Am 16. Juni, Berlin, Kriminalgericht Moabit, es ist kurz nach 10 Uhr. Vier Beamte in Zivil begleiten einen Mann, der auf dem besten Weg ist, zum Phantom zu werden, in den Saal 500: Er hat eine neue Identität und lebt im Schatten des Zeugenschutzprogramms des Bundeskriminalamtes (BKA); die Bundesanwaltschaft (BAW) hält ihn für "in hohem Maße gefährdet" und achtet auf größtmögliche Anonymität. Es gibt keine aktuellen Bilder von ihm, und sogar der Gerichtszeichnerin ist es verboten, während seiner Aussagen den Gerichtssaal zu betreten. Kein Detail, kein konkreter Hinweis soll über die neue Identität und das Aussehen des Mannes bekannt werden.
Sein Auftritt wird seit Wochen mit Spannung erwartet. Denn das, was hier verhandelt wird, wäre ohne ihn nie zu Stande gekommen. Vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin findet seit Ende März der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) statt. Die Bundesanwaltschaft wirft den vier Männern und einer Frau die Beteiligung an militanten Aktionen vor, die von den RZ in den achtziger und frühen neunziger Jahren in Berlin verübt wurden. Die Anklage beruht dabei im Wesentlichen auf den Aussagen dieses Mannes, des Kronzeugen Tarek Mousli.
Der schmächtige Zwei-Meter-Mann, der den Gerichtssaal betritt, entspricht eigentlich nicht dem landläufigem Bild eines militanten Kämpfers, der bei Demonstrationen nie eine Auseinandersetzung scheute. Als Träger des 4. Dan - eines Karategrads, den nur wenige in Deutschland erreicht haben - hatte er sich in der autonomen Szene Westberlins bis in die frühen neunziger Jahre allerdings genau diesen Ruf erworben.
Der Ex-Karatelehrer trägt eine dunkle Businesshose und ein lindgrünes Hemd mit dazu abgestimmter grauer Krawatte. Seine Frisur wirft auf den voll besetzten Zuschauerbänken die Frage auf, ob es sich um eine Perücke handelt. Der 42-Jährige wirkt selbstsicher. Eloquent beantwortet er die Fragen des Gerichts. Oft setzt er dabei ein um Sympathie heischendes Lächeln auf. Immer wieder kommt es vor, dass er die befragenden Richter bei bestimmten Formulierungen korrigiert und von sich aus Präzisierungen vornimmt.
Als Tarek Mousli an diesem Freitag das erste Mal den Menschen, die er beschuldigt hat, begegnet, lässt ihn das scheinbar unberührt. Dabei lastet ein enormer Druck auf ihm, denn mit ihm steht und fällt die gesamte Anklage. Wie der ermittelnde Bundesanwalt, Christian Monka, einräumte, war der Berliner Ableger der RZ für die Bundesanwaltschaft ein "schwarzes Loch". Erst Tarek Mousli brachte - jedenfalls nach Ansicht der Karlsruher Staatsanwälte - Licht ins Dunkel.
Im Dezember 1999 durchsuchte ein Großaufgebot von Polizei, Beamten des Bundeskriminalamtes und der Anti-Terroreinheit GSG 9 das Alternativzentrum Mehringhof in Berlin-Kreuzberg. An die tausend Beamte waren im Einsatz. Gesucht wurde ein Sprengstoff- und Waffendepot der RZ. Gefunden wurde allerdings nichts. Zur gleichen Zeit wurden Axel H. (50), ein Mehringhof-Hausmeister, und Harald G. (52), Mitbegründer der Berliner "Forschungsgesellschaft Flucht und Migration", in ihren Wohnungen festgenommen. In Frankfurt am Main tauchten zur selben Stunde BKA-Beamte bei der Galeristin Sabine E. (54) auf.
Vier Monate später kam es zu einer weiteren Festnahme. Dieses Mal traf es den Leiter des Akademischen Auslandsamtes der Technischen Universität Berlin, Matthias B. (52). Auf die Aussagen Mouslis gehen zudem die Haftbefehle gegen Rudolf Sch. (58) und seinen "besten Freund" Lothar E. (47) zurück, gegen den zur Zeit in Kanada ein Auslieferungsverfahren läuft. Rudolf Sch., mittlerweile mit Sabine E. verheiratet, saß im Dezember 1999 bereits im Zusammenhang mit dem Frankfurter OPEC-Verfahren in der JVA Weiterstadt in Untersuchungshaft. Den OPEC-Prozess verließ er im Februar darauf als freier Mann. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshof, das Verfahren von Rudolf Sch. mit dem Berliner RZ-Prozess zu verbinden - der Grund für den schleppenden Verlauf des Verfahrens in den ersten Wochen und die anschließende fünfwöchige Prozessunterbrechung -, sitzt er nun wieder in U-Haft.
"Die Anklageschrift liest sich wie ein einziges Trimm-Spiel der Bundesanwaltschaft mit der offenkundig knetbaren Person Mousli", urteilt das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" in einer Erklärung anlässlich des Auftritts des Kronzeugen vor Gericht. Dass die Angeklagten zum Teil seit 19 Monaten ausschließlich wegen Mouslis Beschuldigungen in Untersuchungshaft sitzen, sei ein "Skandal" und spreche einem "grundrechtlich gegründeten Strafverfahren Hohn."
Angeklagt sind Sabine E. und die vier Männer wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" nach §129a und der Beteiligung am Sprengstoffanschlag auf die Berliner Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) im Februar 1987. Den drei Berlinern wird zudem der gescheiterte Sprengstoffanschlag auf die Berliner Siegessäule während des Golfkriegs 1991 angelastet. Vorgeworfen werden den fünf Angeklagten darüber hinaus die (verjährten) Knieschüsse auf den ehemaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, im Jahr 1986 und den damaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Günter Korbmacher, im Jahr 1987.
Tarek Mousli wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres der Prozess gemacht. Damals gab er an, von 1985 bis 1990 in den Revolutionären Zellen aktiv gewesen sein. Dabei habe er lediglich logistische Aufgaben wahrgenommen: Tatorte ausspioniert, Fluchtrouten ausgekundschaftet und den Polizeifunk abgehört. Ins Visier der Ermittler geriet Mousli nach einem Sprengstoffdiebstahl aus seinem Keller 1995. Im April 1999 wurde er das erste Mal festgenommen, es folgten erste Vernehmungen. Er wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, wieder verhaftet und erneut freigelassen, nachdem er den Sprengstoffbesitz zugegeben hatte. Schon damals sei ihm von dem RZ-Spezialisten des BKA, Klaus Schulzke, die Möglichkeit, von der Kronzeugenregelung Gebrauch zu machen, angeboten worden. Doch damals habe er noch gehofft, mit einem "blauen Auge" davon zu kommen, so Mousli vor Gericht. Im November 1999 wurde er, mittlerweile von seiner damaligen Freundin schwer belastet, erneut inhaftiert. Für die Bundesanwaltschaft ein voller Erfolg, weil sie mit Mousli dem "Rädelsführer" der Berliner RZ auf die Spur gekommen zu sein glaubte.
"Ich war partout nicht bereit, meinen Kopf hinzuhalten für Dinge, die ich nicht gemacht und die ich nicht zu verantworten habe", so schildert Mousli seine Reaktion auf den Haftbefehl. Unklar bleibt bis heute, in welchem Maß Mousli tatsächlich an den ihm angelasteten Taten beteiligt war. Fest steht allerdings, dass BAW und BKA Mousli zu diesem Zeitpunkt bereits systematisch zum Kronzeugen aufbauen wollten. Gezielt setzten sie ihn unter Druck. Nach einer Durchsuchung seines Arbeitsplatzes wurde er als Trainer vom Deutschen und Berliner Karateverband entlassen. "Das hat Methode, mich einzuschüchtern, mich weich zu kochen, um gegen mein Umfeld auszusagen", so Mousli in einem überwachten Telefongespräch mit seiner Freundin Ende April 1999.
Bereits während der Verhandlung gegen Mousli im Dezember 2000 gab der mittlerweile pensionierte RZ-Spezialist des BKA, Schulzke, unumwunden zu, dass der spätere Kronzeuge massiv unter Druck gesetzt wurde: "Wir hatten den Eindruck, dass Mousli zu der einen oder anderen Person noch mehr sagen könnte und ihm deutlich gemacht, dass die Kronzeugenregelung nur greift, wenn er rückhaltlos Angaben zur Sache macht."
In dieser Situation - von einer mehrjährigen Haftstrafe bedroht und finanziell in Bedrängnis - zeigte sich Mousli zur Zusammenarbeit bereit. Neben einer baldigen Haftentlassung und der Zusage eines abgetrennten Prozesses sei damals auch von dem zu erwartenden Strafmaß die Rede gewesen, musste Bundesanwalt Rainer Griesbaum als Zeuge vor Gericht inzwischen zugeben. Das Geschäft sah konkret so aus: zwei Jahre Haft auf Bewährung, wenn Mousli - mit den Worten des Bundesanwalts Christian Monka - "Knüller" liefere, also Personen belaste. Mit seinen Kenntnissen über die Westberliner Autonomenszene war dies für Mousli kein Problem - unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Aussagen. Beide Seiten hielten sich an die Vereinbarungen. Die Bundesanwaltschaft ließ den Vorwurf der "Rädelsführerschaft" fallen, der 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin verurteilte Mousli zu dem verabredeten Strafmaß. Mousli befindet sich seit Mai 2000 im Zeugenschutzprogramm des BKA - alimentiert mit 2.400 Mark monatlich plus Miete, Krankenversicherung, Mietwagen und Telefonkosten.
Bislang haben nur die Richter Fragerecht, von kritischen Nachfragen seitens der Verteidigung bleibt Mousli vorerst verschont. Und so schildert der Kronzeuge seinen Lebensweg, berichtet über seine politischen Werdegang und wie es dazu kam, dass er sich auf den Kronzeugendeal einließ. Die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig macht dabei keine gute Figur. "Bitte präzisieren Sie das", reagiert Mousli auf die Standardfrage der Vorsitzenden "... und wie weiter?". Die Fragen der Richterin offenbaren, dass sie sich nicht sehr intensiv mit den Akten auseinandergesetzt haben kann. Mousli dagegen ist erkennbar gut auf seine Vernehmung vorbereitet. Souverän und selbstsicher erzählt er. Manchmal entsteht der Eindruck, als würde er regelrecht aus den Akten zitieren.
Schweigsamer wird Mousli immer dann, wenn es um seine Kronzeugenkarriere geht. Häufig beugt er sich zu seinem Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Birkhoff, und hebt leicht die Hand in Richtung des Fragenden, um zu signalisieren, dass er noch einen Moment für die Antwort braucht. Birkhoff wurde von der Bundesanwaltschaft vorgeschlagen und ausgesucht, wie Mousli einräumt. "Das ist nicht Ihr Ernst!", entfährt es daraufhin einem der Verteidiger. Die drei Bundesanwälte beobachten die Szene amüsiert.
Wie in solchen Verfahren üblich, wurde der Kronzeuge monatelang sorgsam auf seinen Auftritt vorbereitet. In den Akten seien "eine Vielzahl von Hinweisen enthalten, wonach der Kronzeuge nach allen Regeln der Kunst für seine Vernehmung präpariert wurde", so die Verteidigung in einer Presseerklärung. Wie am vierten Prozesstag bekannt wurde, hat die Bundesanwaltschaft zudem - ohne das Gericht oder die Anwälte überhaupt zu informieren - kurz vor Mouslis erstem Termin beim Kammergericht Akten an diesen weitergeleitet.
Allein zwischen dem 23. November 1999 und dem 24. Januar 2000 wurde Mousli 44 Mal vernommen. Dabei seien ihm - so die Verteidiger - "zahlreiche Aktenbestandteile, Zusammenfassungen von Zeugenaussagen und Urkunden" zur Verfügung gestellt worden. "Das Erschreckende jedoch am Umgang der Ermittlungsbehörden mit dem Kronzeugen Mousli ist die Art und Weise, wie sich darum bemüht wurde, die Vielzahl von Widersprüchen im nachhinein zu objektivem Geschehen und anderen Erkenntnissen zu glätten", kritisiert Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck. Aus diesen Gründen halten die Anwälte "das Beweismittel Mousli" bereits vor seiner Aussage für entwertet.
Das betrifft auch Mouslis Glaubwürdigkeit. Aus der Anklageschrift ergeben sich zahlreiche Widersprüche. So ist seine Behauptung, Harald G. sei am Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber beteiligt gewesen, nachweislich falsch. Harald G. hat ein Alibi. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt im Polizeigewahrsam. Dass nach Mouslis Aussage Rudolf Sch. im Fall Hollenberg der Schütze der RZ gewesen sei, deckt sich ebenso wenig mit den Ermittlungsergebnissen. Das Opfer sprach von einer Frau, die geschossen habe. Und im Fall Korbmacher prahlte Mousli gegenüber seiner früheren Freundin, er selbst habe geschossen. Auch ein Abgleich der DNA der Angeklagten mit Spuren, die an den Tatorten gefunden wurden, war in allen Fällen negativ. Selbst das Kriminaltechnische Institut des BKA konnte "keine Spuren von organischen Explosivstoffen oder deren Komponenten" in Proben aus dem angeblichen RZ-Sprengstoffdepot im Mehringhof finden. Unbeeindruckt von derlei Befunden hält die Bundesanwaltschaft an ihrem Kronzeugen fest. Für sie sind diese Widersprüche nichts anderes als das "Bemühen um wahrheitsgemäße Angaben".
"Die Schöne und der Terror", so titelte die B.Z. in Anspielung auf Sabine E. am ersten Prozesstag. In einem solchen Klima der Vorverurteilung scheint ein dubioser Kronzeuge besser durchzukommen. Und so bietet sich jedes Mal, wenn Tarek Mousli den Gerichtssaal verlässt, die gleiche Inszenierung: Vier Beamte in Zivil springen abrupt auf, sobald sich Mousli erhebt, und sichern den Kronzeugen in Richtung der Zuschauerbänke ab. Aus dem Kronzeugen mit Namen Mousli wird dann wieder der Mann ohne Identität, das Phantom.n
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