Offenes Spiel

Italien Das Mailänder Appellationsgericht hat Senator Silvio Berlusconi die Amtsfähigkeit abgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

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Silvio Berlusconi im Senat. Zwei Jahre darf er nun kein öffentliches Amt mehr ausüben
Silvio Berlusconi im Senat. Zwei Jahre darf er nun kein öffentliches Amt mehr ausüben

Foto: Filippo Monteforte/ AFP/ Getty Images

Die Justiz war wieder schneller als die Politik. Das ist der Tenor einiger Kommentare auf das gestrige Urteil des Mailänder Berufungsgerichtes, mit dem gegen Senator Silvio B. der Verlust seiner Amtsfähigkeit ausgesprochen worden ist.

Anfang August hatte die Revisionsinstanz am Kassationsgerichtshof in Rom die Haftstrafe gegen den Politiker und Unternehmer wegen schweren organisierten Steuerbetrugs rechtskräftig bestätigt. Die Nebenfolge zur Amtsfähigkeit hingegen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft an das Berufungsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück verwiesen, weil Zweifel an der Berechnung der Dauer aufgekommen waren, während der Silvio B. kein öffentliches Amt bekleiden darf. Das Appellationsgericht hat nun statt der ursprünglichen 5 auf 2 Jahre erkannt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Denn auch hier kann der frühere Ministerpräsident Italiens noch einmal in Revision gehen. Was er zweifellos tun wird, wie sein Anwalt Niccolò Ghedini, der ebenfalls für die Partei des Tycoon seit März im Senat einen Sitz hat, angekündigt hat. Obwohl die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, hat der Verteidiger bereits erklärt, er werde die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen lassen, das die Nebenfolge anordnet. Die schriftliche Fassung des Urteils wird in 2 Wochen erwartet. Einschließlich der Ermittlungen geht der Strafprozess damit in das elfte Jahr seiner Dauer.

Derweil läuft im Parlament das Verfahren weiter, in dem entschieden wird, ob die ausgefasste Haftstrafe mit dem Mandat vereinbar ist. Nach einem erst im Januar verabschiedeten Gesetz, für das auch die Partei Volk der Freiheit (PdL) des Silvio B. gestimmt hatte, bestünde kein Zweifel, dass Haftstrafen über 2 Jahre und das politische Mandat nicht kompatibel sind. Vielmehr steht die politische Frage im Raum, ob daran das Zweckbündnis der beiden hauptsächlichen Regierungsparteien PD (Sozialdemokraten) und PdL zerbrechen könnte.

Hase und Igel, Justiz und Politik

Zwar hat der zuständige parlamentarische Ausschuss kürzlich die Empfehlung ausgesprochen, Silvio B. seines Parlamentssitzes für verlustig zu erklären. Das Schlusswort hat aber das Plenum des Senats, und hier lässt sich das Votum nicht ohne weiteres durchsetzen.

Denn anders als in der ersten, der Abgeordnetenkammer, wo sie über eine eigene Mehrheit verfügen, sind die Sozialdemokraten infolge der Parlamentswahlen vom Februar bei jeder Entscheidung in der zweiten Kammer des Parlaments auf Fremdstimmen angewiesen. Und hier hat der bisherige Bündnispartner PdL, dem Silvio B. nach wie vor als Parteichef vorsitzt, nichts von seiner Drohung zurück genommen - die Regierung unter Ministerpräsident Enrico Letta (PD) fallen zu lassen, sollte sich eine Mehrheit etwa mithilfe der Senatoren der 5-Sterne-Bewegung für den Verfall aussprechen.

Nicht weiter verwunderlich ist daher, dass die Personalie auf der Tagesordnung des Senats ganz nach hinten auf Mitte November verschoben worden ist, vorläufig. Anders das Mailänder Gericht, das sein Urteil an einem Samstag gefällt hat. Eine ungewöhnlich Hast, so Anwalt Ghedini, die ihm suspekt erscheine. Das könne nur ein politisches Manöver sein. MS

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Geschrieben von

Marian Schraube

"Dem Hass begegnen lässt sich nur, indem man seiner Einladung, sich ihm anzuverwandeln, widersteht." (C. Emcke)

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