Entfristung geht nicht freiwillig

Wissenschaft Der neue Hochschulpakt bringt den Unis finanzielle Planungssicherheit, aber er nimmt sie nicht in die Pflicht, für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen
Ausgabe 19/2019
Richtig durchblickt hat Anja Karliczek die Misere der Befristung an Hochschulen offenkundig noch nicht
Richtig durchblickt hat Anja Karliczek die Misere der Befristung an Hochschulen offenkundig noch nicht

Foto: Imago Images

Zähe Verhandlungen haben sich Bund und Länder über Monate geliefert, jetzt sind sie vorbei und die Bundesbildungsministerin freut sich: „Heute ist ein guter Tag für die Wissenschaft in Deutschland“, verkündete Anja Karliczek (CDU). Die Weichen für die Wissenschaftslandschaft in der Zeit nach 2020, wenn sowohl der Hochschulpakt als auch der Qualitätspakt Lehre sowie der Pakt für Forschung und Innovation auslaufen, sind gestellt. Ein guter Tag? Ja, aber nicht für alle.

160 Milliarden Euro sollen in der nächsten Dekade von Bund und Ländern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen fließen, das ist mehr als bisher. Über drei Prozent mehr jedes Jahr, garantiert über zehn Jahre hinweg, freuen sich die außeruniversitären Forschungsinstitute ganz besonders, derweil die Hochschulen die so nötige finanzielle Planungssicherheit erhalten.

Weniger glücklich dürfte das Personal der Universitäten sein – von Planungssicherheit für das Leben prekär Beschäftigter kann keine Rede sein. Rund 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter arbeiten befristet, bei mehr als der Hälfte liegt die Vertragslaufzeit unter einem Jahr. Ein Befristungswahn auf diesem Niveau ist auch in der sogenannten Realwirtschaft nicht allzu oft anzutreffen.

Aus dem Hochschul- einen Entfristungspakt zu machen, das war die Forderung des Bündnisses „Frist ist Frust“ aus Gewerkschaften und Initiativen aus dem prekären Mittelbau. Tatsächlich ist die Finanzierung nun eine dauerhafte und nicht durch einen Konjunktureinbruch gefährdet, der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ hat kein Ablaufdatum – das gängige Argument, warum Stellen nicht entfristet werden können, fällt weg. Verbindlich in die Pflicht genommen werden Unis trotzdem nicht.

Denn die Schaffung von entfristeten Stellen gehört nicht zu den Kriterien, um Gelder zu erhalten. Genau das hätte der Bund, also Karliczek, zur Bedingung für seinen dauerhaften Einstieg in die Hochschulfinanzierung machen können. Stattdessen setzt der Bund nur auf fromme Appelle und Selbstverpflichtungen, die die einzelnen Länder mit ihm vereinbaren sollen. Man kennt das Prinzip und seine Wirkungslosigkeit aus der Wirtschaft. Aber hier geht es nicht um Konzerne, sondern um öffentliche Institutionen. Sollte die Politik neben dem Lehrermangel bald mit einer Flaute beim Wissenschaftsnachwuchs zu kämpfen haben, dann gilt: selbst Schuld.

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