Berliner FDP will Mietpreisbremse abschaffen

Klientelpolitik Ein Paradebeispiel für politische Realitätsferne und Klientelpolitik - Mietpreisbremse lieber abschaffen, als zu Ende denken!

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Ein Paradebeispiel für politische Realitätsferne und Klientelpolitik - Mietpreisbremse lieber abschaffen, als zu Ende denken!

Nach der Mietpreisbremse darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses bei Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Mit der Mietpreisbremse soll der Anstieg von Wiedervermietungsmieten auf angespannten Wohnungsmärkten eingedämmt werden.

Die Berliner FDP will nunmehr die Mietpreisbremse abschaffen. Der Spitzenkandidat der Berliner FDP für die Bundestagswahl im September, Christoph Meyer, hat die Mietpreisbremse als Instrument gegen drastische Mietpreissteigerungen als völlig wirkungslos kritisiert. Die Mieten würden weiter ungebremst steigen, sagte Meyer im Sommerinterview mit der rbb-Abendschau. Falls sie an der neuen Bundesregierung beteiligt sein sollte, wolle die FDP auf eine Abschaffung der Mietpreisbremse drängen. Näheres unter https://www.rbb-online.de/politik/wahl/bundestag/beitraege/sommerinterview-abendschau-christoph-meyer-fdp.html
In ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl hat sich die FDP festgelegt: „Wir Freie Demokraten wollen die sogenannte Mietpreisbremse abschaffen. Denn sie ist tatsächlich eine Wohnraumbremse, weil sie Investitionen in mehr Wohnraum verhindert. Gerade Privatpersonen überlegen sich im Moment genau, ob sich Investitionen noch lohnen. Die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum werden dadurch nicht besser.“
Die FDP begibt sich mit ihrer Forderung nach einer Abschaffung der Mietpreisbremse auf einen Irrweg und betreibt Klientelpolitik für die Immobilienbranche. Die Begründung der FDP, dass die Mietpreisbremse Investitionen in mehr Wohnraum verhindere und die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum durch sie nicht besser würden, beruht auf einem logischen Denkfehler und ist grober Unfug, da die Mietpreisbremse nach § 556f BGB auf Neubauwohnungen, d. h. auf Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden, überhaupt nicht anwendbar ist und damit keine Wohnraumbremse sein kann. Zwar ist es zutreffend, dass die Mietpreisbremse bisher zu keiner Eindämmung des Anstiegs von Wiedervermietungsmieten auf angespannten Wohnungsmärkten geführt hat, weil sie vom Bundesgesetzgeber völlig unzureichend und misslungen gestaltet worden ist. Dies spricht jedoch nicht für eine Abschaffung sondern für eine Verbesserung und Verschärfung der Mietpreisbremse. Es muss unverzüglich durch den Bundesgesetzgeber gegengesteuert werden. Er darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie die Mietpreisbremse von Vermietern im großen Stil ignoriert und verletzt wird und die Mieterinnen und Mieter auf angespannten Wohnungsmärkten vor ungesetzlichen Mieten kaum geschützt sind. Die Mietpreisbremse muss im Interesse der Mieterinnen und Mieter verschärft werden. Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg.
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., ein Mieter- und Verbrauchschutzverein aus Berlin-Spandau, fordert die Verschärfung der Mietpreisbremse und hat hierzu eine Online-Petition "Mietpreisbremse verschärfen" (change.org/mietpreisbremse) gestartet, die inzwischen die 38.000er-Marke „geknackt" hat.

Der AMV fordert:
1. Die Angabe der Vormiete muss für Vermieter gesetzlich verpflichtend sein.

2. Zu hoch angesetzte Mieten müssen vom Vermieter von Anfang an erstattet werden.

3. Ausnahmen von der Mietpreisbremse nach Sanierung oder durch Möblierung müssen
abgeschafft werden.

4. Es muss Geldstrafen für Vermieter geben, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen.
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Marcel Eupen

Jurist bei AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

Marcel Eupen

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