An diesem 30. Januar geht es im Berliner Oberverwaltungsgericht um eine "gütliche Beilegung". Doch die wird verweigert. Die Ausländerbehörde der Stadt beharrt darauf, die bosnische Familie M. auszuweisen. In einem ersten Verfahren war das Verwaltungsgericht der Argumentation des Ausländeramtes gefolgt und hatte die "Ausreise" verfügt. Dagegen erhob der Anwalt der Familie Widerspruch.
Der Richter in dieser zweiten, höheren Instanz legt dem Amtsvertreter nun ein Entgegenkommen nahe, ohne Erfolg. Folglich wird er selbst innerhalb von vier Wochen entscheiden müssen. Geschieht das zu Gunsten der Familie M., die seit zehn Jahren in Deutschland ist, wird es wieder nur eine vorläufige Lösung sein - bis zur so genannten "Hauptsacheverhandlung".
Wer kennt die Zeichen eines Traumas?
Vor dem Richter sitzen auf einer Stuhlreihe der Vater, die zehnjährige Tochter Irena, die Mutter und im Rollstuhl die 17-jährige Andrea. Den Kopf schief angelehnt lässt sie die braunen Augen umherwandern. Die kleine Tochter ist in Berlin aufgewachsen, Klassenbeste, ganz integriert. Andrea ist spastisch gelähmt und sprachunfähig infolge von Sauerstoffmangel bei der Geburt. Als die Familie im Juni 1993 fliehen musste, trug sie der Vater 50 Kilometer weit in einem 24-Stunden-Marsch. Seine Frau, hochschwanger, lief im Bademantel und in Pantoffeln neben ihm her. Die Flucht begann panisch, unter direkter Bedrohung, auch durch Nachbarn. Ihr einziger Gedanke war es, diesmal ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Das erfüllte sich drei Monate später in Zagreb. Anschließend kam die Familie nach Berlin, wo eine Schwester des Mannes lebte.
Wer kennt die Zeichen eines Traumas? In der Ausländerbehörde kaum jemand. Wenn eine Person monoton, emotionslos und sachlich ihre Erlebnisse berichtet, dabei Zeiten verwechselt und Gedächtnislücken erkennen lässt, sich ansonsten aber angepasst verhält, ist sie für die Beamten psychisch gesund oder nicht glaubwürdig und soll dahin zurück, woher sie kam. Ein Trauma aber bedeutet unter anderem ein inneres Verbot gegen das Erinnern in sich zu tragen. Meist gehört auch die Hemmung oder gar Unfähigkeit dazu, Mitgefühl für andere aufzubringen, Anteil zu nehmen und sich sozial zu verhalten. Ein Trauma ist nur mit ärztlicher Geduld heilbar. Durch Traumata hält sich der Krieg in den Menschen und tut seine Wirkung, obwohl er scheinbar lange schon beendet ist. Eine Gesellschaft, die das leugnet und grausam mit den Geschädigten umgeht, schädigt sich selbst. Und Abschiebung - auch die jahrelange Drohung damit - ist eine Grausamkeit.
Berlin hatte fast 30.000 Kriegsflüchtlinge aus Jugoslawien aufgenommen, die inzwischen mehrheitlich zurückgekehrten - geblieben sind knapp 2.000 "Fälle", darunter viele traumatisierte Menschen, denen ein Weg zurück nicht zuzumuten ist und die ein Bleiberecht erhalten sollen. Das hatte im Jahr 2000 die Innenministerkonferenz nach vielen Protesten, Klagen und Familientragödien, beschlossen. Wurde das Trauma von ärztlicher Seite vor dem 1. Januar 2000 festgestellt, ist den Betroffenen eine "Aufenthaltsbefugnis" zu erteilen.
Bei Familie M. ist der Vater wegen seines Traumas in psychiatrischer Behandlung. Jede Geschichte in diesem schwer verständlichen Krieg ist eine besondere, auch die der Familie M. Sie gehörte einst zur katholischen Minderheit in Zentralbosnien. Dort, in den Dörfern um die Stadt Kakanj, lebten an die 25.000 Katholiken, jetzt noch 3.000, erzählt die Mutter. Den einjährigen Krieg zwischen den anfangs und später wieder verbündeten bosnischen Kroaten und Muslimen wollte man in Deutschland kaum wahrhaben obwohl er keineswegs eine Episode am Rande war.
Würden Herr und Frau M. zurückkehren, wenn sie nicht die behinderte Tochter hätten? Dorthin kaum, sagen sie zögernd, es sei eigentlich unmöglich. Und dann kommt eine von den bosnischen Belehrungen, die einfach, aber unabweisbar sind: Es gäbe drei Sieger des Krieges, die Kroaten oder Katholiken in der Herzegowina, die Serben in der Republika Srpska, die Muslime in Zentralbosnien. Sich selbst sieht die Familie M. als Verlierer.
Und die Union zwischen Kroaten und Muslimen? - Ach, auf dem Papier.
Aus Sicht der deutschen Behörden mit ihrer Unterscheidungsschwäche wäre es nahe liegend, dass die Familie nach Kroatien auswandert. Sie hat dort zwar nie gelebt, aber es gibt einen Vertrag mit Zagreb über die Aufnahme katholischer Flüchtlinge.
Vor Gericht geht es diesmal vor allem um eine Weiterbehandlung der Tochter, wie sie hier begonnen wurde und in Kroatien nicht möglich wäre, schon gar nicht in Bosnien. Gegen die epileptischen Anfälle des Mädchens - eine Qual für die ganze Familie - wurde erst in der Charité in Berlin eine Kombination von Medikamenten gefunden, die weder in Kroatien noch in Bosnien erhältlich wären. Ungeachtet dessen hatte das Gericht in erster Instanz die Abschiebung damit begründet, dass als "Gefahr" nur anerkannt werde, "wenn sich der Gesundheitszustand nach der Rückkehr wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert". In diesem Fall aber sei "der alsbaldige Eintritt einer erheblichen Gesundheitsgefahr nicht dargelegt". Alsbaldig unterstrichen.
Wen schockiert die Schikane noch?
Vor dem Termin beim Oberverwaltungsgericht traf plötzlich ein Brief der Ausländerbehörde bei Familie M. ein, in dem ohne weitere Floskeln ihre Abschiebung angekündigt wurde:
"Zu diesem Zweck fordere ich Sie hiermit auf, sich am Freitag, dem 06.02.2004 um 6:30 Uhr (pünktlich!!!) beim Polizeipräsidenten in Berlin, Tempelhofer Damm, mit Ihrem Reisegepäck (maximal 20 kg) und mit gültigem Reisedokument einzufinden. Das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht wird bis dahin abgeschlossen sein. Für den Flug wurde berücksichtigt, dass Ihre Tochter in ihrem Rollstuhl verbleiben kann. Hochachtungsvoll ..."
Die perfide Gewohnheit der Schikane greift Raum, solange keine Öffentlichkeit sie kontrolliert. Tatsächlich geben die Betroffenen häufig auf und kämpfen zermürbt oder aus verletztem Stolz nicht weiter um ihr Recht. Die Amtshandlung selbst, aber auch ihr Stil schockierten den Anwalt Burkhart Person und die behandelnde Fachärztin für Psychiatrie, Eva Reichelt, in besonderem Maße: Die anmaßende Geste, der persönliche Nachdruck, der im Wort pünktlich mit den drei Ausrufungszeichen liegt. Der Hinweis auf die höchstens 20 Kilo Reisegepäck, als wären die einstigen Flüchtlinge hier im Niemandsland gewesen, als wären sie ohne eigene Dinge, die von Wert für sie sind. Und zuletzt die Bemerkung über den berücksichtigten Rollstuhl.
Die Tochter im Rollstuhl bestimmt nun das Schicksal dieser Familie, wie immer, wenn Eltern ihr behindertes Kind ganz annehmen, mit den ungeheuren Pflichten, die es bedeutet. Dafür besteht eine gewisse kollektive Mitverantwortung. Durch die politischen Umstände ist es hier auch eine deutsche Verantwortung, derer man sich nicht mit einem Federstrich entledigen darf. Und das gilt auch mit Blick auf den Zustand der eigenen Gesellschaft, die es nötig hat, dass die Regeln der Humanität geschützt werden.
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