Unter Gleichen

Italien Vor dem Immunitätsausschuss des Senats hat der bekannteste Vorbestrafte Italiens in acht Wochen seine vierte Niederlage erfahren

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Foto: Filippo Monteforte/AFP/Getty Images
Foto: Filippo Monteforte/AFP/Getty Images

Nachdem Senator Silvio B. Anfang August eine rechtskräftige Haftstrafe wegen Steuerbetrugs ausgefasst hat, in einem Schadensersatzprozess seine Holding Fininvest zu einer halben Milliarde Euro Schadensersatz wegen deliktischer Manipulationen (u.a. Richterbestechung) verurteilt worden ist und entgegen seiner verkündeten Absicht, die Regierung zu stürzen, das römische Exekutiv die Vertrauensabstimmung vom vergangenen Dienstag überstanden hat, ging es in den vergangenen Stunden um den Verlust seines parlamentarischen Mandats. Der Immunitätsausschuss des italienischen Senats hat sich heute dafür ausgesprochen.

Ort des Geschehens der „Saal Koch“ am Sitz der zweiten parlamentarischen Kammer, dem Senat. Früher Zentralbibliothek der Senatoren, ist er 2006 zum „Saal der Geopolitik“ geworden, so die etwas hochtrabende offizielle Bezeichnung. Denn hier stehen auf den antiken Schreibtischen 24 voll vernetzte Arbeitsstationen, mit denen das Geschehen in Italien und auf der Welt verfolgt werden kann, einschließlich der 47 journalistischen Erzeugnisse, die zur freien Konsultation der Parlamentarier zur Verfügung stehen.

Eine Vorfindlichkeit, die der Vorsitzende des parlamentarischen Immunitätsausschusses, Dario Stefàno, genutzt hat, um das Publikum per Bildschirm in die Mitte des Geschehens zu holen. Denn die vorentscheidende Sitzung, in der es um die Vereinbarkeit von Haftstrafe mit dem Mandat von Senator Silvio B. ging, sollte öffentlich und live sein. Daran hatte Stefàno, der für die Ökosozialisten von Sel im Senat sitzt, in den vergangenen Tag keine Zweifel gelassen. Dank der Technik vor Ort ein Novum, da bislang nur Plenarsitzungen des Parlaments, nicht aber die Arbeit in den Ausschüssen übertragen worden sind.

Größtmögliche, netzgestützte Transparenz, das ist eines der Elemente, die Sel als linker Flügel der mitregierenden Sozialdemokraten (PD) genauso auf seine Fahnen geschrieben hat wie die bei den letzten Parlamentswahlen im Februar äußerst erfolgreiche 5-Sterne-Bewegung. Und damit eine Schnittmenge, deren praktische Folge sich heute per Monitor verfolgen ließ.

Das Ergebnis ist keine Überraschung. Denn mehr als die parteiliche Zusammensetzung des Ausschusses, in der sich das „Volk der Freiheit“ (PdL) des Tycoons in die Minderheit befindet, ging es um die Anwendung eines einfachen Gesetzes, das auch mit den Stimmen des PdL erst im Dezember vergangenen Jahres verabschiedet worden war und am 5. Januar in Kraft getreten ist.

Die „legge Severino“ nach dem Namen der zu der Zeit federführenden Justizministerin Paola Severino sieht ohne Ermessensspielraum vor, dass ein Träger, der mehr als eine zweijährige Haftstrafe rechtskräftig ausgefasst hat, seines Mandats für verlustig zu erklären ist und das passive Wahlrecht für eine bestimmte Zeit verliert.

Kein Zeitschinden und öffentliches Verhandeln

Ebenso einfach daher die Verteidigungsstrategie des „Cavaliere“, das Gesetz kurzerhand für verfassungswidrig zu erachten und sein Antrag, die Entscheidung zumindest so lange zu vertagen, bis sich diesbezüglich die Consulta, der Verfassungsgerichthof aussprechen würde. Oder der Europäische Gerichtshof (man weiß nicht, ob der für Menschenrechte oder der der EU) über seinen Rekurs gegen das Strafurteil vom August entscheidet.

Nachdem der mit der Frage solcher Vorgreiflichkeiten verkleidete Versuch des Zeitschindens in den vergangenen Sitzungen vom Ausschuss abgeschmettert worden war, haben Senator B. und seine Anwälte allerdings tief in die Kiste populär-juristischer Feinheiten gegriffen. Der Ausschuss sei in Wirklichkeit ein Rechtsprechungsorgan, daher seine Pflicht, vorgreifliche Entscheidungen höherer Instanzen abzuwarten. Und: Die Ausschussmitglieder hätten wie Richter neutral zu sein, weswegen er sie aufgrund ihrer bisherigen Äußerungen als befangen ablehne.

Ein konsequenter Zug des Mannes, der auf dem Höhepunkt seiner politischen Macht 2008 mit eigener Mehrheit des PdL im Parlament eine Bestimmung durchgesetzt hatte, wonach auch der Chef der Exekutive, der er zu der Zeit war, umfassende strafrechtliche Immunität genießen sollte. Begründung bei Erlass wie in der späteren Kritik am Urteil der Consulta, die im Oktober 2009 das Gesetz für verfassungswidrig erklärte: Für B. gälten andere Maßstäbe, er sei nicht primus inter pares, Erster unter Gleichen, sondern primus supra partes – Einziger über allen. Nur Richter und Linke würden das nicht erkennen. Auch jetzt scheint wieder der Moment gekommen, diese Legendbildung fortzusetzen.

Keine Frage also, dass Senator Silvio B., der seit je her mit einer über 90%igen Abwesenheitsquote im Senat glänzt, nicht persönlich seine Causa vor dem Organ der Selbstregulierung vertreten hat. Selbst seine Anwälte wie Niccolò Ghedini, materieller Autor der meisten Gesetze „ad personam“ des Politiker-Unternehmers, haben die öffentliche Gegenüberstellung mit einem Gremium gescheut, dessen Mitglieder über jemanden Ihresgleichen zu Stuhle gesessen sind. Man wolle den Ausschuss nicht legitimieren, so die Presseerklärung. Das Publikum wird es bemerkt haben.

Der Vorgang um den Mandatsverlust ist damit noch nicht beendet. Denn das letzte Wort hat das Plenum des Senats, das sich mit der heute getroffenen Empfehlung voraussichtlich am 15.Oktober befassen wird. In öffentlicher namentlicher Abstimmung, so wünscht es sich die Mehrheit der Senatoren. Und natürlich wieder live übertragen. MS

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Geschrieben von

Marian Schraube

"Dem Hass begegnen lässt sich nur, indem man seiner Einladung, sich ihm anzuverwandeln, widersteht." (C. Emcke)

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