Kalkulierung der Macht

Postdemokratie Zwei Worte, die seit 1993 in der italienischen Verfassung fehlen und 20 Jahre Politik beeinflusst haben

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Journalisten warten in Rom vor dem Corte di Cassazione, dem Obersten Gerichtshof, auf Berlusconis Urteil
Journalisten warten in Rom vor dem Corte di Cassazione, dem Obersten Gerichtshof, auf Berlusconis Urteil

Foto: Giorgio Cosulich/ AFP/ Getty Images

Die Causa Berlusconi ist wieder da, wo sie schon immer hingehört hat, mitten in der Politik, auch wenn es kaum jemand eingestehen will. Denn zur Stunde, da diese Zeilen am Vormittag des ersten August geschrieben werden, ist das Revisionsurteil des Kassationsgerichtshofes gegen den Medienmogul wegen Steuerbetrugs noch nicht gefällt. Das Richterkollegium wird sich erst ab Mittag zur Beratung zurückziehen. Es gilt also noch immer die Unschuldsvermutung.

Mit dem Unterschied, dass dies vielleicht die letzten Stunden sind, das Gefühl auszukosten, was es bedeutet, sich mit einer simplen Frage konfrontiert zu sehen: Wie verhält sich politische Macht, wenn sie unter Verdacht gerät?

Die Antwort hat auch jetzt, eigentlich gerade jetzt einen ganz konkreten Hintergrund. Denn würde das römische Höchstgericht in der Revision die Verurteilung des Silvio Berlusconi wegen Steuerbetrugs bestätigen und zusätzlich die Nebenfolge des Verlusts der Amtsfähigkeit, so wäre die Sache immer noch nicht ausgestanden. Der Politiker, der bei den Parlamentswahlen im Februar in die zweite Kammer, den Senat gewählt worden ist, genießt die allgemeine parlamentarische Immunität. Und ob die angesichts einer Verurteilung aufzuheben ist, entscheidet das Kollegium, dem er angehört. Nachträglich.

So sagt es Art. 66 der italienischen Verfassung, wonach jede Kammer selbst „über eingetretene Fälle von Nichtwählbarkeit und Unvereinbarkeit mit dem Mandat“ zu entscheiden hat. Das markiert einen für das Verständnis wichtigen Unterschied. Denn Art. 46 des deutschen Grundgesetzes sieht in Absatz 2 vor, dass „wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden“ darf. Die Frage nach der Immunität und ihrer Aufhebung betrifft hier also bereits das Ermittlungsverfahren und schließt sodann einen etwaigen späteren Schuldspruch mit ein.

Die Folgen der Umkehrung des Prinzips, die nicht nur theoretisch mit Parlamentsmehrheit mehr als 8 Jahre Ermittlungen und Strafverfahren ihrer Wirkung berauben würde, sind weitreichender Natur.

Denn der Immunitätsausschuss, der zunächst befasst wäre, bietet keine sichere Mehrheit für deren Aufhebung. Angesichts der zählbaren Annahme, dass die Senatoren des Popolo della Libertà (Volk der Freiheit, PdL) nicht gegen ihren Parteichef votieren würden, käme es bei den insgesamt 23 Mitgliedern des Ausschusses auf ein konvergierendes Votum der regierenden Sozialdemokraten des PD (Demokratische Partei) mit der Opposition aus SEL (Linke Ökologie Freiheit) und M5S (5-Sterne-Bewegung) an. Das gleiche Prozedere wäre sodann im Senat in geheimer Abstimmung zu wiederholen, da der Immunitätsausschuss nur eine Empfehlung ausspricht; die letzte Entscheidung bliebe dem Plenum des Senats vorbehalten. Auch hier bestünde die gleiche politische wie arithmetische Unsicherheit.

Damit entfaltete sich das volle Potential der Drohungen, die in den vergangenen Wochen gebetmühlenartig von Seiten des PdL ausgestoßen worden sind, dass die Partei im Fall einer Verurteilung die Regierungskoalition mit den Sozialdemokraten des PD verlassen würde. Aber nicht nur die dann zu erwartende Regierungskrise würde das Land auf eine sehr unsichere Reise schicken. Sondern der seit Jahrzehnten schwelende Konflikt zwischen Justiz und Politik, der mit den Ermittlungen zu „Mani Pulite“ und „Tangentopoli“ in den 1990er Jahren ihren Anfang genommen hatte, würde seine institutionelle Apotheose erfahren.

Denn jene Ermittlungen und nachfolgenden Strafverfahren, die, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen, im Ergebnis zum Zusammenbruch aller Parteien Italiens führten, waren auch Auslöser der Verfassungsänderung, deren Auswirkungen jetzt praktisch werden könnten. Bis 1993 bedurften gemäß Art. 68 der Konstitution analog zum deutschen Grundgesetz auch nur Ermittlungen der Aufhebung der Immunität. Mit dem verfassungsändernden Gesetz vom 29. Oktober wurde in einem Akt, der damals als einer der Selbstreinigung erachtet wurde, die Bestimmung in ihre heutige Form gebracht: Das Parlament sollte nicht durch eine Blockade die Aufnahme von Ermittlungen verhindern können, die unterm Strich praktisch alle damals führenden Exponenten betreffen konnten.

Das war aber auch die Geburtsstunde einer Betrachtungsweise, wonach die so institutionell gestärkte Justiz in die Lage versetzt sei, an jede politische Entscheidung die kurze Messlatte des Strafrechts anzulegen. Selbst die einfache wirtschaftliche Ausgabe aufgrund eines Gesetzes, so war zu lesen, die notwendigerweise für einen Dritten einen Vorteil bringt, könne so mit dem Verdacht einer Vorteilsgewährung verbunden werden. Und damit die Prärogative der Parlamentarier, frei zu entscheiden, unterminieren.

Dass nicht einmal 7 Monate später ein Unternehmer namens Silvio Berlusconi erstmals Ministerpräsident werden und in 20 Jahren jene Selbstreinigung ad absurdum führen würde, dürfte kaum jemand geahnt haben. In Verstärkung der Sichtweise auf die Justiz, der er abgesehen von seiner „persönlichen Verfolgung“ sogar einen Willen zum Staatsstreich unterstellt, führte er die umgekehrte Logik ein, derartige Anfechtungen mit den Mitteln der Legislative zu bekämpfen.

Die Folge waren jene berüchtigten Gesetze „ad personam“ (Verkürzung von Verjährungsfristen, Verbot von Beweisaufnahmen im Ausland bzw. entsprechende Verwertungsverbote, Entkriminalisierung von Steuer- und Bilanzdelikten, Verjährungsverkürzungen, Amnestien) und die immer wieder bestaunte Fähigkeit, bedenkenlos Feste zu feiern, während anderswo gegen ihn ermittelt wurde.

Sarkastisch könnte man sagen, dass die Streichung von genau zwei Worten („procedimento penale“ = Strafverfahren) aus dem Katalog des Art. 68 der italienischen Verfassung für die Notwendigkeit der Immunitätsaufhebung heute ein ganzes Land in Atem hält. Das Zusammentreffen von Beharrungsvermögen, Vermögen und daraus resultierendem Klientelismus, der bis auf die Hinterbänke des italienischen Parlaments durchgeschlagen hat, hätte damit sogar seine mögliche innere Rechtfertigung, so dass letztlich nur noch ein Appellativ übrig bliebe: Das der Moral. Verkörpert in dem anderen, parallelen Prozess um Bunga-Bunga, Prostitution und Rechtsbeugung, in dem der gleiche Angeklagte in erster Instanz zu sieben Jahren Haft und dem lebenslangen Verlust der Amtsfähigkeit verurteilt worden ist. Mehr als der Kern der Delikte, die Unterwerfung von Personen und Recht, haben die pikanten Details Abscheu hervorgerufen und einen Rückgang der Popularität des Angeklagten bewirkt.

Wollte man da ernsthaft jenen Sätzen von Niccolò Machiavelli in „der Fürst“ widersprechen, wonach es wichtiger sei, hinter die tatsächliche Wahrheit zu schauen als hinter die vorgestellte, so wie es sein sollte? Oder dass eine Ruine mehr sagt als deren Konservierung? Nicht nur in Italien gilt die Maxime, dass„ein Fürst, der sich behaupten will, sich auch darauf verstehen [muss], nach Gelegenheit schlecht zu handeln, und dies thun oder lassen, so wie es die Nothwendigkeit erfordert“. Die Postdemokratie erwartet kein Urteil, sondern nur zählbare Vorteile. ms

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Geschrieben von

Marian Schraube

"Dem Hass begegnen lässt sich nur, indem man seiner Einladung, sich ihm anzuverwandeln, widersteht." (C. Emcke)

Marian Schraube

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