So viele „Einzelfälle“

Kritik Racial Profiling von Amts wegen, Drohmails vom NSU 2.0: Die Polizei braucht unabhängige Kontrolle
Ausgabe 29/2020

Die Polizei mag sich nicht erforschen lassen, die Polizei forscht lieber selbst.

Am 5. Juli hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer einer Studie zu Racial Profiling – also anlasslosen Polizeieinsätzen gegen Menschen alleine wegen ihrer Haut- oder Haarfarbe – eine Absage erteilt. Weil es keinen Forschungsgegenstand gebe. Rassistische Diskriminierung sei verboten, also könne sie auch nicht stattfinden, so Seehofers Logik. Vielleicht liegt das Forschungsinteresse der Polizei aber auch einfach woanders: Am 9. Juli teilte der Polizeipräsident von Stuttgart mit, dass bei den Ermittlungen nach den dortigen Krawallen von Ende Juni in mehreren Fällen auch die Nationalität der Eltern von Tatverdächtigen beim Standesamt erfragt wurde, „um zu klären, ob ein Migrationshintergrund gegeben ist“. Das erscheint rechtlich ebenso fragwürdig wie aus der Zeit gefallen: In Stuttgart hat rund die Hälfte aller Jugendlichen einen Migrationshintergrund; bei der Beurteilung von Straftaten kann das aber keine Rolle spielen. Das Bundesinnenministerium verteidigte die Stuttgarter Ermittlungen als „polizeiliches Standardvorgehen“, bei dem auch „das soziologische Umfeld von Tätern“ miteinbezogen werde. Gesellschaftsanalyse in Uniform, auch das ist neu. Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster rückte dann die Debatte wieder gerade: Die Kritik, die linke Politiker an der Polizei übten, werde immer mehr zum eigentlichen Sicherheitsrisiko.

Die Tatsache, dass die Polizei nicht allen ein Gefühl von Sicherheit vermittelt, wird von konservativen Politikern geflissentlich ignoriert. Polizeigewalt und Racial Profiling sind eine öffentliche Demütigung für die Betroffenen. Wer Derartiges erlebt hat, nimmt die Polizei nicht als „Freund und Helfer“ wahr. Umgekehrt lässt sich in der derzeit laufenden Diskussion etwas beobachten, das der Philosoph Daniel Loick als Ausweitung des polizeilichen Blicks beschreibt: Sogenannte Gefahrengebiete, Kriminalitätsbrennpunkte, gefährliche Orte, das sind polizeiliche Begriffe, die in die Alltagswahrnehmung einfließen. Es handelt sich dabei um Räume, in denen Armut herrscht und viele Migranten wohnen. Die Polizei ist dort wesentlich präsenter als in bürgerlichen Vierteln, sie führt häufiger Personenkontrollen durch, was wiederum das rassistische Stereotyp vom „kriminellen Ausländer“ befördert.

Abfragen vom Dienstrechner

Polizeisprech dominiert den Diskurs über Sicherheit; dabei werden immer neue Fälle bekannt, in denen Vertreter der Staatsgewalt selber zum Sicherheitsrisiko werden. Am 4. Juli berichtete die Frankfurter Rundschau, dass Janine Wissler, die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Hessischen Landtag, mehrere Morddrohungen erhalten hat, die mit dem Absender „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. In Wisslers Fall führen Spuren zu einem Polizeicomputer in Wiesbaden; dort war kurz vor dem Eintreffen der Drohmails die private Adresse der Politikerin abgefragt worden.

Der Fall ist nicht der erste in Hessen. Schon seit fast zwei Jahren treffen bei der Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im NSU-Prozess eine Opferfamilie vertrat, immer wieder Drohbriefe ein, unterzeichnet mit „NSU 2.0“. Kurz bevor der erste Drohbrief bei Başay-Yıldız ankam, waren vom Dienstcomputer eines Frankfurter Reviers ebenfalls persönliche Daten der Anwältin abgerufen worden. Nennenswerte Ergebnisse zum „NSU 2.0“ kamen bei den monatelangen polizeilichen Ermittlungen bislang nicht heraus. Dabei geht es immerhin auch um die Frage, ob die Verfasser der Drohbriefe aus den Reihen der Polizei kommen. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte nach den Entwicklungen der vorigen Woche erstmals, er schließe ein rechtsextremes Netzwerk in der Polizei nicht mehr aus.

Jemand, der den Komplex „Polizei“ tatsächlich erforscht, ist der Hamburger Polizeiwissenschaftler Rafael Behr. Er sagt: „Ein Netzwerk ist mehr als eine Struktur. Wenn es eine kausale Verbindung gibt zwischen den Datenabfragen von den Polizeicomputern in Wiesbaden und Frankfurt, dann haben wir allen Grund zur Sorge, und das braucht größte Aufmerksamkeit“.

Die Linke fordert, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernimmt. Denn die Drohbrief-Serie hat sich ausgeweitet: Zwei weitere Politikerinnen der Partei, Martina Renner und Anne Helm, haben Drohbriefe vom „NSU 2.0“ erhalten. Gemeinsam ist allen drei Politikerinnen, dass sie sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus engagieren. Dazu kommt: Auch die Kabarettistin İdil Baydar erhielt Drohmails. Auch in ihrem Fall wurden Daten von einem hesssischen Polzeirechner abgerufen.

Eine Konsequenz haben die Vorfälle inzwischen: Am Dienstag reichte der hessische Landespolizeipräsident seinen Rücktritt ein. Ob dies allerdings etwas an der eingeübten Choreografie der Debatte ändern, ist fraglich. „Einzelfälle“, das ist der Pawlow’sche Reflex, mit dem Vertreter von Innenbehörden reagieren, wenn entsprechende Fälle bekannt werden. Die letzten größeren Studien über das Innenleben der Polizei gab es in den 1990er Jahren.

Fragt man Rafael Behr, wie er auf das Wort „Einzelfälle“ reagiert, fällt die Antwort knapp aus. „Allergisch“, sagt er. Die Einzelfallthese gehe davon aus, dass sich ein paar wenige Polizisten ohne Kontakte und ohne Kommunikation in der polizeilichen Organisation bewegen. Das entspreche aber nicht dem Polizeialltag. „Wer plötzlich mit einem Wehrmachtkoppel in der Dienstschicht auftaucht, der kann das nicht für sich behalten.“ Behr erinnert daran, dass um die rechtsextremen Vorfälle in den Sicherheitsbehörden selbst die Innenministerkonferenz irgendwann nicht mehr herumkam. Dort beschloss man als Konsequenz, eine Zentralstelle beim Bundesamt für Verfassungsschutz einzurichten, die sich um die „Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im öffentlichen Dienst“ kümmern soll.

Rigorismus statt Bürgernähe

Doch im NSU-Komplex hat sich der Verfassungsschutz selbst als Teil des Problems erwiesen. Es fällt also schwer, trotz neuen Chefs, zu glauben, dass er der passende Adressat für diese Aufklärungsarbeit sein kann. Eher bräuchte es eine unabhängige Kontrollinstanz der Polizei. Derlei Forderungen parieren Polizeigewerkschaften regelmäßig mit dem Vorwurf, das stelle Polizisten unter „Generalverdacht“.

Vielleicht wäre es für die Debatte hilfreich, den Blick ein wenig zu weiten, weg von der Tagespolitik, etwa in die Zeit der Anti-AKW-Bewegung: Der Hamburger Kessel, in dem 1986 mehr als 800 Menschen bis zu 13 Stunden festgehalten wurden, führte nicht nur zu Kritik, sondern auch zu Gerichtsverfahren gegen Polizisten und Schadensersatzzahlungen für die Demonstranten. Das auch, weil der Protest gegen Polizeiwillkür damals selbstverständlich schien.

„Im Anschluss gab es tatsächlich eine partizipative, neue Aufbruchsstimmung“, sagt Rafael Behr, man habe versucht, demokratische Elemente in die Polizeiführung zu implementieren. „Es ist weniger autoritär geführt worden. Die Zeit, in der Leitbilder wie das der bürgernahen Polizei entstanden sind, lag in den neunziger Jahren. Aber spätestens als die Terrorismusfrage neu aufbrach, hat eine Phase begonnen, die ich als neuen Rigorismus bezeichne. Die Polizei wehrt Kritik ab und rüstet apparativ, rechtlich und bei der Ausstattung immer mehr auf“, so Behr. Nach einer Polizei, die Sicherheit für alle herstellt und auch vermitteln will, klingt das nicht.

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