Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat festgestellt, dass Fahrverbote für Diesel-betriebene Fahrzeuge verhängt werden können und unter Umständen auch müssen. Damit ist eine juristische Auseinandersetzung, aber noch nicht der politische Kampf beendet. Denn in Bund und Ländern werden sich die Regierungen diesem Urteil nicht einfach beugen.
Zu diesem Schluss muss kommen, wer sieht, wie selbstevident die Rechtslage ist, die das Gericht in Erinnerung ruft. Zwar hatte der damalige CSU-Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt behauptet, Fahrverbote seien nicht zulässig, weil dafür eine bundesrechtliche Regelung fehle. Über dem Bundesrecht steht aber das Recht der Europäischen Union, das zur schnellstmöglichen Einhaltung der Luftreinhaltungs-Grenzwerte verpflichtet und Fahrverbote eben nicht ausschließt. Mussten erst die Leipziger Richter an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU erinnern, aus der sich ergibt, „dass nationales Recht, dessen unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist, unangewendet bleiben muss, wenn dies für die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gefordert ist“? Wer wird glauben, das sei keinem einzigen Juristen in Alexander Dobrindts Ministerium bekannt gewesen?
Dobrindt hatte schon jenes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart angegriffen, das jetzt vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden ist. All die Freunde der Autoindustrie werden auch die nun vorliegende Bestätigung hintertreiben.
Man sieht auch schon, wie: Die Leipziger Richter hätten ja angemahnt, so im Schnellschuss der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, bei der Erwägung von Verboten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Sie hätten in diesem Zusammenhang klargestellt, dass Verbote nicht zu schnell verhängt werden dürften. Das heißt wohl, wir müssen jahrelang oder bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten.
Doch die Richter haben vor allem betont, dass der Zeitraum einer Nichteinhaltung der Grenzwerte für die Luftreinhaltung „so kurz wie möglich zu halten“ ist. Nur darin, dass nicht auch noch diese Kürze wegfällt – was niemand je gefordert hat –, besteht ihnen zufolge die Verhältnismäßigkeit.
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