Gut geschützter Zeuge

Prozess gegen Revolutionäre Zellen Das Geständnis eines Angeklagten bringt entscheidende Wende
Exklusiv für Abonnent:innen

Als Innenpolitiker von SPD und Grünen im November 1999 ihren Entschluss erklärten, die 1989 beschlossene Kronzeugenregelung auslaufen zu lassen, hatten sie überzeugende Argumente zur Hand: mit dem Angebot eines Strafnachlasses werde ein "Anreiz zu falschen Verdächtigungen und Denunziationen" gegeben, außerdem bestünden "Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Kronzeugen" und verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Einschränkung des Legalitätsprinzips.

Während auf der politischen Bühne das Ende der Kronzeugenregelung beschlossen wurde, arbeiteten Ende 1999 Bundesanwaltschaft (BAW) und Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit Monaten daran, einen Kronzeugen für einen letzten so genannten "Terroristen-Prozess" aufzubauen. Mit Hilfe dieses Kro