Rom - Um 19:40 Uhr wurde vom Kassationsgerichthof in Rom die Haftstrafe von 4 Jahren vollumfänglich bestätigt. Zurückverwiesen zur erneuten Beurteilung durch das Berufungsgericht wurde dagegen die Nebenfolge der Unfähigkeit, politische Ämter zu bekleiden.
Die Urteilsverkündung erfolgte durch Verlesung des Tenors. Die Begründung wird in den nächsten Tagen schriftlich abgefaßt.
Damit ist der viermalige italienische Ministerpräsident und Parteichef der rechtspopulistischen Partei Popolo della Libertà (Volk der Freiheit) wegen Steuerbetrugs rechtskräftig verurteilt. Sowohl wegen der niedrigen Dauer der Haft, die wegen einer allgemeinen Amnestieregelgung per Gesetz auf effektiv ein Jahr reduziert ist, als auch in Ansehung des Alters von Berlusconi ist ein Antritt der Haft in einer Anstalt ausgeschlossen. Es obliegt nun der zuständigen Strafvollstreckungsbehörde zu entscheiden, in welcher seiner zahlreichen Residenzen die als Hausarrest abzuleistende Strafe vollzogen wird. ms
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