Ach, da war ja noch ein Paragraf

Riesendilemma Ein Paragraf wird herausgefordert und für die Regierung wie uns alle zum Problem. Haben wir jetzt Kotau? Den vielleicht weniger ...

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Schon als das ZDF die "Neo Magazin Royale"-Folge beschneiden ließ, welche, hätten wir nicht eine Medienwelt, deren Inhalte furchtbar kurzlebig sind - was in einem ebenso furchtbar zu kurz geratenen Perzeptionsvermögen ihrer Einatmer resultiert -, zu einem historisch bedeutsamen Stück deutscher Fernsehgeschichte hätte werden können; als also der Mainzer Sender einen "Kleinkunst"-Höhenflug kürzen ließ, gingen freilich postwendend die Erregungslampen der 'freien', vernetzten Gesellschaft an, die uns mit Schrecknissen wie "Zensur" und "Kotau vor dem Sultan" blendeten. Natürlich war das ZDF mal wieder "Staatsfunk" durch und durch und anderes nie zu erwarten gewesen. Und freilich war auch an nichts Minderes zu denken, als dass Merkel aus Gründen des Geschäfts mit Erdoğan - und auch sowieso, weil sie eben "ein Merkel" ist - zum "Halali geblasen" habe (so ein Kommentar hier auf freitag.de). Und das nicht nur auf einen Jan Böhmermann - nein, auf die Satire- und Kunstfreiheit an sich.

Das einmal als Prolog.

Nebenan nennt der Kollege Joachim Petrick die Positiventscheidung Merkels, den Böhmermann-Fall zu Ermittlungen durch die Mainzer Staatsanwaltschaft zu geben, einen "Kotau vor ihrem Weisungsrecht". Und weiter die vertiefende Frage, warum Merkel nicht von ihrem "Weisungsrecht gegenüber dem BND, Verfassungsschutzämtern, Generalbundesanwalt, Staatsanwaltschaften in Bund und Ländern" Gebrauch gemacht hätte, als sie sich etwa in Heidenau als "Volksverräterin und Schlimmeres" beschimpfen lassen musste.

Nun, es braucht für einen Richter halt auch immer einen Kläger ...

Vielmehr möchte ich hier aber fragen, ob es nicht dem § 103 StGB exklusiv zu eigen ist, dass konkreten Ermittlungen von Staatsanwaltschaften die Einwilligung - nicht Weisung - der Regierung vorausgehen muss.

Und noch vielmehr stehen bei mir Fragezeichen, was den Begriff "Kotau" angeht. Ich nehme hier einmal als gesetzt an, dass weite Einigkeit darüber besteht, den momentan berühmtesten Paragrafen des Strafgesetzbuches als ein verstaubtes, unzeitgemäßes und reaktionäres Relikt anzusehen. Nur haben wir ihn aber leider noch. Folglich musste die Bundesregierung, respektive die Kanzlerin, von dem in Verbindung mit dem Paragrafen stehenden Einwilligungsrecht zur Ermittlungsübergabe Gebrauch machen. Ob der Positiventscheid Merkels nun als ein "Kotau" anzusehen sei, darüber bin ich gespaltener Ansicht; kann mich nicht recht entscheiden. Und jetzt pass' auf:

Es ließe sich doch meinen, der Fall sei damit an die rechtsstaatlichen Organe übergeben, was demonstriere, dass hier eben nicht von Majestäten der Daumen gesenkt oder gereckt oder ein Gottesurteil erwartet wird.

Was aber, wenn Merkel die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen negativ beschieden hätte? Hätte sie damit nicht quasi-richterlich gehandelt und einen Paragrafen 103, der in das Strafgesetzbuch des Kaiserreichs zurückweist, umso mehr in seinem absurden Gedanken bekräftigt? Eigentlich doch schon, oder? Genau besehen hätte die Kanzlerin dann nach Art einer Majestät entschieden, im Falle Böhmermann liege keine, oder keine ausreichende, Beleidigung/ Schmähung des türkischen Staatsoberhauptes vor und somit brauche der Fall nicht vor ein deutsches Gericht.

Junge, Junge - da drängt sich doch glatt eine Szenerie auf, wie sie uns besser kaum in dramatischen Adaptionen historischer Begebenheiten mit fancy Kriegsherren oder in Fantasy-Sujets um sagenhafte Königreiche voll ehrbarer Helden begegnen kann: Ein Narr beim Guten Volk des Westens beleidigt den Sultan des Bösen Volks des Ostens. Die Gute Königin des Westens ist aber so gut, dass sie Narrenfreiheit gutheißt. Der Sultan teilt freilich einen anderen Humor und fordert den Narren gehängt oder als Knaben geschickt ... Die Gute Königin aber spricht ihn gänzlich frei. Das aber heißt im Bösen Osten erneute Beleidigung. Und zwar nicht nur durch einen Untergebenen, sondern auf höchster Ebene. Also Kriegserklärung.

Und weil sie stets gestorben sind ... usw.

Selbst wenn man also einmal die politischen Verstrickungen zwischen Berlin und Ankara angesichts des jüngst beschlossenen "Syrer-Schachs" (so kürzlich ein Community-Kollege hier auf freitag.de) sowie auch das Befinden darüber, ob ein "famoser Böhmermann" denn tatsächlich intentional die Hohe Pforte beleidigte, außer Acht ließe, muss allein das Vorhandensein dieses § 103 StGB ein Riesendilemma für eine Regierung dieses Deutschlands darstellen. Eigentlich konnte eine solche bisher nur gehofft haben, dass der Paragraf nie herausgefordert werden würde. Aber Moment, halt - gab es mit Schah Pahlevi oder Pinochet nicht schon Ehrverletzte, welche genau diese passende Seite im deutschen Strafgesetzbuch für sich entdeckt hatten? Sie, man, Merkel hätten es also wissen können. Sollte das Schlimmste eintreten und, wovon ich nicht ausgehe, der Böhmermann tatsächlich nach § 103 StGB verurteilt werden, so haben Merkel, diese Regierung und vor allem wir alle wirklich ein Problem!

aktualisiert 17.04.2016, 16:11

aktualisiert 17.04.2016, 17:35

Mit gewagten Thesen kommentiert im ND Tom Strohschneider "Merkels richtige Entscheidung".

(Für diesen Link einen Dank an Magda)

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Geschrieben von

miauxx

Inhalt vor Stil!

miauxx

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