Datenschutz, mal richtig verstanden

Vorratsdaten und Co. Es ist eine neue Datenschutzbeauftragte in Sicht. Aber ist sie überhaupt geeignet für den Job?

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Andrea Astrid Voßhoff (CDU) soll nach dem Willen der amtierenden Bundesregierung und Innenminister Friedrichs (CSU) die Nachfolge des scheidenden Peter Schaar als oberste deutsche Datenschützerin antreten. Schaar, dessen Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragter am 17. Dezember abläuft, gilt als einer der harschesten Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, Minister Friedrichs und des Verhaltens der Bundesregierung insgesamt angesichts des NSA-Skandals. Voßhoff äußerte sich hingegen im Jahr 2011, damals rechtspolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, wie folgt:

„Eine schnelle und wirksame gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist dringend notwendig. Das Bundeskriminalamt, alle Generalstaatsanwälte und die Generalbundesanwältin, der Deutsche Richterbund, kurz gesagt: alle, die von der Materie etwas verstehen und Verantwortungsbewusstsein für eine funktionierende Strafrechtspflege verspüren, teilen diese Bewertung. Das gegenwärtige Fehlen einer solchen Regelung führt dazu, dass auch schwerste Straftaten nicht aufgeklärt werden können.

Die von Frau Leutheusser-Schnarrenberger jetzt unterbreiteten Vorschläge genügen diesen Anforderungen nicht im Ansatz. Das gilt insbesondere für das sogenannte ‚Quickfreeze-Verfahren‘, das zudem noch ‚anlassbezogen‘ sein soll. Eine solche Regelung bleibt weit hinter den europarechtlichen Vorgaben zurück. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nach wie vor geltendes Recht, zu deren Umsetzung ist Deutschland verpflichtet. Dennoch hoffen wir nach wie vor, dass in den Gesprächen mit dem Koalitionspartner eine Einigung erzielt werden kann.

Unsere Haltung ist klar: Die jetzt vorgeschlagene Regelung würde die Verfolgbarkeit von Straftaten letztlich dem puren Zufall überlassen. Letztlich würde es vom jeweiligen Provider abhängen, ob er die Daten speichert oder nicht. Sind keine Daten vorhanden, kann auch nichts ‚eingefroren‘ werden. Deshalb sieht auch das Bundesverfassungsgericht ein solches ‚Quick-freeze-Verfahren‘ nicht als geeigneten Ersatz für eine Vorratsdatenspeicherung an.

Ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen, ist jedoch die Erkenntnis des BMJ im Bereich der Internetdaten. Erstmals wird eingeräumt, dass insbesondere zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet eine Speicherung von Bestandsdaten (also auch eine Vorratsdatenspeicherung) erforderlich ist. Die hierfür vorgesehene Frist von sieben Tagen ist allerdings viel zu kurz.“

Andrea Voßhoff hat laut abgeordnetenwatch.de in relevanten Bundestagsabstimmungen wie folgt gestimmt:

  • JA zur Vorratsdatenspeicherung

  • JA zu Internetsperren

  • JA zum BKA-Gesetz (Bundestrojaner/Onlinedurchsuchungen)

Welche weiteren, besonderen Eigenschaften und Fähigkeiten Frau Voßhoff für diese Besetzung geeignet erscheinen lassen, ist nicht bekannt. Möglicherweise aber hat man den Begriff Datenschutz bislang auch falsch aufgefasst, und der Bundesdatenschutzbeauftragte muss sich - wie der Name eigentlich nahe legt - vor allem um den Schutz der Bundes-Daten kümmern. Also den Schutz der Daten der Bundesregierung und anhängiger Behörden und Ämter vor allem - vor dem Zugriff seiner neugierigen Untertanen, vulgo: Bürgerinnen und Bürger, darauf.

Andrea Voßhoff hat diesbezüglich bereits Haltung gezeigt (ihr künftiger Chef Friedrich würde vielleicht sagen: sie hat geliefert): Nach Beantwortung und/oder auch Nichtbeantwortung einiger Fragen auf abgeordnetenwatch.de hat Voßhoff, angesichts zu wissbegieriger Wählerinnen und Wähler vermutlich, endlich im Juli d.J. ebenda mitgeteilt, dass sie nun "nicht mehr an diesem Portal teilnehmen" werde.

(siehe dazu aktuell unbedingt auch: Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig, v. Mopperkopp)

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