Was das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur rechten Desiderius-Erasmus-Stiftung bedeutet

Demokratie Freude bei der AfD und ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Stiftungsfinanzierung war absehbar. Die Zivilgesellschaft weiß längst, was die Förderung gefährlicher Strukturen stoppen kann
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Vizepräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe
Vizepräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe

Foto: Imago/Political-Moments

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die bisherige Entscheidungspraxis über die Vergabe sogenannter Globalmittel in Millionenhöhe aus dem Bundeshaushalt, alleine auf Grundlage des Haushaltsgesetzes des Bundes, verfassungswidrig ist. Der Ausschluss der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) verletzt, festgestellt nunmehr zumindest für das Haushaltsjahr 2019, das Recht der Alternative für Deutschland (AfD) auf politische Chancengleichheit.

Dabei geht es um immerhin 900.000 Euro, welche nun eventuell nachgezahlt werden müssen. Nicht entschieden wurde hingegen über die geforderten Mittel für das Haushaltsjahr 2022. Für dieses hatte die DES fast acht Millionen Euro beantragt. Das Verfahren wurde abgetrennt. Als Grund hierfür nannte d