Die SPD fällt auf die Knie

Paragraf 219a Eine parlamentarische Mehrheit für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche schien in greifbarer Nähe, aber dann knickten die Genossen ein
Ausgabe 12/2018
Das kann ja wieder heiter werden in dieser Legislaturperiode
Das kann ja wieder heiter werden in dieser Legislaturperiode

Foto: Michele Tantussi/Getty Images

Kristina Hänel hat einen offenen Brief an Kanzlerin Angela Merkel geschrieben. Darin bittet die Gießener Ärztin, die im November zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Homepage darüber informierte, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihren Leistungen gehören, die Kanzlerin, die Debatte um Paragraf 219a StGB zu versachlichen.

Dass die Union bei diesem Thema von Sachlichkeit Lichtjahre entfernt ist, stellt nicht nur der frisch gekürte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Beweis. Zwei Tage vor der Veröffentlichung von Hänels Appell äußerte er sich in der BamS abfällig über Kritikerinnen des Paragrafen, der ein Erbe des NS-Regimes ist und Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellt. Inzwischen nutzen ihn selbsternannte Lebensschützer, um Ärztinnen wie Hänel zu drangsalieren.

Man könnte Spahns Äußerungen damit abtun, dass er routiniert den Provokateur gibt. Aber die Gesundheit von Frauen fällt in sein Ressort. In den eigenen Reihen eckt er mit seiner Haltung ohnehin nicht an. Spahn harmoniert mit den anderen erzkatholischen Neuzugängen, die Merkel berufen hat. CDU-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner schreibt Grußworte für die Märsche von Lebensschützern, und CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer agitiert wie Spahn eifrig gegen eine Änderung von Paragraf 219a. Dabei war eine parlamentarische Mehrheit für dessen Streichung vor kurzem noch zum Greifen nah.

Dass daraus nichts wurde, ist der SPD geschuldet. Die hatte schon vor dem Start der GroKo den Kotau vor der Union geprobt. Im Dezember hatte die SPD-Fraktion noch einstimmig für die Abschaffung des Paragrafen votiert und einen Gesetzentwurf vorbereitet. Den reichte sie zur ersten Parlamentsdebatte aber nicht ein – aus Rücksicht auf den potenziellen Koalitionspartner. Danach folgte ein erbärmlicher Schlingerkurs, Anfang März entschied die SPD, ihren Antrag doch noch einzubringen, am Tag vor der Kanzlerinnenwahl ruderten die Genossen zurück. Als „Kompromiss“ soll nun SPD-Justizministerin Katarina Barley einen Gesetzentwurf zur Reform vorlegen, der die Zustimmung einer sich kompromisslos gebenden Union finden muss. Der Kniefall der SPD gibt einen Ausblick auf das, was man von der Partei in dieser Legislaturperiode erwarten kann.

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