Schnuppern verboten

EIN JAHR DOPPELPASS Trotz Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts konnte die neunjährige Thuong nicht Deutsche werden. In der Schule ist sie Klassenbeste
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Vor einem Jahr trat das Gesetz über die "doppelte Staatsbürgerschaft" in Kraft. Seitdem können in Deutschland geborene Kinder nichtdeutscher Eltern den deutschen Pass bekommen - zusätzlich zum Pass ihrer Eltern, wenn diese ein unbefristetes Bleiberecht genießen. Allerdings müssen sich die "Schnupperstaatsbürger" bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Bis Ende 2000 galt das nicht nur für Neugeborene, sondern auch für Kinder bis zehn Jahre.

Thoung sitzt an ihrem kleinen Schreibtisch und singt "Stille Nacht, heilige Nacht". Der Neunjährigen macht es nichts aus, dass schon Januar ist: Es ist ihr Lieblingslied. "Wenn mir zu Hause langweilig ist, singe ich manchmal einfach los, ich weiß auch nicht, warum."