Hoffnung oder Menetekel?

Europäisches Asyl Bürokratiemonster vs. noch menschenunwürdigere Zustände für Schutzsuchende – die Europäische Union verhandelt das Asylrecht neu

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Am Ende war es vergangenen Donnerstag ein deutliches Votum: Mit 390 Stimmen gegen 175 bei 44 Enthaltungen in namentlicher Abstimmung hat sich das Europäische Parlament den Entwurf des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zu Eigen gemacht. Der Text, im Ausschuss am 19. Oktober beschlossen, betrifft die Neuregelung, welcher Mitgliedstaat der EU künftig nach internationalem Recht Schutzsuchende aufnimmt und für das Verfahren zuständig sein soll.

Im Kern will der Entwurf das bisherige Prinzip aufgeben, dass das Land der ersten Einreise in die EU das Verfahren durchführen und Schutzsuchende bis zu dessen Abschluss dort bleiben müssen. Stattdessen soll ein System eingeführt werden, das von Anfang an eine anteilige Verteilung auf die EU-Mitgliedstaaten vorsieht.

Vorrangig wären das Staaten, zu denen besondere persönliche Bindungen bestehen wie Familie oder ein früherer Aufenthalt etwa während eines Studiums. Ohne sie soll den Schutzsuchenden die Wahl zwischen vier EU-Staaten gegeben werden, die zu diesem Zeitpunkt die im Verhältnis geringste Anzahl von Bewerbern verzeichnet haben. Schließlich soll das neue System auch Gruppenanträge umfassen, damit Familienmitglieder nicht auf verschiedene Länder verteilt werden.

Damit will das Parlament nicht nur die geltende Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) abändern, sondern stellt sich ausdrücklich in Widerspruch zur EU-Kommission. Diese hat am 4. Mai 2016 einen eigenen Entwurf zu einem neuerlichen „EU-Asylpaket“ vorgelegt. Denn wie das Parlament hat auch die Kommission eingesehen, dass die bisherigen Regelungen unter anderem bei starken Fluchtbewegungen versagt haben.

Gegenentwurf zur EU-Kommission

Anders als in Straßburg will man in Brüssel aber nur Korrekturen. Erst ab einer Überlast von 150 Prozent in einem Land solle eine Umverteilung erfolgen. Im Übrigen würde es bei der Zuständigkeit des Landes der ersten Einreise bleiben.

Dafür soll der Kreis derer eingeschränkt werden, die überhaupt als Schutzsuchende in Betracht kommen. In einem sogenannten Unzulässigkeitsverfahren sollen alle ausgeschlossen werden, die aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ kommen, über „sichere Drittstaaten“ eingereist sind oder eine „Gefahr für die Sicherheit“ darstellen würden. Die Bewertungen würden EU-einheitlich getroffen. Sie wären damit dem Ermessen der Mitgliedstaaten genauso entzogen wie deren bisherige Möglichkeit, aus humanitären Gründen das Verfahren dort durchzuführen, wo sich der Schutzsuchende tatsächlich aufhält.

Der Vorschlag der Kommission zum neuerlichen „EU-Asylpaket“ ist von Menschenrechtsorganisationen in ganz Europa scharf kritisiert worden. Pro Asyl etwa gelangt in einer detaillierten Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die rein technokratische Reform vor allem eines bedeute: Menschenunwürdige Folgen für Flüchtlinge und Asylsuchende.

Der Entwurf der Europäischen Parlamentarier dagegen will mit dem Verteilungsmechanismus gleich drei Spitzen nehmen: Ohnehin bestehende Bezüge zum künftigen Aufenthaltsland berücksichtigen, durch die Wahlmöglichkeiten den Binnenbewegungen (sog. Sekundärbewegungen) eine Triebfeder nehmen und die bisherigen Einreiseländer, allen voran Spanien, Italien und Griechenland entlasten – nicht erst nachträglich wie im Umverteilungsbeschluss vom September 2015, der die EU-interne Konfrontation mit der „Visegrád-Gruppe“ zusätzlich befeuert hat. Besonderer Effekt: Das erstmalige Betreten europäischen Bodens wäre nicht mehr illegal, sondern Voraussetzung des Verfahrens.

Gemischte Reaktionen

Die Reaktionen auf den Vorstoß des Straßburger Parlaments sind bislang gemischt ausgefallen. Während sich die europäische Regierungen weitestgehend einer Bewertung enthalten, sieht Pro Asyl in einer ersten Stellungnahme trotz aller Besserungen „ein Bürokratiemonster ohne humanitäre Flexibilität“ heraufziehen. Das System setze darauf, „dass jede Verteilungsentscheidung vollzogen wird. Dies bedeutet im Zweifel die Zunahme der Inhaftierung von Asylsuchenden und von begleiteten Abschiebungen“.

Tatsächlich ist bei allen Gegensätzen den beiden Entwürfen eines gemeinsam: Eine zunehmende Verlagerung nationaler Kompetenzen auf die Europäische Union in Fragen des humanitären Schutzes. Wo auf der einen Seite eine Loslösung von neuaufkeimenden nationalen Chauvinismen sein könnte, droht andererseits die Zementierung der jüngsten Politik der schmutzigen Deals, diesmal direkt in Brüssel: Die Partnerländer sogenannter Rückführungsabkommen zentral zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären.

Die Austarierung dürfte noch lange Zeit in Anspruch nehmen. Denn das Votum des Parlaments ist erst der Auftrag an den LIBE-Ausschuss, auf der Grundlage des eigenen Entwurfs in Verhandlungen mit den anderen Institutionen der Union, namentlich der Kommission und dem Rat einzutreten.

Wahlkampfthema „Migranten“

Dass das noch ein langer und steiniger Weg wird, hat das Abstimmungsverhalten der italienischen 5-Sterne-Bewegung (M5S, Fraktion EFDD im EU-Parlament) gezeigt. Goutiert wird, dass die Abgeordneten, sonst unter den Ersten die die besondere Last Italiens bei Bewältigung der Migration beklagen, gegen den LIBE-Entwurf gestimmt haben.

Auf der Parteiseite, die unter dem Namen ihres Chefs beppegrillo.it firmiert, haben sie ihre Gründe dargelegt. Wer in einer Vorprüfung durch das Raster des Schutzsuchenden falle, bleibe in Italien als „Wirtschaftsmigrant“. Für diese Gruppe sei „keine Umsiedlung, keine europäische Solidarität, keine Lastenverteilung in der Verwaltung der Einwanderung vorgesehen“.

Das hehre Prinzip aber ist relativ. Abgesehen davon, dass die M5S an keiner Stelle eigene Vorschläge eingebracht hat, ist in einem weiteren Beitrag vom Freitag die eigentliche Stoßrichtung des Votums deutlich geworden: Sich von der xenophoben Lega Nord und ihrem Parteichef Matteo Salvini (ENF-Fraktion) abzugrenzen. Statt wie angekündigt, gegen den Entwurf zu stimmen, habe er sich der Stimme enthalten, so die irrlichternde Begründung, „um Merkel und Berlusconi zum Gefallen zu sein“.

In Italien ist Wahlkampf, das Parlament muss im Frühjahr neu gewählt werden. Die 5-Sterne-Bewegung wird heute schon als Gewinnerin gehandelt. Sie würde dann eine gewichtige Stimme im Rat der Europäischen Union haben. Auch dieser Urnengang wird auf dem Rücken von Schutzsuchenden ausgetragen.

crossposting zu die Ausrufer

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Geschrieben von

Marian Schraube

"Dem Hass begegnen lässt sich nur, indem man seiner Einladung, sich ihm anzuverwandeln, widersteht." (C. Emcke)

Marian Schraube

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