Winnenden - alles easy, es geht seinen Gang...

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Jörg K., der Vater von Tim K., wurde also vom Landgericht Stuttgart rechtskräftig verurteilt. Zu einer Haftstrafe auf Bewährung. Rechtsmittel offen.

Der Mann, Vater von Tim K., ein mittelständischer Unternehmer aus B/W, der sich aus einfachen Verhältnissen „nach oben“ gearbeitet hatte, beherbergte mehr als ein Dutzend scharfer Waffen und mehrere tausend Schuss Munition in seiner Privatwohnung, einem Einfamilienhaus in Weiler zum Stein, einem Ortsteil von Winnenden.

Mit einer dieser Waffen, einer Beretta 92 (einer Waffe, die „einen Stier erlegen könnte“), und über 100 Schuss entsprechender und überaus durchschlagkräftiger Munition (Hohlmantelgeschosse) tötete Tim K. am 11.März 2009 fünfzehn Menschen, darunter zahlreiche Schülerinnen der Albert-Ville-Realschule in Winnenden, seiner ehemaligen Schule. Durch eine fast 10 Zentimeter dicke, massive Tür aus Eichenholz erschoss er eine junge Lehrerin. Anschließend, nach einer bisher immer noch mysteriös anmutenden, stundenlangen Flucht samt Kidnapping, sich selbst durch einen aufgesetzten Kopfschuss. So die bislang offizielle Polizei-Version.

Offensichtlich lag die halbautomatische Beretta -der Siebzehnjährige wohnte bei den Eltern- zugänglich in einem Schrank des elterlichen Schlafzimmers.

Die Eltern wussten vorher bereits länger, dass ihr Sohn u.a. wegen Tötungsfantasien in psychologischer Betreuung war. Trotzdem bekam Tim, der von Vaddern zum Tischtennis- und Schießcrack zielführend gemaßregelt wurde, als Zuwendung auch noch einen weiteren Ego-Shooter zum finalen Weihnachtsfest; ausgerechnet wohl auch noch von Muttern.

Welche Wirren waren da am Werk? Wie krank ist der „Laden insgesamt“ -ohne Dioxin und so? Und vor allem ohne das, was man unmittelbar als Gerechtigkeit empfinden könnte als junger Mensch? In einer profitorientierten Höher-Schneller-Weiter-Kultur, die Liebe und Zuwendung von dieser Maßgabe allein abhängig macht? In der menschliche Wärme zum öklogisch-effizienten Heizwert verkommt?

Das Gerichtsurteil ist wohl vergleichsweise und im Einzelfall mehr als nachvollziehbar. Es ist beispiellos innerhalb der jüngeren Geschichte der sogenannten Amokläufe in Deutschland; noch nie wurde ein Hinterbliebener de(s)r Täter angeklagt und verurteilt.

Allerdings ist es, insgesamt betrachtet, ein Skandal. Denn hier musste ein Gericht Recht sprechen auf einer wahrlich -nicht schwammigen- sondern äußerst bräunlich-schlammigen Grundlage: Ca. 8 Mio. Feuerwaffen sollen nach konservativen Schätzungen in deutschen Haushalten kursieren, völlig legal.

Auf die Anklagebank gehört wohl eher eine zynische Klasse der Politik (CDU/CSU; FDP; SPD), die in etwa wohl so rechnet: 2 Mio. Schützen, macht vielleicht 4-5 Mio. Wähler... damals, 2009 Bundestagswahl... belassen wir es mal insgesamt dabei (bei diesem Waffengesetz), Kosmetik außen vor.

Was sind das für erbärmliche Fatzkes, die so zynisch rechnen? -Und warum müssen sie so erbärmlich agieren? -Müssen sie? -Für wen?

Noch deutlicher sagt es der SPD-Abgeordnete Hermann Scheer, in dessen Wahlkreis die Bluttat von Winnenden geschah. Er sprach sich in der taz für ein generelles Verbot von privatem Waffenbesitz aus.“

So ist es. (-Aber, Hermann Scheer, die SPD ist ja toter, als Du es je wirst sein können. Und wer weiß, wie grau die Grünen würden, wenn sie erst mal an der Reihe sein sollten, das verändern zu können...)

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http://www.kreiszeitung.de/bilder/2009/08/24/452171/187767887-amoklauf-winnenden.9.jpg

Weiteres zum Thema, u.a.:

Nur eine Frage der Zeit (Roman Grafe, Sprecher von sportmordwaffen.de in der „Zeit“, 12. August 2010)

Unsere Geduld ist am Ende (Offener Brief der Opfer & Hinterbliebenen Winnenden/Wendlingen 2009; vom 10. Februar 2011)

im „Freitag“ u.a. ...

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Coda

Presse-Erklärung
zum Urteil im Winnenden-Prozeß


Im Prozeß gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden hat das Gericht auf eine spürbare Bestrafung des Angeklagten verzichtet und nur eine Bewährungsstrafe verhängt: ein Jahr und neun Monate Haft. Dabei ist der Angeklagte mitverantwortlich für das Verbrechen seines Sohnes – ansonsten hätte er nicht wegen fahrlässiger Tötung in fünfzehn Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in vierzehn Fällen verurteilt werden können.


Die Entscheidung des Gerichts, nur eine symbolische Strafe auszusprechen, steht im Widerspruch zum Unrechtsgehalt der Tat. Angesichts des möglichen Strafrahmens für eine fahrlässige Tötung (bis zu fünf Jahren Haft) verharmlost das Urteil die Tötung von fünfzehn Schülern, Lehrern, Passanten und die schweren körperlichen und seelischen Verletzungen weiterer Menschen. Dies ist eine Mißachtung des Leids der Opfer und ihrer Angehörigen.


Auf die Tausende von Sportschützen, die selbst nach dem Winnender Schulmassaker ihre Schußwaffen vorschriftswidrig aufbewahren, wirkt dieses Urteil nicht abschreckend, sondern bagatellisierend. Somit vernachlässigt das Gericht die dringend erforderliche Generalprävention, obwohl die nächsten Opfer von tödlichen Sportwaffen nur eine Frage der Zeit sind.


Mit der Bagatellisierung der Tat verharmlost das Gericht gleichzeitig die staatliche Mitverantwortung: Spätestens nach dem Erfurter Amoklauf 2002 hatten Regierung und Bundestag genügend Zeit und Gelegenheit, das Waffenrecht derart wirksam zu verschärfen, daß das Winnender Schulmassaker so nicht hätte geschehen können.


Zuerst hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft diesen Prozeß zu verhindern versucht, sie wollte das Verfahren mit einem Strafbefehl vom Tisch und aus den Augen der Öffentlichkeit bekommen. Dieses Versagen hat die Staatsanwaltschaft mit ihrem Antrag auf eine Bewährungsstrafe konsequent fortgeführt, statt sich zu korrigieren. Das Landgericht Stuttgart hat die Fehler der Staatsanwaltschaft bestätigt. Es ist noch unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Deutlicher kann man eine solche grauenvolle Tat und die persönlichen und staatlichen Verantwortlichkeiten dafür kaum noch verharmlosen.

Quelle PM: www.sportmordwaffen.de/

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