Schon als das ZDF die "Neo Magazin Royale"-Folge beschneiden ließ, welche, hätten wir nicht eine Medienwelt, deren Inhalte furchtbar kurzlebig sind - was in einem ebenso furchtbar zu kurz geratenen Perzeptionsvermögen ihrer Einatmer resultiert -, zu einem historisch bedeutsamen Stück deutscher Fernsehgeschichte hätte werden können; als also der Mainzer Sender einen "Kleinkunst"-Höhenflug kürzen ließ, gingen freilich postwendend die Erregungslampen der 'freien', vernetzten Gesellschaft an, die uns mit Schrecknissen wie "Zensur" und "Kotau vor dem Sultan" blendeten. Natürlich war das ZDF mal wieder "Staatsfunk" durch und durch und anderes nie zu erwarten gewesen. Und freilich war auch an nichts Minderes zu denken, als dass Merkel aus Gründen des Geschäfts mit Erdoğan - und auch sowieso, weil sie eben "ein Merkel" ist - zum "Halali geblasen" habe (so ein Kommentar hier auf freitag.de). Und das nicht nur auf einen Jan Böhmermann - nein, auf die Satire- und Kunstfreiheit an sich.
Das einmal als Prolog.
Nebenan nennt der Kollege Joachim Petrick die Positiventscheidung Merkels, den Böhmermann-Fall zu Ermittlungen durch die Mainzer Staatsanwaltschaft zu geben, einen "Kotau vor ihrem Weisungsrecht". Und weiter die vertiefende Frage, warum Merkel nicht von ihrem "Weisungsrecht gegenüber dem BND, Verfassungsschutzämtern, Generalbundesanwalt, Staatsanwaltschaften in Bund und Ländern" Gebrauch gemacht hätte, als sie sich etwa in Heidenau als "Volksverräterin und Schlimmeres" beschimpfen lassen musste.
Nun, es braucht für einen Richter halt auch immer einen Kläger ...
Vielmehr möchte ich hier aber fragen, ob es nicht dem § 103 StGB exklusiv zu eigen ist, dass konkreten Ermittlungen von Staatsanwaltschaften die Einwilligung - nicht Weisung - der Regierung vorausgehen muss.
Und noch vielmehr stehen bei mir Fragezeichen, was den Begriff "Kotau" angeht. Ich nehme hier einmal als gesetzt an, dass weite Einigkeit darüber besteht, den momentan berühmtesten Paragrafen des Strafgesetzbuches als ein verstaubtes, unzeitgemäßes und reaktionäres Relikt anzusehen. Nur haben wir ihn aber leider noch. Folglich musste die Bundesregierung, respektive die Kanzlerin, von dem in Verbindung mit dem Paragrafen stehenden Einwilligungsrecht zur Ermittlungsübergabe Gebrauch machen. Ob der Positiventscheid Merkels nun als ein "Kotau" anzusehen sei, darüber bin ich gespaltener Ansicht; kann mich nicht recht entscheiden. Und jetzt pass' auf:
Es ließe sich doch meinen, der Fall sei damit an die rechtsstaatlichen Organe übergeben, was demonstriere, dass hier eben nicht von Majestäten der Daumen gesenkt oder gereckt oder ein Gottesurteil erwartet wird.
Was aber, wenn Merkel die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen negativ beschieden hätte? Hätte sie damit nicht quasi-richterlich gehandelt und einen Paragrafen 103, der in das Strafgesetzbuch des Kaiserreichs zurückweist, umso mehr in seinem absurden Gedanken bekräftigt? Eigentlich doch schon, oder? Genau besehen hätte die Kanzlerin dann nach Art einer Majestät entschieden, im Falle Böhmermann liege keine, oder keine ausreichende, Beleidigung/ Schmähung des türkischen Staatsoberhauptes vor und somit brauche der Fall nicht vor ein deutsches Gericht.
Junge, Junge - da drängt sich doch glatt eine Szenerie auf, wie sie uns besser kaum in dramatischen Adaptionen historischer Begebenheiten mit fancy Kriegsherren oder in Fantasy-Sujets um sagenhafte Königreiche voll ehrbarer Helden begegnen kann: Ein Narr beim Guten Volk des Westens beleidigt den Sultan des Bösen Volks des Ostens. Die Gute Königin des Westens ist aber so gut, dass sie Narrenfreiheit gutheißt. Der Sultan teilt freilich einen anderen Humor und fordert den Narren gehängt oder als Knaben geschickt ... Die Gute Königin aber spricht ihn gänzlich frei. Das aber heißt im Bösen Osten erneute Beleidigung. Und zwar nicht nur durch einen Untergebenen, sondern auf höchster Ebene. Also Kriegserklärung.
Und weil sie stets gestorben sind ... usw.
Selbst wenn man also einmal die politischen Verstrickungen zwischen Berlin und Ankara angesichts des jüngst beschlossenen "Syrer-Schachs" (so kürzlich ein Community-Kollege hier auf freitag.de) sowie auch das Befinden darüber, ob ein "famoser Böhmermann" denn tatsächlich intentional die Hohe Pforte beleidigte, außer Acht ließe, muss allein das Vorhandensein dieses § 103 StGB ein Riesendilemma für eine Regierung dieses Deutschlands darstellen. Eigentlich konnte eine solche bisher nur gehofft haben, dass der Paragraf nie herausgefordert werden würde. Aber Moment, halt - gab es mit Schah Pahlevi oder Pinochet nicht schon Ehrverletzte, welche genau diese passende Seite im deutschen Strafgesetzbuch für sich entdeckt hatten? Sie, man, Merkel hätten es also wissen können. Sollte das Schlimmste eintreten und, wovon ich nicht ausgehe, der Böhmermann tatsächlich nach § 103 StGB verurteilt werden, so haben Merkel, diese Regierung und vor allem wir alle wirklich ein Problem!
aktualisiert 17.04.2016, 16:11
aktualisiert 17.04.2016, 17:35
Mit gewagten Thesen kommentiert im ND Tom Strohschneider "Merkels richtige Entscheidung".
(Für diesen Link einen Dank an Magda)
Kommentare 29
Ein sehr guter und klug abwägender Beitrag, Danke.
Sollte das Schlimmste eintreten und, wovon ich nicht ausgehe, der Böhmermann tatsächlich nach § 103 StGB verurteilt werden...
Ich könnte mir vorstellen, dass dies geschehen könnte, dann wäre erstmal Erdogan zu frieden gestellt, und Böhmermann könnte in die nächste Runde gehen.
Dort wird dann anders entschieden und Böhmermann frei gesprochen, bis dahin ist dann längst Gras über die Sache gewachsen.
Und von Seiten des ZDF wurde Böhmermann ja schon alle Unterstützung zugesichert.
...so haben Merkel, diese Regierung und vor allem wir alle wirklich ein Problem!
Das wäre nach einem entgültigen Urteil in der Sache gegen Böhmermann dann meiner Meinung nach auch so.
Aber bis dahin könnte noch etwas Zeit vergehen.
Allerdings könnte doch in dieser Zeit die Bundesregierung versuchen, diesen Paragraphen 103 StGB und noch weitere endlich mit 2/3 Mehrheit zu entfernen.
Nur weil der Blogautor Miauxx heisst lese ich mir den 5001 Blog zu dem Thema durch.
;-)
Gruss
Der Punkt ist: Es gibt diesen Paragrafen. Und der Kläger hat sich auf diesen berufen. Diese rechtliche Lage sollte man nicht vom Tisch wischen, nur weil es politisch passt. So dürfte die Kanzlerin auch rechtlich beraten worden sein. Das Problem ist vielmehr, dass niemand Relevantes in früheren Zeiten darauf gekommen ist, den 103 zu streichen, zumal er seinen Ursprung in den Majestätsbeleidigungszeiten hat.
Das selbe müsste für den § 90 StGB überlegt werden: die Verunglimpfung des Bundespräsidenten.
Das alles sage ich doch, sogar fast Wort für Wort, in meinem Artikel!?
Danke!
Einen Gerichtsentscheid um Erdogan zufriedenzustellen können Sie sich also vorstellen. Ich meine, so etwas wäre schon der Überhammer! Ach mann, irgendwie wehre ich mich immer noch, so gar kein Vertrauen mehr haben zu können ... Es gibt aber auch viele Stimmen, die recht überzeugt sind, dass etwaige Richter pro B'mann entscheiden würden - es sei in solchen jdf. in der Regel so gewesen.
Eine Abschaffung hätte auch der § 166 StGB verdient. Hier der jeweils 1. Absatz der Paragrafen, die sich ziemlich ähnlich sind:
§ 90 StGB: (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 166 StGB: (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also: Wer A (103) sagt, müsste konsequenterweise auch B (90) und C (166) sagen.
Sagen wir, es ist der viertausendneunhundertachtundneunzigste und beste, hm?!
Wenn Du ihn also auch gelesen hast: Gracias!
Is scho recht, aber ziemlich zaghaft:
Vielmehr möchte ich hier aber fragen, ob es nicht dem § 103 StGB exklusiv zu eigen ist, dass konkreten Ermittlungen von Staatsanwaltschaften die Einwilligung - nicht Weisung - der Regierung vorausgehen muss.
Auch in Hessen gibt es noch den Art. 21 Abs. 1 HV
:-))))
:-D
Wohin treibt die Redaktion des Freitag, wenn sie ein Blog pusht, der die Überschrift trägt:
Der zweite deutsche Kniefall
Und die Einleitung so geschrieben wird:
Gut 35 Jahre nach Willy Brandts spontaner Demutsgeste ist es Angela Merkel, die mit ihrem totalen Kniefall vor Erdoğan einen politischen Skandal auslöst.
Allein dieser Vergleich ist so hahnebüchen, dass man meint, der politische Verstand würde nur von emotialen Bekenntnissen regiert. Was sind das für Demokraten, die je nach Gemütslage reklamieren, ob ein existierender Paragraf im Strafgesetzbuch angewendet werden soll oder nicht! Das ist das selbe Rechtsverständnis, das der stets beleidigte Erdogan vor sich herträgt.
Wie sagte mal ein deutscher Innenminister (CSU): Man kann nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm rumlaufen. Damals war die Empörung groß. Heute meinen zwei Drittel der Deutschen: Man kann nicht immer mit dem Strafgesetzbuch unter dem Arm rumlaufen. So ändern sich die Zeiten.
Die Hessen! Kein Wunder, dass dort noch die Todesstrafe angedroht wird. Gut, wenn ich an die Frankfurter Bankster denke, könnte ich ins Grübeln kommen.
Was das "Volksverräterin und Schlimmeres" von Heidenau betrifft, ist meines Wissens Strafanzeige gestellt worden. Von wem genau - oder was daraus gewoden ist: keine Ahnung.
|| Was aber, wenn Merkel die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen negativ beschieden hätte? Hätte sie damit nicht quasi-richterlich gehandelt (...) ? Eigentlich doch schon, oder? ||
Ja, sehe ich auch so. Nach langem hin- und herüberlegen bin ich auch zu dem Ergebnis gekommen, dass das die beste Möglichkeit ist, der Gesamtsituation zu begegnen. Wenn wir ein Rechtsstaat sein wollen, dann müssen wir uns auch trauen einer zu sein. Mit allen unliebsamen Konsequenzen, die das im Einzelfall haben kann.
Selbst bei einer Verurteilung ist Böhmermann immerhin kein Schwerverbrecher und hat wohl auch seinen Job noch. Jedenfalls lassen die vollrückendeckenden Erklärungen seiner Chefetage diesen Schluss zu.
|| Und weil sie stets gestorben sind ... ||
Genau.
|| Sollte das Schlimmste eintreten und, wovon ich nicht ausgehe, der Böhmermann tatsächlich nach § 103 StGB verurteilt werden, so haben Merkel, diese Regierung und vor allem wir alle wirklich ein Problem! ||
Gehe auch nicht von einer Verurteilung aus. Falls doch, wird sie, nach allen Einschätzungen, die ich so höre, aber wohl als Geldstrafe (und vielleicht mit Bewährungsauflagen..??) ausfallen. Keine Ahnung.
Dass Merkel, diese Regierung und wir alle dann ein Problem hätten, kann ich aber nicht sehen. Ich fändt's gut, wenn das ZDF, also wir alle, die Zahlung im Fall der Fälle übernähme. Das wäre zwar wie Weihnachten und Ostern zugleich für die Lügenpresse-Staatsmedien-Brüller-Fraktion, die gleich wieder alles abschaffen wollen würde, was jenen mit Grips unter uns lieb und teuer ist. Aber damit müssten wir dann halt leben. Ich zahle gern, kann ich für meinen Teil nur sagen.
Nee, ein Problem könnte ich bei ordentlichem Richten nicht erkennen. Egal, bei welchem Ausgang. Und bei Arbeitsunfällen haftet die Genossenschaft. Je genauer ich es mir überlege, desto egaler ist es mir, wie der Prozess ausgeht. Sich an (noch) geltendes Recht einfach mal zu halten und nicht vom Kanzleramt per Handzeichen aus alles außer Kraft zu setzen, was, aus welchen Gründen auch immer, gerade nicht passt, kann das Schlechteste eigentlich nicht sein.
Kleiner Trost an die Rechtsaußen: Das Urteil wird so im Namen des Volkes ergehen und nicht im Namen der "Volksverräterin und Schlimmeres". Ansonsten gilt natürlich weiterhin: Putin und Erdogan werden kommen und uns alle retten. Falls ich den - für meine Verhältnisse - ansonsten von erstaunlicher Sachlichkeit geprägten Kommentar mal so beenden darf.
|| Was sind das für Demokraten, die je nach Gemütslage reklamieren, ob ein existierender Paragraf im Strafgesetzbuch angewendet werden soll oder nicht! ||
Demokraten, die die Demkratie sogar schon vor'm Souverän zu schützen versuchen. Weil der immer weniger will, wie sie wollen. Lästige, kleinteilige, politische Überzeugungsarbeit wider die Gehirnwäsche durch Bildzeitungsüberschriften und INSM-Botschafter war gestern. Das ist der neue Plan..
Erst kommt der Apfelwein und dann kommt Erdogan, im Ernstfall bricht Bundesrecht Landesrecht, 2/3 Trinken lieber Bier, Ehre dem Ehre gebuehrt. Und wehe ein Schussel greift der Kelllnerin unter den Rock, da ist aber was los...
Meiner Meinung nach hast du dir da wiedersprochen mein lieber Achtermann:
Man kann nicht rumlaufen und sagen "In der Bundesrepublik ist die Justiz unabhaengig" wenn die Staatsanwaelte und Richter "Weisungsgebunden" sind, von daher ist Merkels ausrede "Wir lassen die unabhaengige Justiz richten" auch da wieder Bla Bla Bla,
aber bevor du mir die Ohren rotmachst, bei dem Thema scheint nicht nur der ein oder andere die Basis zu verlieren:
Gleichheit und Pressefreiheit gehen vor dem dabbelischen 103er der ja bald auch abgeschafft werden soll...
Ich bin immer noch Kunibert-Hurtig-Fan, in Frieden solle er Ruhen, da er wie ich doch mehr als ein Jahrzehnt im Ausland gelebt hat, sahen, sehen wir einige Sachen etwas anders...
;-)
Meiner Meinung nach hast du dir da wiedersprochen mein lieber Achtermann:
Man kann nicht rumlaufen und sagen "In der Bundesrepublik ist die Justiz unabhaengig" wenn die Staatsanwaelte und Richter "Weisungsgebunden" sind, von daher ist Merkels ausrede "Wir lassen die unabhaengige Justiz richten" auch da wieder Bla Bla Bla,
Ich bemühe mich, dir zu folgen. Mir ist nicht gegenwärtig, dass ich geschrieben hätte: "In der Bundesrepublik ist die Justiz unabhaengig". Ja, und wie Merkel formuliert, liegt noch nicht in meiner Hand. Der Bundesstaatsanwalt ist weisungsgebunden. Da ist der Innenminister der Boss. Ansonsten schreibt Wiki:
Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt.
Du musst schon zugeben, dass der § 103 existiert, auch wenn er überflüssig ist wie die Sexualhormone des Papstes. Den kann man nicht, so meine ich jedenfalls, nach gusto außer Kraft setzen. Mich würde interessieren, wie die Merkel-Kritiker diesen Punkt betrachten.
..."Ich bemühe mich, dir zu folgen. Mir ist nicht gegenwärtig, dass ich geschrieben hätte: "In der Bundesrepublik ist die Justiz unabhaengig""...
Danke der Muehe
:-)
Achtermann schrieb:
..."Der Punkt ist: Es gibt diesen Paragrafen. Und der Kläger hat sich auf diesen berufen"...
Nun gut, es gibt sicherlich auch wieder Prrrgrrrfn die bei Unterlassung eigentlich an hoechster Stellung, sozusagen als Kontrollinstanz greifen muessten, aber wir wissen ja auch aus langjaehriger Erfahrung dass das Gesetz nur angewandt wird wenn es in den Kram passt:
..."Bundesfinanzminister Koffer Schäuble und sein Staatssekretär Werner Gatzer haben nach SPIEGEL-Informationen jahrelang den Kontakt mit einem Whistleblower verweigert. Der Mann hatte über dubiose Geschäfte einer Briefkastenfirma in Panama auspacken wollen. Die dem Finanzministerium unterstellte Bundesdruckerei hatte diese Firma benutzt, um Geschäfte in Venezuela zu machen"...
Die Oeffentlichkeit miaut noch nicht einmal, man ist persoenlich damit beschaeftigt den Fiskus um 1,50 Euro zu bescheissen, armes verschissenes Land...
:-)
Gruss
Gestrichen werden müsste nicht nur der § 103 sondern und vor allen Dingen der § 104a des StGB, der da lautet:
"Voraussetzungen der Strafverfolgung
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."
..."wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält"...
Dieser ist durch den Fluechtlingstross gegeben, man will doch nicht an den oesterreichischen oder schweitzer Alpen Metzeln, das machen wir 2000 Km vorher, sonst koennte der Café- und Saftverteiler in Hamburg, Muenchen, Frankfurt/M, Berlin und so weiter noch ein schlechtes Gewissen bekommen...
Ohne Schlauchboote vor der griechischen Kueste mit ertrinkenden Kindern haette sich der Erdogan sowohl bei der EU als auch bei der Merkel den Stoepsel gezogen. etzt muss er gleich den Max machen, ich glaube nicht dass das gutgeht, der Tourismus geht nach den Bombenanschlaegen und nach den internationalen Kritiken 2017 - 2018 - 2019 sicherlich eklatant zurueck, immerhin Platz 2 nach der Textilindustrie (2011 oder so).
Bald ist es mit Erdogans Herrlichkeit vorbei wenn er nicht Panzer gegen das eigene Volk auflaufen lassen wird...
Mal schauen...
und D
§ 185 StGB: "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
und E?
Es wäre doch eine große gesellschaftliche Aufgabe, das Strafgesetzbuch zu durchforsten, um alten Krempel rauszuschmeißen und dafür neue Pragrafen zu installieren, die mit der Entwicklung der Gesellschaft auf der Höhe der Zeit sind, etwa wenn es um Internetkriminalität oder Geldwäsche geht.
Ja!
Ich hatte vorhin beim Abendessen auch die Idee, dass es mal interessant wäre, nach Paragrafen-"Leichen" zu suchen. So etwas ginge freilich nur arbeitsteilig. Dabei frage ich mich aber auch, ob oder inwieweit man dabei auf noch praktizierende Strafverteidiger rechnen könnte, denn für die sind angestaubte Paragrafen wie Gesetzeslücken im Zweifel ja auch recht nützlich für's Geschäft.
"Dieser ist durch den Fluechtlingstross gegeben (...)"
?? Die diplomatischen Beziehungen gab und gibt es doch auch ohne den "Flüchtlingstross"?! Aber freilich, es gibt schon einen besonderen Anlass für die ganze Geschichte - sowohl für extra3, B'mann u.a. als auch für die Bu.regierung, sich so für die Geschichte zu interessieren.
"Bald ist es mit Erdogans Herrlichkeit vorbei wenn er nicht Panzer gegen das eigene Volk auflaufen lassen wird..."
Ich glaube nicht, dass es so bald vorbei sein wird. Der Großteil des Volkes steht hinter Erdogan. Die Protestler rekrutieren sich aus gewissen Schichten in den Metropolen Istanbul, Ankara ... das ist nicht zu vergleichen mit dem großen ländlichen Gebieten. Da wird ein Erdogan bewundert, wenn er Tunnel unter dem Bosporus gräbt ("Ja ist denn so was möglich?"). Und noch hat die Türkei einen wirtschaftlichen Boom. Man hat sich schon mit so vielen Staaten getäuscht. Dass etwa ein Lukaschenko in Belarus immer noch an der Macht ist ... - wenn der Großteil ganz gut zu fressen hat, fällt die Revolution noch lange aus. Nun, und von außen hat so schnell keiner ein Interesse, dass ein Erdogan fällt. Und das ist ja ein immens wichtiger Faktor ...
Werter Miauxx,
ich war jahrelang als Schöffe tätig und hatte da einige Verfahren in der zweiten Instanz mitzuentscheiden.
Da war selbst der Richter baff, dass in der ersten Instanz solch ein Urteil gefällt wurde.
In der zweiten Instanz erging dann ein anderes Urteil.
Der Verklagte musste natürlich den Rechtsweg gehen, also ohne Revision wäre er in der ersten Instanz verurteilt wurden.
Ich meine also nicht, dass man kein Vertrauen in unsere Justiz haben kann, aber bin schon der Meinung, dass die Wege dahin etwas länger sein können.
Für den Beklagten bedeutet das natürlich Unsicherheit und finanzielle Ausgaben, die ja trotzdem geleistet werden müssen.
Mit dem Freispruch erhält er sein Geld zurück und ist rehabilitiert oder sollte es zumindest sein. ( auch da gibt es andere Beispiele ).
Die Ausgaben für den Steuerzahler bleiben natürlich bestehen und werden mit der nächsten Instanz auch höher.
Ein Richter hat meist einen ziemlich grossen Ermessensspielraum, wichtig ist immer, dass die Begründung des Urteils im geltenden rechtlichem Rahmen bleibt.
Weshalb ich mir in diesem Fall sehr wohl vorstellen kann, dass die Erstinstanz anders entscheiden könnte.
Am Ende das ganzen Verfahrens, wenn sich die Wogen geglättet haben, würde ich aber einen Freispruch für Böhmermann erwarten.
Und da die ganze Sache noch ziemlich hoch angesetzt ist, es geht ja immerhin um die Meinungsfreiheit in Deutschland, könnte es schon länger dauern.
Ich hoffe nur, dass es Böhmermann nicht wie Kachelmann oder anderen ergeht: Freispruch aber Karriere zerstört...
Doch, ein Problem, finde ich.
Bereits mit der Aufnahme eines Verfahrens nach dem 103er Paragrafen würde ein großes Kind in den Brunnen fallen. Wo wäre noch die gepriesene Gleichheit vor dem Gesetz, wenn eine qua Funktion - in manchen Ländern auch immer noch qua Geburt - beförderte Person eine besonders bewehrte Bestrafung wegen Ehrverletzung einfordern kann!? Die Republik stände blöd da - fast etwas nackt, wenn ein solches Paragrafenrelikt zur Anwendung kommen muss, weil es eben noch da ist, und damit zentral ausgestellte Werte konterkariert werden. Das ist doch das Dilemma! Und ein Riesendilemma wurde es für Merkel mit der Bestimmung in § 104a, ihre Einwilligung zu staatsanwaltlichen Ermittlungen geben zu müssen. Deswegen konnte "man", wie ich bereits sagte, nur hoffen, dass der Paragraf nie herausgefordert werden wird. Wurde er aber schon und man hätte ihn doch abschaffen können und müssen?! Aber vielleicht steht da auch wieder die "Gegenseitigkeit" in x-lateralen diplomatischen Verhältnissen ein Problem dar ... Nun, wir werden sehen, ob mal daran gegangen wird, diesen Paragrafen los zu werden.
Danke für die Erläuterungen! Sie haben da freilich mir gegenüber einen Erfahrungsvorsprung.
|| Wo wäre noch die gepriesene Gleichheit vor dem Gesetz, wenn eine qua Funktion - in manchen Ländern auch immer noch qua Geburt - beförderte Person eine besonders bewehrte Bestrafung wegen Ehrverletzung einfordern kann!? ||
Stimmt. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Ein Paragraph nur für Staatsoberhäupter. Okay. Trotzdem finde ich, dass man den dämlichsten Paragraphen nicht gerade dann abschaffen sollte, wenn er relevant geworden ist. Das hätte vorher geschehen müssen- oder so jetzt, hoffentlich, halt nachher. Währenddessen wär' ein Träumchen für den/die Angeklagte(n), aber doch iwi fragwürdig.
..."- wenn der Großteil ganz gut zu fressen hat, fällt die Revolution noch lange aus. Nun, und von außen hat so schnell keiner ein Interesse, dass ein Erdogan fällt. Und das ist ja ein immens wichtiger Faktor"...
Das ist wohl wahr.
Gruss
Herrn K wollte - ausser der Ex - Niemand ans Leder. Herr B dagegen braucht jetzt wirklich Polizei. Die hat er ja schon herbei gesungen. Dem gehts tatsächlich schlecht. Karriere ist da nachrangig.
Ansonsten zur Information: §2 Abs. 3 StGB
Das mit Streichung des § 104 StGB wird ein Schneckenrennen merkelschen Ausmaßes.
Und Sie wissen ja sicherlich. Langsamer geht bei Juristen immer. Mal gespannt, ob Frau M auch langsam kann oder ob sie da überhaupt noch im Amt ist.
Der BT soll das Gesetz jetzt ändern oder auch gar nicht.
Das was uns da medial über Jahre droht, ist viel nervtötender.
Ich frage mich gerade ob "Politiker" schon als Formalbeleidigung gelten könnte.
Viele Grüße
fos?
Pardon, natürlich 103 StGB.