Schutz zweiter Klasse

Syrien Durch die unterschiedliche Behandlung von Geflüchteten schafft die Bundesregierung einen "Schutz zweiter Klasse", der aus Syrien Geflohene auch hier Gefahren aussetzt

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Syrische Geflüchtete sollen in Deutschland bei den Behörden des Landes vorsprechen, aus dem sie geflohen sind
Syrische Geflüchtete sollen in Deutschland bei den Behörden des Landes vorsprechen, aus dem sie geflohen sind

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Die deutschen Bundesbehörden verlangen von Menschen, die vor dem brutalen Krieg in Syrien geflohen sind, regelmäßig zur Erneuerung ihrer Passdokumente persönlich die syrische Botschaft in Berlin aufzusuchen.

Für die etwa 800.000 geflüchteten Syrer*innen, die in Deutschland nur einen sogenannte „subsidiären Schutz“ erhalten haben, bedeutet das, dass sich bei dem Besuch der Botschaft schweren Gefahren auszusetzten, da sie – nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes – in Syrien als „Verräter“ gelten. Für viele kommt daher eine Rückkehr in die Heimat auf absehbare Zeit nicht in Frage, denn solange das Assad-Regime, das nachweislich schwerste Verbrechen gegen die eigene Zivilbevölkerung begangen hat, an der Macht ist, droht ihnen in ihrer Heimat Haft und Folter.

Ein Besuch in der syrischen Botschaft zur Verlängerung von Passdokumenten beinhaltet unter anderem eine Überprüfung aller Personen durch den repressiven Sicherheitsapparat in Damaskus. Die personenbezogenen Daten werden in Datenbanken über Oppositionelle gespeist, die auch Angaben zu ihren Angehörigen und über ihr Eigentum beinhalten. Es gibt also gute Gründe, warum Geflüchtete dem Regime nicht mitteilen sollten, wo sie sich mit wem aufhalten.

Nachdem die Bundestagsfraktion der Grünen eine Anfrage bezüglich der Beibehaltung dieses Vorgehens gestellt hat, antwortete das von Horst Seehofer geführte Innenministerium, dass es subsidiär Schutzberechtigten – anders als anerkannten Flüchtlingen oder Asylbewerbern – auch künftig „grundsätzlich zuzumuten“ sei, bei den zuständigen Behörden ihres Heimatstaats vorzusprechen, um einen Pass ausstellen oder verlängern zu lassen, denn von ihnen wird – ebenfalls anders als bei anerkannten Flüchtlingen oder Asylbewerbern – ein solches Dokument benötigt, um von deutschen Ausländerbehörden anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können.

Die Bundesregierung hat im Zuge des „langen Sommers der Migration“ 2015 den subsidären Schutz gegenüber der Anerkennung (als Flüchtling oder Asylbewerber*in) nach der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeweitet und dabei stets betont, für die Schutzsuchenden würde sich dadurch nichts ändern. Hier wird aber deutlich, dass die Bundesregierung billigend in Kauf nimmt, dass sich für die jeweils mehr oder weniger durch Zufall einem unterschiedlichen Schutzstatus zugesprochenen Menschen stark unterscheidende Rechte und Pflichten ergeben, die nicht nur über die Dauer und Perspektive ihres Aufenthalts in Deutschland entscheiden, sondern auch deren körperliche Unversehrheit und grundsätzliche zukünftige Lebenschancen in Frage stellen.

Hieran wird nicht nur die unterschiedliche Bewertung des syrischen Regimes seitens des Auswärtigen Amts und des Innenministeriums deutlich, sondern eine grundsätzliche Heuchelei in der von der Bundesregierung betriebenen Politik zum Schutz Geflüchteter. Es bleibt zu hoffen, dass das Thema der "freilligen Rückkehr" und der Rückführungen von Geflüchteten nach Syrien diesem verherrenden Vorgehen nicht noch eine menschenverachtende Krönung verleiht.

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Mehr dazu:

dw.com: Syrian refugees in Germany required to renew passports at pro-Assad embassies

https://www.dw.com/en/syrian-refugees-in-germany-required-to-renew-passports-at-pro-assad-embassies/a-46774748

deutschlandfunk.de: Syrische Botschaft in Deutschland - „Gelder für Pässe gehen direkt an Assad“

https://www.deutschlandfunk.de/syrische-botschaft-in-deutschland-gelder-fuer-paesse-gehen.1769.de.html?dram:article_id=436206

merkur.de: Trotz massiver Kritik - Seehofer beharrt auf Pass-Vorschriften für syrische Flüchtlinge

https://www.merkur.de/politik/trotz-kritik-seehofer-beharrt-auf-pass-vorschriften-fuer-syrische-fluechtlinge-zr-10871717.html

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Geschrieben von

Max Jansen

Max Jansen hat Soziologie, Volkswirtschaftslehre und Politikwissenschaften studiert. Derzeit lebt und arbeitet er in Frankfurt am Main.

Max Jansen

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