„Das kann keinem Menschen zugemutet werden“

Interview Matthias Lehnert ist Anwalt für Aufenthaltsrecht. Er hofft, dass das Bundesverfassungsgericht die Abschiebungen nach Afghanistan als Verletzung der Grundrechte wertet
Exklusiv für Abonnent:innen
Seit Dezember hat die Bundesregierung dutzende abgelehnte Asylbewerber nach Kabul abgeschoben
Seit Dezember hat die Bundesregierung dutzende abgelehnte Asylbewerber nach Kabul abgeschoben

Foto: imago/epd

Der Freitag: Am Wochenende hat die EU mit Afghanistan ein Abschiebeabkommen vereinbart, gestern Abend startete in München erneut ein Flugzeug mit abgelehnten Asylbewerbern in Richtung Kabul. Die Regierung argumentiert, es gebe dort sichere Regionen. Stimmt das?

Matthias Lehnert: Unabhängig von den Bemühungen der EU oder der Bundesrepublik, Abschiebungen nach Afghanistan zu erleichtern, sind und bleiben sie juristisch und vor allem menschenrechtlich höchst problematisch. Wie brüchig und unsicher die Situation im Land ist, zeigt der neueste Bericht vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR). Eine Rückkehr nach Afghanistan kann eigentlich keinem Menschen zugemutet werden. Die Berichte vom UNHCR, aber auch von anderen Organisationen zeigen vielmehr, dass mehr oder we