Frist frisst Seele auf

Arbeiten an der Uni Es wird über einen neuen Hochschulpakt verhandelt. Bringt er die Chance auf würdige Beschäftigungsverhältnisse?
Ausgabe 14/2019

Wer sich für die Wissenschaft entscheidet, landet oft in einem Nomadendasein. Von einem Vertrag zum nächsten, von einer Uni zur anderen, die Arbeitsbedingungen im akademischen Betrieb befördern die Fragilität von Lebensentwürfen. Die Angst, dass es am Ende doch nichts wird mit der Berufung auf eine Professur, schwingt immer mit. 90 Prozent des sogenannten wissenschaftlichen Nachwuchses, zu dem man auch noch gezählt wird, wenn man die Promotion schon lange in der Tasche hat, arbeitet in befristen Beschäftigungsverhältnissen. Bei mehr als der Hälfte von ihnen liegt die Vertragslaufzeit unter einem Jahr. Es gibt im europäischen Vergleich nur wenige Länder, in deren Wissenschaftsbetrieb man mit ähnlich deprimierenden Zuständen konfrontiert wird.

Kritik an der Befristungsorgie, die in der Personalpolitik der Hochschulen seit Jahren allgegenwärtig ist, gibt es schon lange. Zurzeit kann man beobachten, wie an immer mehr Universitäten die Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen lauter wird. Im Januar 2017 gründete sich in Leipzig das „Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft“ (NGA Wiss), von Kiel bis Konstanz haben sich mittlerweile 32 Initiativen aus dem Mittelbau angeschlossen. „Frist ist Frust“ heißt die im März gestartete Kampagne, mit der das Netzwerk im Bündnis mit der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Verdi einen „Entfristungspakt 2019“ fordert. „Wenn nicht jetzt, wann dann, schließlich werden gerade die Weichen gestellt“, sagt Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung. Im Moment verhandeln Bund und Länder darüber, wie es mit der finanziellen Förderung der Unis weitergeht. Der Hochschulpakt 2020 läuft aus, er wurde 2007 für die Schaffung von Studienplätzen ins Leben gerufen und mehrfach verlängert, gut 35 Milliarden Euro sind durch ihn bisher an die Universitäten geflossen.

Abnickende Abgeordnete

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, den Hochschulpakt nicht nur zu verlängern, sondern zu verstetigen – ohne Ablaufdatum. Ein dauerhafter Einstieg des Bundes in die Finanzierung von Forschung und Lehre an den Hochschulen wäre übrigens auch verfassungsrechtlich längst möglich, 2014 wurde für den Wissenschaftsbereich das Kooperationsverbot gelockert. Weil die Mittel des Hochschulpakts befristet sind, können Stellen nicht entfristet werden, das war bisher die gängige Argumentation der Hochschulen. Diese Begründung sticht nicht mehr, sagt das Bündnis aus NGA Wiss, GEW und Verdi, es fordert, dass die Mittel aus dem Nachfolge-Hochschulpakt vollständig für neue dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse verwendet werden, für die Länder soll es Pflicht werden, ihre Verwendung der Mittel zu dokumentieren.

Unterstützung für die Forderung nach mehr entfristeten Stellen kommt aus fast allen Fraktionen des Bundestags, aber inhaltlich Einfluss nehmen auf die Verhandlungen zum Hochschulpakt können die Parlamentarier nicht. Die Pakte für die Wissenschaft gehören formal zu den Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Regierungen, die Verhandlungen werden nicht im Parlament, sondern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern geführt. Sehr zum Unmut der Parlamentarier, denen in diesem Spiel lediglich die Rolle zukommt, die Milliardenbeträge, die für Wissenschaftspakte bereitgestellt werden, bei der Verabschiedung des Haushalts abzunicken.

Voraussichtlich am 3. Mai wird die GWK die Vertragsentwürfe vorlegen, die das Bundesbildungsministeriums (BMBF) und die Wissenschaftsminister der Länder ausgehandelt haben. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat von Seiten des Bundes 1,88 Milliarden Euro pro Jahr angeboten, das ist mehr als bisher, die Länder hätten gerne eine noch höhere Summe. Sie fordern auch, dass der Bund seine Leistung für den Hochschulpakt jährlich um drei Prozent anhebt, wie es bei der Förderung durch Bundesmittel für außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie den Max-Planck- und Leibniz-Instituten der Fall ist. Die Schaffung von Studienplätzen und damit die Zahl der Erstsemester war bisher das entscheidende Parameter. Bei der Neuauflage des Hochschulpakts soll es aber nicht nur um die Quantität, sondern auch um die Qualität der Lehre gehen. Als Kriterien für die Geldzuteilung aus dem Hochschulpakt sind neben der Sicherung der Studienplatzkapazitäten auch die Einhaltung der Regelstudienzeiten und die Zahl der Absolventen im Gespräch, die Länder haben diesen Dreiklang vorgeschlagen. Der Wissenschaftsjournalist Jan-Martin Wiarda berichtete auf seinem Blog, dass das BMBF bei den Verhandlungen als weiteres Parameter für die Mittelvergabe „unbefristetes wissenschaftliches Personal“ gefordert hat.

Der Wissenschaftsrat, der Bund und Länder in Sachen Hochschulentwicklung berät, empfiehlt schon seit längerem, dass „Dauerstellen“ für „Daueraufgaben“ geschaffen werden müssen. Auch die Hochschulrektorenkonferenz hat sich für mehr Dauerstellen in der Lehre ausgesprochen, es sei wichtig, dass man das als Ziel des Hochschulpakts definiere, sagte ihr Präsident Peter André Alt im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Dass sich an der Arbeitssituation an den Hochschulen etwas ändern muss, scheint inzwischen allen beteiligten Akteuren klar zu sein. Matthias Neis, der bei Verdi die Bundesarbeitsgruppen Hochschulen, Forschung, ABD und Studierende leitet und ebenfalls beim Bündnis für den Entfristungspakt mitwirkt, macht darauf aufmerksam, dass der Hochschultrend zur Befristung sich nicht nur auf den akademischen Nachwuchs beschränkt. Auch in den Sekretariaten, Bibliotheken und im administrativen Bereich sind 23 Prozent der Stellen befristet, das sind mehr als doppelt so viele wie in den öffentlichen Verwaltungen insgesamt. Der Run auf die Unis lässt nicht nach, seit Jahren gibt es konstant 500.000 Studienanfänger, vor zwölf Jahren lag die Zahl noch bei rund 340.000. In derzeit laufenden Semester gibt es an den Hochschulen mit über 2,8 Millionen so viel Studierende wie noch nie zuvor. Und die Zahl der Studierenden wird hoch bleiben, trotz geburtenschwacher Jahrgänge. Inzwischen nehmen vier von fünf Abiturienten und Abiturentinnen ein Studium auf. Dass das Studium immer mehr zur Regelausbildung wird, entspricht einem internationalen Trend und passt zu einer Arbeitswelt, in der immer höhere Qualifizierungsanforderungen an Beschäftigte gestellt werden. Die Bundesregierung plant beispielsweise die Akademisierung des Hebammen-Berufs. Dass die Studierendenzahlen steigen, war und ist politisch gewollt.

Keine Zeit zum Forschen

Der Hochschulpakt von 2007 hat zwar Studienplätze geschaffen, aber nicht dafür gesorgt, dass zu adäquaten Bedingungen gelehrt und studiert werden kann. Inzwischen betreuen Professoren und Professorinnen mehr Studierende als zu Beginn des Hochschulpakts. Kamen 2005 auf eine Professorin oder einen Professor noch 62 Studenten und Studentinnen, waren es zehn Jahre später schon knapp 73 Studierende. Angesichts solcher Zahlen wird klar, wer den Löwentanteil in der Lehre stemmt. Befristet angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter, Post Docs aus Forschungsprojekten oder Lehrkräfte, die nicht einmal sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Im Laufe der Jahre unter dem „Hochschulpakt 2020“ ist die Zahl dieser Lehrkräfte, die freiberuflich auf Stundenhonorbasis in der Vorlesungszeit unterrichten, um 72 Prozent gestiegen. Hanna Hilbrandt und Florian Kappeler, die dem „Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft“ angehören, berichten, dass viele sogar gänzlich unbezahlt unterrichten. Dabei handelt es sich einerseits um habilitierte Privatdozenten, die auf eine Professur hoffen und ohne die regelmäßige Übernahme von Lehrveranstaltungen ihren Berufungsanspruch verlieren würden. Oder Post-Docs und Promovierende, die auf einer aus Drittmitteln finanzierten Forschungsstelle arbeiten, für die es keine Lehrverpflichtung gibt, die aber Lehrerfahrungen sammeln müssen. Die Hochschulen profitieren also davon, dass der wissenschaftliche Nachwuchs auch unter widrigsten Bedingungen lehren, weil er andernfalls seine Karriereaussichten riskieren würde. Ein Stellenprofil, dass in den vergangenen Jahren rasant zugenommen hat, sind die sogenannten Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die 16 bis 18 Semesterwochenstunden unterrichten. Dem universitären Anspruch auf eine forschungsbasierte Lehre werden solche Stellenprofile sicher nicht gerecht. Wer hunderte Studierende betreut, hat keine Zeit zum Forschen. Das Bündnis für den Entfristungspakt, plädiert deshalb dafür, dass das Lehrdeputat an Universitäten auf acht Semesterwochenstunden beschränkt wird. Um für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, muss das zugrundeliegende Problem behoben werden. Im Vergleich zu den Drittmitteln, die zeitlich begrenzt sind, ist die Grundfinanzierung der Universitäten seit den Nullerjahren gesunken. „Wettbewerb“ lautete die politische Losung für Hochschulen. Ein Großteil der Forschung wird durch Drittmittel finanziert, die Professoren und Professorinnen heranschaffen sollen. Das Diktat der marktwirtschaftlichen Logik für die öffentliche Institution mutet noch absurder an, wenn man weiß, dass 80 Prozent der eingeworbenen Drittmittel aus der öffentlichen Hand stammen. Der monetäre Wissenschaftsmarkt ist eine Schimäre. Die Chance, dass ein Drittmittelantrag bei der DFG durchkommt liegt derzeit bei 23 Prozent, bei der EU gehen gerade mal noch drei Prozent der Anträge durch. Dieser Wettbewerb ist einfach so umkämpft, das es sich kaum noch lohnt, ihn zu führen.

„Sinnvoller wäre es auf jeden Fall, wenn man sich stattdessen wieder auf eine auskömmliche Grundfinanzierung besinnt“, meint Hilbrandt. Und vielleicht einmal in Richtung der europäischen Nachbarländer schaut. Dort dauert die Qualifizierung an der Hochschule nicht bis weit ins vierte Lebensjahrzehnt, in Großbritannien und Schweden wird man schon sehr schnell nach der Promotion festangestellt und zwar auf Lebenszeit.

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