Wohnen darf kein Luxus sein

Mietpreisbremse Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Verschärfung der Mietpreisbremse.

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Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Verschärfung der Mietpreisbremse und startete hierzu am 02.06.2017 seine Online-Petition „Mietpreisbremse verschärfen“ (change.org/mietpreisbremse). Die Petition hat inzwischen die 38.000er-Marke geknackt. Bis heute haben mehr als achtunddreißigtausend Mieterinnen und Mieter die Petition unterzeichnet.

Eine neue Studie belegt: Mieter zahlen in Deutschland pro Jahr 310 Millionen Euro zu viel Miete!

Viele Mieterinnen und Mieter zahlen mehr als ein Drittel oder sogar die Hälfte ihres Einkommens für ihre Miete.

In vielen deutschen Städten steigen die Mieten bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen überdurchschnittlich stark an. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im April 2015 das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) verkündet. Das Gesetz gilt seit dem 01.06.2015 in ganz Deutschland. Über die Umsetzung der Mietpreisbremse entscheidet jedes Bundesland individuell. Berlin war die erste Stadt, in der die Mietpreisbremse eingeführt wurde. Sie gilt dort seit dem 01.06.2015. Zum Stichtag 31.12.2016 galt die Mietpreisbremse in 313 Gemeinden.

Trotz Mietpreisbremse steigen und steigen die Mieten. In Berlin sind die Mieten in den vergangenen zwei Jahren ex­plo­si­ons­ar­tig gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Berliner Mietspiegel 2017 hervor. Danach stieg die durchschnittliche Nettokaltmiete in Berlin von 5,84 € um 0,55 € auf 6,39 €. Dies entspricht einem Anstieg von 9,4 %. In dem Vorzeitraum waren es nur 2,7 %. Wohnungen mit einer Wohnfläche von weniger als 40 m² verteuerten sich um 11,3 %, Wohnungen mit einer Wohnfläche von 40 bis 59,99 m² um 8,5 %, Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 bis 89,99 m² um 9 % und Wohnungen mit einer Wohnfläche von 90 m² oder größer um 11,2 %. In anderen Großstädten sieht es nicht anders aus.

Inzwischen steht fest: Die Mietpreisbremse ist gescheitert. Sie funktioniert nicht. Sie ist vom Bundesgesetzgeber völlig unzureichend und misslungen gestaltet worden. Die Wiedervermietungsmieten steigen ungebremst weiter. Das Wohnen zu bezahlbaren Mieten ist in vielen Städten bedroht. Die Mietpreisbremse bremst nicht. Die meisten Vermieter halten sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Mieter sind mit den komplizierten und intransparenten gesetzlichen Regelungen überfordert.

Eine von der grünen Bundestagsfraktion beauftragte Studie „Finanzielle Lasten für Mieter durch Überschreitung der Mietpreisbremse" von miettest e.V. belegt die Wirkungslosigkeit der Mietpreisbremse: Mieter zahlen pro Jahr 310 Millionen Euro zu viel Miete. Das Gutachten beziffert die „Verletzungsquote“ der Mietpreisbremse-Vorschriften mit bundesweit 44 Prozent. Das heißt, bei fast jedem zweiten Wohnungsangebot liegt ein Gesetzverstoß zugrunde.

Die Mieten steigen und steigen, ein Normalverdiener kann sich bald keine bezahlbare Wohnung mehr leisten und Rentner schon gar nicht.

Es muss unverzüglich durch den Bundesgesetzgeber gegengesteuert werden. Er darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie die Mietpreisbremse von Vermietern im großen Stil ignoriert und verletzt wird und die Mieterinnen und Mieter auf den angespannten Wohnungsmärkten vor ungesetzlichen Mieten kaum geschützt sind. Die Mietpreisbremse muss im Interesse der Mieterinnen und Mieter verschärft werden. Es ist Zeit für mehr soziales Wohnen. Denn Wohnen kommt vom althochdeutschem Wonen und heißt zufrieden sein.

Vermieter müssen in Zukunft gesetzlich verpflichtet sein, vor Beginn eines Mietverhältnisses Auskunft zu erteilen, wie hoch die Miete des Vormieters war. Unter Verletzung der Mietpreisbremse verlangte Mieten müssen von Anbeginn des Mietverhältnisses an erstattet werden. Die Ausnahmetatbestände der gesetzeswidrigen Vormieten, der umfassenden Modernisierung, der möblierten Wohnungen sowie der Wiedervermietung von Neubauwohnungen müssen ersatzlos abgeschafft werden. Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse muss als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld sanktioniert werden.

Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Verschärfung der Mietpreisbremse. Er fordert in seiner Petition:

· Die Angabe der Vormiete muss für Vermieter gesetzlich verpflichtend sein.

· Zu hoch angesetzte Mieten müssen vom Vermieter von Anfang an erstattet werden.

· Ausnahmen von der Mietpreisbremse nach Sanierungen oder durch Möblierung müssen abgeschafft werden.

· Es muss Geldstrafen für die Vermieter geben, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen!

Der rege Zuspruch bei der Petition des AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. zeigt deutlich, wie sehr die Sorge um bezahlbaren Wohnraum und damit verbunden das Thema Mietpreisbremse den Mieterinnen und Mietern unter den Nägeln brennt. Bezahlbarer Wohnraum in Deutschland wird knapp und die Menschen haben Angst, ihre Wohnung nicht mehr bezahlen zu können bzw. keine bezahlbare Wohnung zu finden. Das ist auch der Grund, warum die Anzahl der Wohnungswechsel stetig abnimmt. Wegen hoher Mieten ziehen immer weniger Mieterinnen und Mieter um. Exorbitante Mieterhöhungen werden meist nicht in laufenden Mietverhältnissen fällig, sondern fallen beim Wohnungswechsel an. Die Mieterinnen und Mieter bleiben in ihren bisherigen Wohnungen, um höhere Mieten zu vermeiden. So geht es nicht weiter. Die Politik muss endlich handeln. Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg.

Bitte zeichnen Sie die Petition „Mietpreisbremse verschärfen“ unter change.org/mietpreisbremse

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Marcel Eupen

Jurist bei AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

Marcel Eupen

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