Leerstelle Lehrplan

Medizin Schwangerschaftsabbrüche gehören zu den häufigsten Eingriffen in der Gynäkologie – Teil der Ausbildung sind sie nicht
Ausgabe 07/2019

Geprobt wird mit einer Papaya, weil ihre Form Ähnlichkeiten mit einem Uterus hat. An dieser Frucht üben in der Berliner Charité Medizinstudierende die Vakuumaspiration. Bei der Absaugmethode handelt es sich um das in Deutschland am häufigsten bei Abtreibungen eingesetzte Verfahren. Auf dem Lehrplan stehen solche Veranstaltungen nicht, die unterschiedlichen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sind hierzulande kein fester Bestandteil des Medizinstudiums. Im Seminar werden sie höchstens als Randnotizen abgehandelt. Organisiert werden die Papaya-Workshops von den Medical Students for Choice, die Gruppe hat sich 2015 in Berlin gegründet. Es sind sozusagen Freizeitveranstaltungen, bei denen die Studierenden der Humanmedizin von niedergelassenen Ärztinnen angeleitet werden.

Eigeninitiative ist oft auch nach dem Studium gefragt, denn Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht einmal explizit zur gynäkologischen Facharztausbildung, obwohl sie zu den häufigsten Eingriffen in der Gynäkologie zählen. Ob Gynäkologinnen mit den unterschiedlichen Abtreibungsmethoden auch praktisch vertraut sind, hängt vor allem davon ab, wo ihre Weiterbildung stattfindet. Landen sie in Kliniken kirchlicher Träger, in denen keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, erhalten sie in diesem Bereich auch keine Ausbildung. Das dürfte einer der Gründe dafür sein, dass die Kürettage oder Abrasio – auch bekannt als Ausschabung – in Deutschland immer noch die dritthäufigste Methode beim Schwangerschaftsabbruch ist, obwohl internationale Leitlinien davon abraten, Kürettagen bei Schwangerschaftsabbrüchen, die vor der zwölften Woche stattfinden, einzusetzen.

Die Kürettage wird meist nach einer Fehlgeburt durchgeführt, um eventuell verbliebene Reste der Plazenta aus der Gebärmutter zu entfernen, die Abrasio wird zum Beispiel bei Untersuchungen im Rahmen der Krebsdiagnostik eingesetzt. Ausschabungen gehören also auch zum Alltag in Kliniken, die keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, entsprechend ist das medizinische Know-how vorhanden. In Deutschland fällt besonders auf, dass sich der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch nicht als das häufigste Verfahren durchgesetzt hat, im Unterschied zu Ländern wie Großbritannien oder Frankreich. Erlaubt ist er bis zur neunten Woche, der entsprechende Wirkstoff ist seit 1999 zugelassen. Im Unterschied zur Ausschabung und zur Absaugung wird dabei auf eine Narkose verzichtet und das Risiko für eine Gebärmutterwandverletzung entfällt. Es ist die deutlich schonendere Methode.

Unabhängig vom Verfahren haben in Deutschland auch die Möglichkeiten abgenommen, überhaupt eine Klinik oder Praxis zu finden, die einen Abbruch vornimmt. Während die Anzahl der jährlichen Schwangerschaftsabbrüche in den vergangenen Jahren stabil bei 100.000 geblieben ist, ist die Zahl der durchführenden Ärzte in den letzten 15 Jahren um 40 Prozent gesunken, von 2.000 auf 1.200. In ländlichen Regionen war es schon immer schwierig; inzwischen haben Frauen, die ungewollt schwanger sind, selbst in Städten wie Paderborn oder Göttingen Probleme, Arztpraxen zu finden. Ein Grund: Viele Ärztinnen, die durch die Debatten um Paragraf 218 politisiert wurden, gehen in Rente.

„Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken“, steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die Länder müssen zwar ein „ausreichendes“ Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche sicherstellen. Was ausreichend ist, wird aber nicht definiert. Weil es kein Recht auf den Abbruch gibt, scheint sich der Staat auch nicht in der Pflicht zu sehen, Sorge dafür zu tragen, dass es Ärzte gibt, die ihn durchführen. Eine Voraussetzung dafür ist nicht zuletzt die adäquate medizinische Ausbildung.

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