Recht auf Sex

Genderkolumne Bis ins Alter sexuell aktiv zu sein, wird in unserer Gesellschaft nur Männern zugestanden. Frauen müssen für dieses Recht streiten. Notfalls vor Gericht
Ausgabe 31/2017
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Sexualität von Frauen in den Mittelpunkt gestellt. Richtig so
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Sexualität von Frauen in den Mittelpunkt gestellt. Richtig so

Foto: Oli Scarff/Getty Images

Frauen werden im Alter unsichtbar, heißt es. Frei übersetzt bedeutet das: Sie werden nicht mehr als sexuelle Wesen wahrgenommen. Darin steckt zweierlei: Sie werden weder als sexuell attraktiv noch als sexuell aktiv eingestuft. Es ist in etwa die Logik, auf die Kinder beim Spielen reinfallen: Sie halten sich die Augen zu und weil sie selbst jetzt nichts mehr sehen können, meinen sie, auch nicht mehr von den anderen gesehen zu werden.

Parallel dazu denken einige Männer anscheinend, wenn sie eine Frau nicht mehr als Objekt ihrer Begierde sehen, hätte diese Frau auch selbst kein Begehren mehr. So ignorant, so dämlich. Aufmerksamkeit bekam dieser Trugschluss in den vergangenen Tagen wegen des Falls einer Frau aus Portugal, die wegen eines Ärztefehlers keinen Sex mehr haben kann. Gynäkologen verletzten bei einer Operation Mitte der 1990er Jahre einen wichtigen Nerv in ihrem Unterleib. In der Folge wurde sie inkontinent, hatte heftige Schmerzen und konnte nur noch schwer sitzen und laufen. An Sex war nicht mehr zu denken. Sie litt unter Depressionen, weil sie sich nicht mehr als vollwertige Frau fühlte.

Im Jahr 2000 zog sie deshalb vor Gericht. Dieses sprach ihr Schadenersatz zu und ein Schmerzensgeld in Höhe von 172.000 Euro. Die Summe berücksichtigte vor allem den schmerzhaften Verlust ihres Sexlebens. In zweiter Instanz wurde der Betrag drastisch reduziert. In dem Urteil von 2014 schrieben die Richter: „Es sollte nicht vergessen werden, dass die Klägerin zur Zeit der Operation bereits 50 Jahre alt war und zwei Kinder hatte. Das ist ein Alter, in dem Sex nicht mehr so wichtig ist wie in jüngeren Jahren, denn seine Bedeutung verringert sich mit zunehmendem Alter.“

Ein sexistisches Urteil

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kippte das Urteil jetzt. Die Richter verwiesen auf zwei frühere Entscheidungen in Portugal, in denen bei männlichen Patienten anerkannt worden war, dass der Verlust ihrer Potenz durch einen Ärztefehler für die Männer ein Schock gewesen sei – selbstredend unabhängig davon, wie alt sie waren oder ob sie bereits Kinder hatten. In diesem Kontext bedeutete das beanstandete Urteil von 2014: Die Bedeutung von Sex verringert sich mit zunehmendem Alter – für Frauen.

Das Urteil war damit nicht nur altersdiskriminierend, sondern auch sexistisch. Die portugiesischen Richter hätten die Bedeutung ignoriert, die Sexualität auch für Frauen im Hinblick auf ihre Selbstverwirklichung habe, hieß es nun aus Straßburg dazu. Diese Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofes ist eine Mahnung, Frauen und Männer gleichzubehandeln. Bei der Einschätzung war man sich allerdings auch hier nicht ganz einig. Zwei von sieben Richtern konnten keine Diskriminierung von Frauen erkennen. Die beiden Richter konstatierten, es sei schließlich nur um das Alter gegangen.

Altern tun wir alle, möchte man ihnen sagen. Mit dem Älterwerden von Frauen und Männern geht dabei oft auch eine Veränderung bei der Kleiderwahl einher: Die Trendfarbe wird irgendwann Beige, Camel oder Eierschale. Frauen – und auch Männer – sind damit weniger sichtbar. Für Frauen ist hier aber die Fallhöhe größer. Wurden sie zuvor stärker über ihr Aussehen definiert, scheint ihnen nun eine essenzielle Eigenschaft zu fehlen. Sie werden nicht mehr als „Frau“ wahrgenommen. Das Gleiche gilt zwar auch für ältere Männer. Allerdings trifft es sie später und mit weniger Wucht. Die gute Nachricht des Urteils lautet da: Kein Problem! Sex ist etwas zutiefst Menschliches. Sexualität sollte weder etwas mit dem Alter noch dem Geschlecht zu tun haben. Auch das Recht darauf sollte nichts damit zu tun haben. Und hier ist es wie so oft mit Gleichberechtigung: Sie kommt allen zugute.

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