Mein Kiez, mein Block, meine Behörde

Gleichbehandlung Rassismus und Diskriminierung bei Fahrkartenkontrollen, beim Behördengang oder bei der Polizei – Was dagegen tun? Im rot-rot-grünen Berlin gibt es gute Ideen
„Es darf kein Zweifel bestehen, dass Verwaltungen und Sicherheitsbehörden der gesamten Berliner Bevölkerung gegenüber loyal sind“
„Es darf kein Zweifel bestehen, dass Verwaltungen und Sicherheitsbehörden der gesamten Berliner Bevölkerung gegenüber loyal sind“

Foto: Hannelore Förster/Imago

Wenn ein Gesetz Rainer Wendt in Schnappatmung versetzt, dann ist das meist ein sicheres Indiz dafür, dass die Verantwortlichen etwas richtig gemacht haben. Gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) des rot-rot-grünen Senats in Berlin ist der Bundesvorsitzende der konservativen Deutschen Polizeigewerkschaft Sturm gelaufen. In der ersten Juniwoche wurde es verabschiedet. Anders als Wendt und die Berliner Oppositionsparteien CDU, FDP und AfD suggerieren, ist es kein „Anti-Polizeigesetz“, es bezieht sich auf die gesamte Berliner Verwaltung.

Das LAGD soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen. Verstößt eine Behörde gegen das Diskriminierungsverbot, kann die betroffene Person beim Land Schadensersatz geltend machen. Das bedeutet natürlich nicht, dass es öffentlichen Stellen bislang erlaubt gewesen wäre, Menschen zu diskriminieren, dem stehen schon Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 10 der Berliner Landesverfassung entgegen. Aber in der Realität sieht es oft anders aus. Bei der Ticketkontrolle in der U-Bahn, beim Behördengang, im Umgang mit der Polizei oder in der Schule, für viele Menschen gehören Erfahrungen mit Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung zum Alltag, nicht nur in Berlin, sondern in der ganzen Republik. Aber wenn Betroffene dagegen vorgehen, ist es für sie oft schwer, zu beweisen, dass sie wegen rassistischer Zuschreibungen, ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität, ihrer Behinderung oder wegen ihres sozialen Status diskriminiert wurden. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz sieht eine Beweiserleichterung vor und auch die Möglichkeit der Verbandsklage.

Bundesweit ist dieses Gesetz das erste seiner Art. Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt spricht von einem „Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft“. Diese Aussicht scheint vor allem die Innenpolitiker der Unionsparteien in Panik zu versetzen. Sie warnen vor einer Klagewelle gegen die Sicherheitsbehörden, Polizisten würden unter Generalverdacht gestellt, es sind die üblichen Reflexe. Inzwischen trommeln die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU dafür, dass die anderen Bundesländer vorerst keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin schicken sollen. Die Innenministerkonferenz, die kommende Woche in Erfurt stattfindet, könnte turbulent werden.

Unabhängige Kontrolle der Polizeiarbeit

Im Zuge der hitzigen Debatte um das verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz ist beinahe untergegangen, dass es in Berlin bald auch einen unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten geben wird. Der Gesetzentwurf steht, am Montag fand eine Anhörung im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses statt. Die unabhängige Stelle soll Ansprechpartner für die Opfer von Polizeigewalt oder Racial Profiling sein, aber auch, wenn es Probleme mit anderen Behörden gibt. Einen unabhängigen Polizeibeauftragten fordern Bürger- und Menschenrechtsaktivist*innen schon seit Ewigkeiten. In vielen europäischen Nachbarländern ist das längst Standard, der UN-Menschenrechtsrat hat eine unabhängige Kontrolle der Polizeiarbeit in Deutschland mehrfach angemahnt. Aber hierzulande gibt es sie weiterhin nur in einer überschaubaren Anzahl von Bundesländern. Und Berlins Polizei- und Bürgerbeauftragter wird mehr Befugnisse erhalten als es in den anderen Ländern der Fall ist.

Mit dem verabschiedeten Landesantidiskriminierungsgesetz und dem unabhängigen Polizeibeauftragten werden zwei Langzeitprojekte der Berliner Grünen umgesetzt. Kann man sich nun zurücklehnen? Nein, findet die grüne Basis in Kreuzberg, Friedrichshain und Neukölln. Die Kreisverbände machen sich für die Einsetzung einer Enquete-Kommission im Abgeordnetenhaus stark. „Die Pläne gibt es schon länger“, erzählt Philmon Ghirmai, Vorstandssprecher der Neuköllner Grünen. Die Idee für die Enquete-Kommission kam nach dem rassistischen Mordanschlag von Hanau und angesichts der rechtsextremen Terrorserie in Neukölln.

Seit 2016 gibt es in Ghirmais Bezirk eine Welle rechter Anschläge. Morddrohungen, Steine, die durch Fensterscheiben geworfen werden, Brandanschläge. Von wirklichen Ermittlungserfolgen der Berliner Polizei kann auch im vierten Jahr des rechtsextremen Terrors nicht die Rede sein. Den Antrag, eine parlamentarische Enquete-Kommission in Berlin einzusetzen, wollten Ghirmai und einige andere auf dem grünen Landesparteitag einbringen, aber der fiel wegen der Corona-Pandemie aus. Unterstützt wurde die Sache schon von Anfang an auch von Mitgliedern der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, wie Susanna Kahlefeld, June Tomiak oder Sebastian Walter.

Der Anstoß, das Thema Enquete-Kommission nun wieder aufs Tableau zu bringen, kam von Aida Baghernejad, die dem geschäftsführenden Ausschuss des grünen Kreisverbands Friedrichshain-Kreuzberg angehört: „Die Ereignisse der letzten Wochen haben geradezu dazu aufgefordert, die Forderung jetzt noch einmal einzubringen“, sagt sie. Mit Ereignissen meinen Aida Baghernejad und Philmon Ghirmai nicht nur die Ermordung von George Floyd, sondern auch die Polizeigewalt am Rande der „Black Lives Matter“-Demo in Berlin und die aktuellen Berichte über rechtsextreme Verstrickungen eines Berliner Polizisten. Er soll in einer AfD-Chatgruppe Polizei-Interna weitergegeben haben, zu den Teilnehmern gehörte unter anderem einer der Hauptverdächtigen der Neuköllner Terrorserie. Solche Nachrichten sind keine Einzelfälle, bundesweit.

Demokratische Selbstverständlichkeit

„Es geht darum, dass wir gemeinsam ein besseres Berlin schaffen. Mit Verwaltungen und Sicherheitsbehörden, bei denen kein Zweifel besteht, dass sie der gesamten Berliner Bevölkerung gegenüber loyal sind“, sagt Aida Baghernejad.

Die parlamentarische Enquete-Kommission, wie sie Baghernejad und Ghirmai und ihren Mitstreiter*innen vorschwebt, soll systemisch rassistische beziehungsweise diskriminierende Strukturen und Ausschlussmechanismen in der gesamten Berliner Behördenlandschaft untersuchen. Im Anschluss sollen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die dafür sorgen, dass niemand mehr in der Schule, beim Behördengang oder bei einer Polizeikontrolle befürchten muss, diskriminiert zu werden. „Wenn man über Gleichbehandlung spricht, wird klar, um wie viele Menschen es geht: Etwa Ältere, Menschen mit Behinderung, People of Colour, Menschen mit Migrationsgeschichte, LGBTIQ*. An der einen oder anderen Stelle betrifft das jede*n von uns. Und es ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, dass man das Gleichbehandlungsgebot auch durchsetzt“, sagt Philmon Ghirmai.

Der Vorteil einer Enquete-Kommission besteht darin, dass auch Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligt sind. „Die Betroffenenperspektive muss garantiert sein,“ sagt Baghernejad. „Und die Beteiligung von Expert*innen, die sich mit diversitätsorientierter und diskriminierungskritischer Organisationsentwicklung beschäftigen. Das sind Leute, die wissen, wie man strukturell vorgehen muss“, fügt Ghirmai hinzu. Beide finden, dass eine Enquete-Kommission eine gute Ergänzung für das neue Landesantidiskriminierungsgesetz wäre.

Das LADG und der unabhängige Polizei- und Bürgerbeauftragte sorgen dafür, dass Menschen sich besser gegen Diskriminierung durch Behörden zur Wehr setzen können. Aber die Politik steht natürlich auch in der Pflicht, sicherzustellen, dass niemand Diskriminierung ausgesetzt ist. Es wäre klug, wenn sie dabei auf den Rat von Betroffenen hören würde. Denn das sind die Experten.

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