Geisterdiskussion Vorratsdatenspeicherung

Überwachung Vorratsdatenspeicherung ist Eingriff in Grundrechte. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit werden eingeschränkt.

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Vor allem konservative Politiker neigen bei bestimmten Themen zu immer wieder gleichen Reflexen: Dem Ruf nach „Abschottung“ wenn die Flüchtlingszahlen steigen und nach mehr innerer Sicherheit bei potentieller Terrorgefahr. Als Allheilmittel wird immer wieder die Vorratsdatenspeicherung angepriesen. Dabei ist sie den Beweis ihrer Nützlichkeit bisher schuldig geblieben. Fest steht allerdings, dass die Vorratsdatenspeicherung in unsere Grundrechte eingreift und damit unsere Rechtsstaatlichkeit und unsere Freiheit einschränkt.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll zehn Wochen lang gespeichert werden, wer wann mit wem über welchen Anschluss und mit welchem Gerät kommuniziert und wer mit welcher IP-Adresse wann ins Internet geht. Außerdem für mindestens vier Wochen, wo sich die Anrufer befinden, wenn sie mobil miteinander kommunizieren. Sämtliche digitalen Kommunikationswege werden damit durch das Gesetz erfasst.

Wir alle werden als potentielle Täter angesehen, ganz ohne Vorverdacht. Wer weiß, was in dieser Zeit mit den gesammelten Daten angestellt wird? Ganz ehrlich: Nicht zuletzt die Enthüllungen von Edward Snowden, die Skandale um NSA und BND und die steigenden Möglichkeiten von Hackern lassen mich stark daran zweifeln, dass die gespeicherten Daten nicht missbraucht werden.

Falsche Behauptungen und beschämende Diskussion

Die Behauptung, Inhalte würden bei der geplanten Speicherung nicht erfasst, ist falsch! Mit Metadaten lassen sich weitreichende Netzwerke von Kommunikationspartnern abbilden, mit Standortdaten prinzipiell binnen kürzester Zeit Bewegungsprofile erstellen. Verbindungsinformationen verraten private Details wie Hobbies, Nachrichten- und Shoppingvorlieben, religiöse oder vergleichbare Überzeugungen, Gesundheitszustand, Finanzsituation oder sexuelle Interessen.

Nicht umsonst haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die bisherigen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für gescheitert erklärt und hohe Hürden hierfür aufgestellt. Selbst die Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff, die vor ihrer Ernennung zur Datenschützerin immer für eine Vorratsdatenspeicherung war, lehnt diese mittlerweile ab.

Die Argumente, die jetzt für eine Vorratsdatenspeicherung vorgebracht werden, sind irreführend. Mit diesen will man uns für dumm verkaufen. In Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung und dennoch konnten die schrecklichen Attentate auf die Redaktion von Charlie Hebdo nicht verhindert werden. In Norwegen wiederum gibt es die Vorratsdatenspeicherung nicht, so dass sie auch nicht, wie behauptet wurde, zur Aufklärung des Breivik-Attentats beitragen konnte.

Statt Geister jagen, Grundrechte und Menschen schützen

Vielleicht ist das alles auch eine Ablenkungsdebatte, um Sicherheit vorzugaukeln und das Versagen der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden zu übertünchen. Als die rechte Terrorzelle NSU mordend durch das Land zog, haben alle kläglich versagt, insbesondere die Verfassungsschutzbehörden, und dann wurde auch noch versucht, alles zu vertuschen.

Auch beim Bundesnachrichtendienst mangelt es offensichtlich an politischer Kontrolle. Der BND überwacht wen er will, spioniert Bürger, Politiker und Unternehmen in Deutschland aus und leitet Daten an fremde Geheimdienste weiter. Politische Konsequenzen gab es bisher fast keine. An diesem Punkt muss angesetzt werden, hier muss man die Sicherheit verbessern. Die radikale Reformierung dieser Behörden muss oberste Priorität haben. Und auch das Kanzleramt darf so nicht weitermachen. Bereits 2008 soll die NSA im bayerischen Bad Aibling mit Hilfe des Bundesnachrichtendiensts (BND) versucht haben, europäische Firmen, Personen und Behörden zu überwachen – ohne rechtliche Grundlage. Obwohl das Kanzleramt davon wusste, wurde nichts unternommen. Hört also endlich auf mit der Geisterdiskussion Vorratsdatenspeicherung.

Und die SPD?

Ärgerlich finde ich, dass auch Sozialdemokraten die Geister mitbeschwören und statt klare Kante beim Umbau der Behörden zu zeigen, sich mit Kompromissen zufrieden geben. Völlig unverständlich ist dabei, dass nach klaren Worten des Justizministers die SPD-Regierungsmitglieder die Vorratsdatenspeicherung nun doch mittragen. Die Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Planungen sind nicht zu leugnen und dennoch ist das Gesetz ein großer Fehler. Unsere Glaubwürdigkeit wird massiv darunter leiden. Es schmälert auch die Erfolge in der Großen Koalition. Wie bei TTIP, Fracking oder der Griechenland-Politik eiern wir rum, statt uns deutlich von der Union abzusetzen und die Forderungen der deutlichen Mehrheit der Bevölkerung ernst zu nehmen. Das ist inhaltlich nicht verständlich und auch taktisch ein großer Fehler.

Jetzt könnte die SPD Fraktion beweisen, ob es das „Strucksche Gesetz", nachdem kein Gesetz das Parlament so verlässt wie es reinkommt, wirklich gibt. Jetzt könnte auch die Stunde der SPD-Linken schlagen, die sich doch angeblich neu formiert haben, aber so still sind wie nie. Ich habe eher das Gefühl, dass wichtige Gesetze – egal wie sie im Einzelnen bewertet werden – von der großen Mehrheit des Parlaments einfach so abgesegnet werden. In der Großen Koalition hat diese Tendenz zugenommen. Wenn sich dies so fortsetzt, werden die Grenzen zwischen Union und SPD immer mehr verwischen und die Resignation gerade des Klientels und der Mitglieder der SPD immer größer werden.

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