Beim Stichwort Gleichbehandlung denken viele an die Gleichstellung von Mann und Frau. Auch wenn diese Arbeit noch immer notwendig ist, hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in dieser Hinsicht schon einiges erreicht. Nicht nur wegen der Möglichkeit, gegen Diskriminierung zivilrechtlich vorzugehen. Sondern weil das Gesetz zum Beispiel erneut öffentliche Diskussionen befeuert – etwa, dass Männer in Führungspositionen weiter deutlich überrepräsentiert sind.
Das reflexartig hervorgebrachte Argument dafür lautet: Ist doch nur Zufall! Es kommt von jenen, die sich in den existierenden Strukturen wohlfühlen. In der Debatte wird es hinterfragt und entkräftet: Warum stoßen Frauen immer noch an gläserne Decken? Wieso können Jobs innerhalb von Männerkreisen weitervergeben werden? Wie werden Mädchen an Schulen behandelt? Es gibt Lehrer, die nicht verstehen, dass sich auch Mädchen für Naturwissenschaften begeistern. Und Eltern, die es vollkommen in Ordnung finden, wenn ihre Tochter Mathematik nicht versteht. Gegen solche Benachteiligungen arbeiten Projekte, die Mädchen und Jungen ermutigen, Interessen und Berufen nachzugehen, die sie wirklich begeistern. In letzter Konsequenz muss eine Quote Gleichstellung durchsetzen. Strukturelle Ausschlusskriterien werden so beleuchtet – und aufgebrochen.
Doch wer sind die Frauen? Die Männer, mit denen man sie gleichstellen möchte, sind mehrheitlich weiß und körperlich unbeeinträchtigt. Frauen, die gefördert werden, weichen in der Regel nur in der Kategorie Geschlecht ab. Das AGG will aber viel mehr: Menschen sollen wegen ihrer Religionszugehörigkeit, ethnischen Herkunft, Behinderung, sexuellen Identität und ihres Alters nicht diskriminiert werden. Deutschland ist mit diesem Anspruch auf Gleichbehandlung noch weit hinterher. Meist wissen wir nicht einmal, wovon wir sprechen. Das attestieren uns auch die Vereinten Nationen. Sie fordern Deutschland auf, die eindeutige UN-Rassismusdefinition zu übernehmen. Danach zählt der Effekt, den Diskriminierung hat, und nicht nur die Intention. Sprich: Dass jemand nicht rassistisch sein will, bedeutet nicht, dass er nicht rassistisch sein kann. Wegen dieses Versäumnisses ergeben sich emotionale Debatten etwa über Migranten.
Auch ich habe Migrationshintergrund. Neben deutschen Wurzeln habe ich norwegische, chinesische und tschechische. Das „sieht“ man aber nicht. Ich werde von der Mehrheitsgesellschaft als ein Teil von ihr wahrgenommen. Wer eigentlich gemeint ist: von Rassismus betroffene Personen. Deutsche können sich in der dritten Einwanderergeneration befinden und damit keinen amtlichen Migrationshintergrund haben. Dennoch können sie auf Ausschlusskriterien stoßen. Schwarze Frauen etwa erfahren eine Doppeldiskriminierung, Schwarze Musliminnen eine dreifache.
Wenn wir eine sachliche Diskussion führen und Diskriminierung effektiv bekämpfen wollen, brauchen wir eine klare Sprache und vor allem Fakten, wie sie die UN-Anti-Rassismus-Konvention fordert. Nach dieser sollen Daten über die von rassistischer Diskriminierung betroffenen Menschen erhoben werden, damit man – analog zur Gleichberechtigung von (weißen) Frauen – ableiten kann, inwiefern sich die gesellschaftliche Realität in Unternehmen und Institutionen abbildet.
Und genau diese Menschen müssen bei der Frage um Gleichstellung mit am Tisch sitzen – so wie es für weiße Frauen schon längst normal ist. Welche Feministin würde sich nicht beschweren, wenn ausschließlich Männerrunden wohlmeinende Gesetze für sie erlassen wollen? Also, ich würde auf die Barrikaden gehen.
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