Diffamierung in Gesetzesform

Migration Von „Anti-Abschiebe-Industrie“ bis hin zu gesetzlicher Repression – geht es nach Horst Seehofer, sollen Flüchtlings­organisationen kriminalisiert werden
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Hätte Abschiebungen gerne ohne lästige Juristerei: Horst Seehofer
Hätte Abschiebungen gerne ohne lästige Juristerei: Horst Seehofer

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

Anfang Februar wurde der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bekannt. Schon damals gab es Kritik an dem Vorhaben, diejenigen Personen strafrechtlich zu sanktionieren, die einen Abschiebetermin bekannt geben. Konkret geht es um den geplanten § 95 Abs. 2 Nr. 3b Aufenthaltsgesetz. Dort heißt es:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […]

die Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht dadurch beeinträchtigt, dass er […]

b) ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht, an einen unbestimmten Personenkreis gelangen lässt oder einem ausreisepflichtigen Auslä