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Abschiebung Im Bescheid einer Berliner Behörde wird mit Ausrufezeichen nicht gespart
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An diesem 30. Januar geht es im Berliner Oberverwaltungsgericht um eine "gütliche Beilegung". Doch die wird verweigert. Die Ausländerbehörde der Stadt beharrt darauf, die bosnische Familie M. auszuweisen. In einem ersten Verfahren war das Verwaltungsgericht der Argumentation des Ausländeramtes gefolgt und hatte die "Ausreise" verfügt. Dagegen erhob der Anwalt der Familie Widerspruch.

Der Richter in dieser zweiten, höheren Instanz legt dem Amtsvertreter nun ein Entgegenkommen nahe, ohne Erfolg. Folglich wird er selbst innerhalb von vier Wochen entscheiden müssen. Geschieht das zu Gunsten der Familie M., die seit zehn Jahren in Deutschland ist, wird es wieder nur eine vorläufige Lösung sein - bis zur so genannten "Hauptsacheverhandlung".

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