Wettlauf der Schäbigkeiten

Strafvollzug Wenn die Länder Gefängnisse zu Verwahranstalten umbauen, ist damit gewiss keine Sicherheit gewonnen
Exklusiv für Abonnent:innen

Man hat nicht zwingend unrecht, wenn alle anderen anderer Meinung sind. Doch sollte man seine Argumente dann wohl erwägen. Die Regierungskoalition und die Mehrheit der Bundesländer haben dies bei der Frage, ob nach der Föderalismusreform auch das Strafvollzugsrecht aus der Zuständigkeit des Bundes genommen werden sollte, nicht getan. Künftig werden die Länder jeweils eigene Erwachsenen- und Jugendstrafvollzugsgesetze erlassen. Die einzige Begründung dafür war eine mechanische: Einmal geschnürte Pakete könne man nicht wieder lösen. Das aber ist weder zutreffend noch ist es ein Argument. Und dabei hatten alle, restlos alle von dem Vorhaben abgeraten: ehemalige Justizministerinnen und Justizminister ebenso wie die Verbände der Vollzu