Aufgepumpte Brüste, aufgeblasene Lippen, Kandidatin für Germany's Next Topmodel. Ein leibgewordener feministischer Alptraum wird zur Ikone einer Bewegung des „Law and Order“. Seit vor Augen der anwesenden Staatsgewalt das christliche Abendland auf der Domplatte unterging, bilden sich merkwürdige Allianzen. Die einen kämpfen um so verbissener für eine Verschärfung des Asylrechts wie andere für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, dessen Anlass kein Oktoberfest und kein Schützenfest sondern ein deutsch-national ersehntes Armageddon war.
Ist eine Gesetzesverschärfung die feministische Antwort auf Köln? Auf völlig aussichtslose Situationen, in denen Frauen eingekesselt sind, beleckt, befingert und beraubt. Können sich Frauen künftig in einem unübersichtlichen Gedrängel in falscher Sicherheit wiegen, weil ihnen ein Grapsch-Para-Graf als Bodyguard zur Seite steht, der Täter sofort ermittelt und gleich der Justiz überstellt?
Wie in einer großen Inszenierung griff in der Kölner Silvesternacht ein Rädchen in das andere, wie vor sechs Jahren in Dortmund, als 21 Menschen auf einer Loveparade zu Tode getrampelt worden sind. Erst gestern war im Zeit-Magazin eine sehr empfehlenswerte Geschichte zu lesen, in der eine Frau erzählt, was sie erlebt hat, als sie in einem Zug der Deutschen Bundesbahn in eine Rotte betrunkener Fußballhornochsen geraten ist. Daran ändert kein verschärftes Sexualrecht etwas.
Ist eine Gesetzesverschärfung die feministische Antwort auf den Prozess gegen Frau Lohfink? Frau Lohfink, Sinnbild der kulturellen Notdurft des Unterschichten-Fernsehens und Leitstern der Devise „Jeder kann es schaffen!“, führt gerade vor, dass wir noch keinen Schritt weiter gekommen sind.
Fünf Jahre ist die Istanbul-Konvention in der BRD nicht ratifiziert worden. Nun steht sie auf dem Tagesordnungspunkt Nr. 1. Sind Frauen in der Türkei, in der diese Konvention längst rechtskräftig ist, besser geschützt? In einem Land, in dem Erdogan einreißt, was Atatürk aufgebaut hat, die Trennung von Religion und Staat? Ein Land, in dem das Kopftuch zur Staatsdoktrin erhoben wird und Frauendemonstrationen nieder geknüppelt werden?
Auf einmal wird Dampf gemacht. Politikerinnen der CDU und SPD haben sich schon auf einen Änderungsantrag geeinigt, noch vor der Sommerpause soll das verschärfte Sexualrecht verabschiedet werden. Jetzt wird ein Exempel statuiert, jetzt dürfen wir uns an die martialischen Flötentöne gewöhnen. Sonst wurden uns Gesetzesänderungen noch als Reformen verkauft. Reform, das klingt so viel weicher, um so härter für Gabriels Kleingeleut.
Nun zwingt man uns eine Gesetzesverschärfung auf. Künftig sollen alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Haben Sie sich mal überlegt, wie eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen einer Behörde und seinem Staatsbürger getroffen wird? Wer gezwungen ist, sich dem staatlich verordneten Entwürdigungsprogramm des SGB II zu unterziehen, dem wird das Einvernehmen einfach unterstellt. So geht das! Und bist Du nicht willig, so brauch' ich Gewalt. Wird dem Einvernehmen nicht Folge geleistet, geht es prompt ans Eingemachte. Wenn Sie in diesem Moment „Nein heißt Nein“ fordern, wünsche ich Ihnen eine gute Verteidigung. Den Schein für eine rechtliche Beratung gibt es für 15,00 Euro, auch wenn Ihnen fast ein Drittel Ihres Existenzminimums gestrichen worden ist.
Die Unschuldsvermutung ist eine hohe Errungenschaft. Sie war schon Stachel im Fleisch der herrschaftlichen Willkür, als Hexen noch öffentlich auf den Scheiterhaufen brannten. Heute ist sie in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“.
Frau Lohfink wird diese Ehre jedoch nicht zuteil. Welcher Beweis spricht Frau Lohfink schuldig? Wenn die auf mehreren Videos gebannten Szenen einer Nacht das Gericht nicht zweifelsfrei von der Schuld der Beschuldigten überzeugen konnten, warum ergeht in einer Art Umkehrschluss nun ein Strafbefehl gegen Frau Lohfink wegen Falschverdächtigung? Wenn ich § 164 StGB richtig verstanden habe, wird nun sie dafür bestraft - wider besseren Wissens! - die sauberen Herren der Vergewaltigung bezichtigt zu haben. Und so lautet der Beschluss, das Frau Lohfink K..o.-Tropfen nachweisen muss? Eine Substanz, die innerhalb kürzester Zeit nicht mehr nachweisbar ist. Hat eine Frau schon dann wider besseren Wissens gehandelt, wenn sie einen Filmriss wie ein Star-Geiger hatte; wenn sie sich nicht erinnern kann und dafür eine Erklärung zu finden versucht? Auch Wodka ist ein Teufelszeug. Bloß nicht vom Hocker fallen; was Frau Lohfink erlebt hat, kann prinzipiell jeder Frau passieren.
Videosequenzen, aus denen die feinen Herren Kapital schlagen wollten, dienten der Wahrheitsfindung. Kleine Kostproben aus einem Zeitraum mehrerer Stunden, Filmfetzchen, die sich jeder auf einem Pornokanal anschauen konnte, eine Million Klicks. Jeder sieht sein eigenes Bild. Auf Online-Foren sind die Meinungen geteilt, einige erkennen eine Vergewaltigung, andere einvernehmlichen Sex mit einer sowohl aktiv reagierenden als auch weggetretenen Frau, die mal mehr oder weniger verständlich „Hör auf“ gesagt habe. Jeder ist sein eigener Richter. Hat sie das überhaupt deutlich und laut genug gesagt? Und wenn sie das wirklich gesagt habe, das ist so schwer zu verstehen, das ist so schwer zu deuteln, denn dann wisse man ja immer noch nicht, ob damit der Oralverkehr, der Vaginalverkehr oder das Filmen gemeint sei. Da hat sich die junge Frau leider nicht eindeutig verhalten. Also, wenn noch nicht einmal die attraktiven Herren es hätten erkennen können, also, sonst hätten die doch sofort reagiert. „Laber nich.“
„Das war einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit zwei jungen, gutaussehenden Männern.“, befindet der Anwalt der Beschuldigten und sieht sich bemüßigt, kolportieren zu müssen, wann Frau Lohfink mit wem geschlafen hat. Wieso spielt vor Gericht das Leben der Lohfink eine Rolle? Wieso erhält nach Einstellung des Verfahrens Frau Lohfink die Quittung? Die Freizügigkeit, von der Frau Lohfink bisher lebte, wird ihr nun zum Verhängnis. Eine Frau, die Sexualität offensiv und monetär auslebt, erfährt nun, dass ihr Lebenswandel gegen eine Vergewaltigung spricht. Wer so gnadenlos als sexuelle Projektionsfläche dem Mammon dient, der ist leicht eine Marketinginszenierung zu unterstellen.
Geht es bei einer Anklage wegen Vergewaltigung wirklich noch darum, wie sexuell aktiv eine Frau ist? Sind die Zeiten, als eine Sünderin empörte Katholiken auf die Straße trieb, nicht vorbei? Hurerei: Eine nackte Brust, in der nebulösen Ferne einer Leinwand erahnend ist „Ein Faustschlag ins Gesicht jeder anständigen deutschen Frau!“ Gilt noch immer, ist die Bluse zu offenherzig und der Rock zu kurz, ist sie selber schuld, dann hat sie es provoziert? Tritt hier nicht derselbe Sexismus zu Tage, der Köln zu einer Metapher für Fremdenfeindlichkeit stilisiert?
„Compact“, Hauspostille der AfD und aller aufrechten Krieger wider des Korrekten, schwadroniert über das „Freiwild Frau“ und projiziert die eigenen dreckigen Phantasien in andere Köpfe. Sich im Endkampf um den deutschen Minirock wähnende Affen in geschnürten Stiefeln bölken lauthals und gern untermalt von entsprechenden Gesten Frauen an, dass sie doch nur darauf warten würden, mal ordentlich von den ganzen Niggern vergewaltigt zu werden. Frauenhasser als neue Schutzmacht der Frauen.
Die Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut und doch bezeichnet sie das Dilemma, aus dem auch mit einer Gesetzesverschärfung nicht heraus zu kommen ist. Die Glaubwürdigkeit einer Anzeige wiegt um so schwerer, je schwerer die sichtbaren Verletzungen sind. Je nach dem kriegen Sie die gleiche Ladung sexistischen Schrott ab wie Ihnen aus Kommentaren zur Frauenquote entgegen trollt. Wenn keine ärztlich dokumentierten Wunden vorhanden sind und so lange Ihr Sexualleben, Ihr Auftreten und Ihre Kleidung für die Wahrheitsfindung eine entscheidende Rolle spielen, wird sich an der Rechtsprechung nichts ändern. Ein Täter und seine Strafverteidigung werden sich so lange auf einvernehmlichen Sex zu berufen, so lange nicht das Gegenteil bewiesen ist.
Kein Recht vermag geschehenes Unrecht wieder gut zu machen. Narben bleiben, für manche lebenslang. Und doch: Die Aufgabe der Verteidigung bleibt es, Zweifel zu säen. Und die Saat geht auf, gerade für von sexueller Gewalt Betroffene. Jeder Zweifel erschüttert ihre Glaubwürdigkeit. Je unschuldiger der Täter, desto schuldiger das Opfer. Jede Entlastung des Täters ist eine Belastung des Opfers. Das Ohnmachtsgefühl bleibt. Daran ändert kein verschärftes Strafrecht etwas.
Kommentare 6
Im Kern dieser Geschichte geht es um die Frage, ob wir in speziellen Fällen Beweislastumkehr wollen oder nicht. Die ursprüngliche Anzeige stammt von Frau Lohfink, also müssen sie respektive ihr Anwalt die Beweise bringen.
Nun hat offenbar ein Gericht befunden, dass selbst anhand des Videos nicht eindeutig belegbar sei, dass eine Vergewaltigung stattgefunden habe. Daher greift der Grundsatz in dubio pro reo.
Bis dahin sieht für mich alles nach Rechtstaatlichkeit aus, wenn man mal von der feministischen Pauschalverfügung, derzufolge alle Richter auf Seiten der Vergewaltiger stehen, absieht. Wer sich ernsthaft Beweislastumkehr und Aufgabe der Unschuldsvermutung wünscht, möge sich gelegentlich in Ländern umsehen, in denen es das gibt oder gab.
Nicht mehr verstehe ich die Verurteilung von Frau Lohfink wegen Falschanzeige. Das Gericht scheint an dieser Stelle Vorsatz ihrerseits anzunehmen. Dazu weiß ich zu wenig über die Entstehungsgeschichte des Falles. Möglicherweise gibt es Hinweise, dass die kommerzielle Verwendung des Videos nicht so uneinverständlich war, wie es derzeit kolportiert wird. Das ist nur eine Vermutung, keine Behauptung.
Nun, ich weiß nicht, wie die Sachlage ist. Eines aber weiß ich: Alle diejenigen, die sich jetzt mit Frau Lohfink solidarisieren, wissen auch nicht, wie die Sachlage ist.
Hallo Lethe,
um eine Beweislastumkehr geht es gar nicht, das gibt weder das neue Sexualstrafrecht her noch ist es mein Anliegen.
Meine These ist, dass auch mit dem neuen Gesetz das Gericht im Fall Lohfink nicht anders entschieden hätte. Meine These ist, dass das neue Gesetz auch im Fall Köln nichts gebracht hätte. Meine These ist, dass Frauen mit dem neuen Gesetz in falscher Sicherheit gewiegt werden.
Mein Eindruck ist, dass die Politik auf Deibel komm raus Handlungsfähigkeit suggerieren will, um beruhigt die Sommerpause genießen zu können. Ausbaden dürfen die angerichtete Chose dann andere. Mich erinnert dieser Durchmarsch stark an die auch mit zu heißer Nadel gestrickte SGB II Gesetzgebung.Politik als Marketingveranstaltung. Die billigste Variante wird teuer erkauft.
Dann sind wir uns darin einig, und ich habe Sie in Teilen missverstanden, wofür ich um Verzeihung bitte.
Eine – leider – zutreffende Zustandsbeschreibung. Bei der ich mich lediglich frage, wieso engagierte Klartext-Beiträge dieser Couleur nicht auch im Print-Freitag wiederzufinden sind – anstelle der sonst üblichen taktisch-politisch Sprachregelungseiträge oder genderpolitische Überflieger-Analysen aus dem Wolkenkuckucksheim.
Hinzuzufügen ist, dass der Aufhänger des Artikels – der Fall Lohfink – ein einziger Alptraum ist: ein backlash-motivierter Gewaltmarsch zurück in die Achtziger. In eine Zeit also, in der Frauen auch de jure weitgehend Freiwild waren und die justizielle Kumpanei mit Tätern jeglicher Couleur weitaus offensichtlicher, als es heute die Regel ist. Was aktuell (wieder) passiert, ist das mediengesteuerte Grillen einer öffentlichen Person – auf den Weg gebracht von einer Koalition, die in dieser Bündelung unterschiedlicher Akteure selten noch so auf den Plan tritt. Wie dieser stern-Bericht von Ende Mai aufzeigt, sind bei der medial-justiziellen Lynchjagd alle fidel mit dabei: das halbseidene Milieu am Rand von VIP- und Porno-Szene, die quasi stellvertretend geilen Schreibtischtäter von der Yellow Press, die ein geeignetes Opfer gefunden haben und schließlich die nötigen Hardliner und Aus-der-Deckung-Agierer aus dem justiziellen Sektor.
Was (mir) an dem Fall aufstößt, ist weniger die ausgebliebene glasklare Verurteilung. Intelligenzbeleidigend sind vor allem die offensichtlichen Tricksereien, mittels denen Yellowpress, Justiz und VIP-Mileumafia Gina-Lisa Lohfink in die Täterin-Ecke drängen. So kriegt es die angeblich »objektiv« arbeitende – Justiz nicht einmal gebacken, dass fragliche Video (zu dessen »Veröffentlichung« Frau Lohfink wohl vernehmlich genug »nein« gesagt hat) final aus dem Verkehr zu ziehen. Im Gegenteil: eine öffentliche Vorführung auf Steuerzahlerkosten war im Sinn der Wahrheitsfindung offensichtlich unabdingbar. Zum zweiten wird Frau Lohfink – das arbeitet der stern-Bericht in dankenswerter Klarheit hervor – ihre subjektive Schilderung des Hergangs zum Strick gemacht, an dem man sie aufhängt. Die schlichtweg intelligenzbeleidigenden Gutachten der Justiz hingegen – etwa zu den angeblich zweifelsfrei auszuschließenden K.O.-Tropfen – werden als nicht hinterfragbarer Fakt hingestellt. Obwohl hier – getestet wurde schließlich 4 Wochen danach – allenfalls konstatiert werden könnte, dass eine chemische Betäubung nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Richtig großer Mist also – fortgesetzt inder deutschsprachigen Wikipedia, wo die mutmaßlichen Vergewaltigungsvideos mit dem fachlich falschen Begriff »pornografische Aufnahmen« etikettiert werden. Am meisten desillusionierend bei der ganzen Angelegenheit ist allerdings die Tatsache, dass ein #aufschrei-vergleichbarer Aufschrei im Fall Lohfink – von Ausnahmen abgesehen – bislang ausgeblieben ist. Im Gegenteil: Auch die hippe bis alt-68er-hafte Gegenfront scheint mit Lohfinks Vita fast ebenso viel Probleme zu haben wie mit dem Fall selbst. Pointiert gesprochen: Leider hat GLL das Pech, nicht eine feministisch-hippe Mainstreammedien-Journalistin, arthouse-Schauspielerin oder Nachwuchs-Politikerin zu sein, sondern eben der auf Trashmedien versierte D-Promi, der sie nun mal ist.
Wäre sie ersteres, hätte das Hashtag zum Fall – meine Prognose – sicher bereits den Boden des Internets durchgeschmort.
Ja, ein Backlash. Dieser Ausdruck kommt mir auch dauernd in den Sinn. Ich bin baff, welche Meinungen in Kommentaren en vogue sind. So habe ich mir stets das Innenleben in den biederen Köpfen der 50ger Jahre vorgestellt. Und dann Karneval Remmi, Demmi machen. Laß heraus die gemeinen Triebe.
Treiben die Rechten uns vor sich her? Verschärfung des Asylrechts, Verschärfung des Sexualstrafrechts, Verschärfung der Abschiebepraxis.
Seit Jahren fällt diese Gesellschaft auseinander. Seit Jahren wird wieder Jagd auf Menschen am Neptunbrunnen gemacht. Keinen außer der schwulen Community interessierts. Seit Jahren ersaufen Menschen im Mittelmeer ...
Seit Jahr und Tag erleben Frauen wie demütigend es ist, vor der Staatsanwaltschaft und vor Gericht auszusagen. Stimmt, wäre Frau Lohfink eine sittsame Halb-Prominente, wären die Drähte schon längst durchgeglüht. Wie ist das für eine Frau, wenn ihr Sexualleben Gegenstand der Verhandlung wird, wenn es relevant ist, wann sie mit wem gepennt hat? Nach der Logik müssen Prostituierte wahrscheinlich erst halb tot geprügelt werden, bevor ihnen Glauben geschenkt wird. Vergewaltigung in der Ehe dürfte es demnach überhaupt nicht geben.
Vergewaltigung in der Ehe ist seit noch nicht einmal 20 Jahren strafbar, benötigt hat diese Gesetzesänderung fast 25 Jahre. Heute sind wir dermaßen effizient und effektiv, das pauken wir in zwei Wochen durch! Dann wachen wir nach geraumer Zeit auf, reiben uns verwundert die Augen und merken, das sich nichts geändert hat. Fortschritt, halt.