen dürfen, wie kann man dann gesunden Geistes auf die Idee kommen, sie dürften ein Körperteil verstümmeln?

Nein, der Rechtsstaat muss hier eine glasklare Grenze gegen jede Form körperlichen Missbrauchs aus welchen Motiven auch immer setzen. Und er muss sie konsequent aufrecht erhalten. Es ist daher wenig hilfreich, wenn selbst die Politik, die offenbar das Wesen des Rechtsstaats (das Wort "säkular" muss man in diesem Kontext nicht hinzufügen, denn ein Rechtsstaat muss per definitionem säkular sein) nicht verstanden hat, dann ist das höchst bedenklich.

Wenn hochrangige Glaubensvertreter nun apokalyptisch den Untergang ihrer Religion herbeireden oder den Exodus ihrer Schäfchen ins Ausland fürchten, wo man noch straffrei verstümmeln darf, zeigt das ganz eindeutig, dass sie ihre untergeordnete Rolle in einem Rechtsstaat nicht verstanden haben. Statt zu meckern, sollten sie daher lieber einen Grundkurs in freiheitlicher Demokratie nehmen. Meine eigene Freiheit endet dort, wo die der anderen beginnt.

Es ist darüber hinaus Aufgabe der Gläubigen zu hinterfragen, wie es sein kann, dass sie einer Religion angehören, die einem derartigen archaischen Fetisch anhängt, der nicht mit einem Rechtsstaat zu vereinbaren ist. Aber soviel Reflexion ist wohl leider von den meisten zuviel verlangt.

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