Verbraucherschützer haben demonstriert, wie mühelos man im Internet Kundendaten erwerben kann, Telefon- und Kontonummern inklusive: in zwei Tagen vier Millionen Daten für 850 Euro. Was tun? Manche weisen zynisch darauf hin, dass man kriminelle Abbuchungen ja jederzeit widerrufen könne. Andere wollen höhere Hürden für die Datenweitergabe. Am radikalsten scheint der Vorschlag, Datenschutz im Grundgesetz zu verankern. Doch durch Vorsicht und Verbote allein wird man die Gewalt eines Datenbegehrens nicht stoppen, hinter dem nicht bloß der Geheimdienst irgendeiner Bananenrepublik steckt, sondern der Versuch des Kapitals, Märkte zu sichern und zu erweitern. Ein Staat, der die Verbraucher ernsthaft schützen wollte, würde gewiss auch radikalere Verbote aussprechen. Er müsste aber vor allem für den Aufbau gesetzlicher Verbrauchergegenmacht sorgen. Man könnte die Ansätze von öffentlichem Warentest, die es gibt, erheblich ausweiten. Es ginge darum, gegen die bloße private Wareninformation der Unternehmen, die weiter nichts als Indoktrinierung ist, außerdem noch gefälscht sein kann und immer einem bornierten Interesse folgt, die gesellschaftliche Beurteilung von Kapitaldaten zu setzen.
Datenbegehren
Geschrieben von
Michael Jäger
Redakteur (FM)
studierte Politikwissenschaft und Germanistik. Er war wissenschaftlicher Tutor im Psychologischen Institut der Freien Universität Berlin, wo er bei Klaus Holzkamp promovierte. In den 1980er Jahren hatte er Lehraufträge u.a. an der Universität Innsbruck für poststrukturalistische Philosophie inne. Freier Mitarbeiter und Redaktionsmitglied beim Freitag ist er seit dessen Gründung 1990. 1992 wurde er erster Redaktionsleiter der Wochenzeitung und von 2001 bis 2004 Betreuer, Mitherausgeber und Lektor der Edition Freitag. Er beschäftigt sich mit Politik, Ökonomie, Ökologie, schreibt aber auch gern über Musik.

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