Beispiel Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl: schon 2011 gekippt in Karlsruhe
Foto: Stockhoff/Imago
Immer wieder hat die Bundesregierung Gesetze verabschieden lassen, deren Verfassungsmäßigkeit zweifelhaft war und die anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten. In letzter Zeit ging es um die Vorratsdatenspeicherung, die Hartz-IV-Sätze, die Dreiprozenthürde im Europaparlament. In nächster Zeit wird es um das Maut-Gesetz gehen und nicht zuletzt auch um das Tarifeinheitsgesetz, das der Bundestag vor kurzem beschlossen hat. Wenn sich die Fälle so häufen – zeigt das nicht, dass etwas nicht in Ordnung ist? Geht die Regierung Merkel fahrlässig mit dem Grundgesetz um? Zwar wiederholt sie nur die Praxis der Vorgänger: Frechheit siegt. Aber das tröstet uns nicht, denn auch der Beamtenspruch „Das haben wir schon immer
mer so gemacht“ ist ärgerlich.Das Tarifeinheitsgesetz schränkt die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit ein, und man kann nicht einmal sagen, es geschehe im Interesse der Beschäftigten. Der DGB hat ihm nur mit Bauchschmerzen zugestimmt – wohl auch um Andrea Nahles nicht zu beschädigen, in deren Arbeitsministerium das Gesetz entstand. Der DGB weist darauf hin, dass es auf ein von den Arbeitgebern verschuldetes Problem antwortet. Die sind es nämlich, die Belegschaften spalten. Oft haben Arbeitgeber Tarifeinheitsverträge erst ausgehandelt und dann hinterher ein Schlupfloch entdeckt und dazu ausgenutzt, eine betriebliche Minderheit ungerecht zu behandeln. Leiharbeiter zum Beispiel. Oder das Zugpersonal. Es gäbe keinen Arbeitskampf der Gewerkschaft der Lokführer, wenn diese nicht, als Minderheit im Unternehmen Deutsche Bahn, ungerecht behandelt würden. Nach dem Gesetz von Nahles müssten sie sich künftig dem Tarifvertrag unterordnen, den die Gewerkschaft der Betriebsmehrheit ausgehandelt hat. Ihr bliebe nur das Recht, dass man sie vorher „anhören“ muss. Und obwohl die Regierung es bestreitet, läuft das auf eine künftige Beschneidung auch ihres Streikrechts hinaus. Kommt Nahles damit durch? Es ist recht wahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter den Fall so ähnlich sehen werden wie zuvor schon das Bundesarbeitsgericht und die Regelung kippen.Nur die Regierungen zu rügen, führt aber nicht sehr weit. In der Vergangenheit ist das manchmal geschehen. Man hat gesagt, sie hebelten die Gewaltenteilung aus, in der jedes Verfassungsorgan, auch die Exekutive, mit eigenem Rechtsbewusstsein agieren müsse. Dieses System werde gegen einen reinen Funktionalismus vertauscht. In Wahrheit nämlich werde nur ausgetestet, wie weit man gehen könne, geleitet nicht vom Recht, sondern nur von jeweiligen Interessen. Dann aber könne von einer Eigenständigkeit des Verfassungsgerichts keine Rede sein. Vielmehr sei es als Funktionselement, zuständig für die Grenze, wo Unrecht gerade noch klein genug ist, um als Recht wenigstens erscheinen zu können, in die Regierungspraxis einbezogen. Man denke nur an die erfolgreiche Bemühung der Regierungen Helmut Kohls und Gerhard Schröders, Kriegseinsätze der Bundeswehr erst außerhalb des NATO-Gebiets und dann sogar ohne UN-Mandat vom Gericht absegnen zu lassen. Wie das mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll, ist bis heute ein Rätsel. Aber gleichzeitig zeigt gerade dieser Fall, dass man es sich mit der Kritik nicht zu einfach machen darf.Stimme des Volkes?Denn das Gericht hat hier offenbar auch selbst vom bisherigen Rechtsverständnis abweichen wollen. Wer das kritisiert, muss zunächst einräumen, dass es ja nicht prinzipiell verkehrt ist, Verfassungsrecht zu ändern – sei es auch in Form einer Uminterpretation des Verfassungstextes –, wenn eine veränderte Realität das verlangt. Regierung und Gericht waren der Ansicht, das sei so. Die Bevölkerung war es weniger, wurde aber nicht gefragt. Das kann man kritisieren. Aber wenn man näher hinsieht, bleibt es auch so noch eine komplexe Angelegenheit. Denn zum einen leben wir in einer repräsentativen Demokratie. Da wird die Bevölkerung insofern gefragt, als sie die Parteien ins Parlament wählt, die ihre Sache vertreten sollen. Aus dem Parlament wiederum gehen die Regierungen hervor. Die Parteien halten sich zwar oft nicht ans erteilte Mandat, insofern kann dann doch nicht behauptet werden, wenn sie und die Regierungen die Verfassung strapazieren, um einer veränderten Situation gerecht zu werden, geschehe es letztendlich im Auftrag der Wähler. Aber das hieße ja schon einmal, nicht allein die Regierungen sind schuld, sondern das ganze politische System trägt dazu bei.Zum anderen kann es vorkommen, dass Politiker der Bevölkerung gar nicht folgen sollten, wenn sich diese nämlich ins Unrecht begibt. Das politische System ist aber so beschaffen, dass Politiker der Bevölkerung nicht gerade gern ins Gewissen reden. Sie wollen ja wiedergewählt werden. Hier sei an die Einschränkung des Asylrechts 1992 erinnert, die einer Abschaffung nahekam. Als die Regierung Kohl diesen Verfassungsbruch wagte und vom Gericht nicht gehindert wurde, war es ihr Hauptargument, sie müsse das tun, weil es sonst zu gefährlichen Unruhen in der Bevölkerung komme. Wenn man also sagt, das politische System ist schuld, muss man klarstellen, dass auch die Wähler zu ihm gehören.Die jeweilige Regierung spielt freilich eine hervorgehobene Rolle. Sie ist der bei weitem handlungsfähigste Akteur. Das Parlament hält ihr kaum stand, weil die Gesetzgebung längst von der Regierungsbürokratie usurpiert wurde. Die Bevölkerung ist auch schlecht dran, weil die Protestbewegungen, die sie bilden kann, es an langem Atem nie mit einer Bürokratie aufnehmen. Und letztlich ist auch das Verfassungsgericht schwächer. Es braucht lange für jede Entscheidung, und handeln kann es gar nicht. Wenn es eine fragwürdige oder gar bösartige Verfassungsinterpretation der Regierung korrigiert, kann diese selbst wieder den Gerichtsbeschluss auf eine Art „interpretieren“, die ihn praktisch unwirksam macht. Das ist es ja, was sich zur Zeit bei den Hartz-IV-Gesetzen abspielt. Das Gericht verlangt Regelsätze, die eine würdige Lebensführung ermöglichen, die Regierung erhöht sie daraufhin um ein paar Cent, wohl wissend, dass auch dagegen geklagt werden wird und sie bis zum nächsten Gerichtsentscheid in ein oder zwei Jahren so weitermachen kann.Asymetrischer MachtkampfDa kann man nur sagen, das Gericht ist wenigstens nicht so schwach wie jemand, dem ein Konzern oder das Jobcenter Unrecht tut. Solche Giganten wissen aus der Statistik, dass dann nur ein Bruchteil der Geschädigten klagt, und in der Erwartung, dass sie gegen diese vor Gericht verlieren werden, sparen sie dennoch Kosten ein. Zum Glück der Demokratie ist das Verfassungsgericht der Regierung gegenüber in einer sehr viel stärkeren Position – schwächer bleibt es dennoch. Und die Logik des Streits ist doch insofern dieselbe, als nur teilweise überhaupt von einem Rechtsstreit die Rede sein kann. Es ist eher ein asymmetrischer Machtkampf. Gewiss sollte man nicht übertrieben schwarzmalen. Wenn man das US-Verfassungsverständnis der checks and balances zugrunde legt, sind Regierung und Gericht zwar mehr durch eine schiefe Ebene verbunden, als dass sie ein Gleichgewicht bildeten. Aber Karlsruhe ist doch eine echte Gegenmacht, über die sich kein Kabinett einfach hinwegsetzen kann. Dazu trägt auch das Ansehen des Gerichts in der Bevölkerung bei.Außerdem kann nicht behauptet werden, dass unsere Regierungen ständig das Grundgesetz in Frage stellen. Selbst die Merkel-Regierung tut es nicht immer. Dass 2014 die Dreiprozenthürde bei Europawahlen gerichtlich scheiterte, lässt nicht auf eine undemokratische Gesinnung schließen; das Gericht sah nur keinen „zwingenden Grund“ für die Regelung. Bei vielen Gesetzen, die gerichtlich scheitern, funktionieren nur einfach die checks, und man ist froh darüber. Aber bei einigen Gesetzen werden absichtsvoll Grenzen übertreten. Die tendenzielle Abschaffung des Asylrechts gehört unbedingt dazu. Als Kohl sich damals auf den Bevölkerungswillen berief, war der schon dabei, ins Gegenteil umzuschlagen; dahin hatte die öffentliche Debatte geführt. Die Regierung war nicht bereit, auf sie zu reagieren. Dieses unerträgliche Verhalten wiederholt sich alle paar Jahre.So bei den schlimmsten Gesetzen der Merkel-Regierung. Dass sie die Harz-IV-Sätze nicht kräftig erhöht, kann sie sich doch nur leisten, weil eine Mehrheit der Bevölkerung von ihnen nicht betroffen ist und also wegschaut. Die Regierung nutzt das aus. Nicht anders beim Tarifeinheitsgesetz: Regierung und Gewerkschaftsmehrheit schauen weg und die Minderheit des Zugpersonals hat das Nachsehen. Und dann die Diskriminierung von Ausländern durch das Maut-Gesetz. Merkel und die SPD mögen denken, es scheitert ja sowieso vor dem Verfassungsgericht. Da müssen sie sich nicht selbst mit der CSU streiten. Aber wie können sie es zulassen, dass erst einmal CSU-Chef Horst Seehofer den Egoismus der Deutschen aufstachelt, in einer Gesellschaft, die ohnehin mit fremdenfeindlichen Strömungen ringt? Die Bevölkerung wird nicht gefragt, aber wenn Geld für den Straßenbau fehlt, darf man ihre bösesten Reflexe wachrufen?Das sollten wir zu ändern versuchen. Auch wenn die Aussichten nicht groß sind. Denn wir leben in einer Marktgesellschaft. Da hält man es für normal, dass jeder so weit geht, wie er eben kann. Und wenn die Regierung am stärksten ist, denkt man nur: Was soll’s, einen Stärksten gibt es in jeder Konkurrenz.
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