Frechheit siegt

Tarifeinheit Immer öfter werden Gesetze in Karlsruhe überprüft. Die Merkel-Regierung erspart sich damit so manchen Konflikt
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 21/2015
Beispiel Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl: schon 2011 gekippt in Karlsruhe
Beispiel Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl: schon 2011 gekippt in Karlsruhe

Foto: Stockhoff/Imago

Immer wieder hat die Bundesregierung Gesetze verabschieden lassen, deren Verfassungsmäßigkeit zweifelhaft war und die anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten. In letzter Zeit ging es um die Vorratsdatenspeicherung, die Hartz-IV-Sätze, die Dreiprozenthürde im Europaparlament. In nächster Zeit wird es um das Maut-Gesetz gehen und nicht zuletzt auch um das Tarifeinheitsgesetz, das der Bundestag vor kurzem beschlossen hat. Wenn sich die Fälle so häufen – zeigt das nicht, dass etwas nicht in Ordnung ist? Geht die Regierung Merkel fahrlässig mit dem Grundgesetz um? Zwar wiederholt sie nur die Praxis der Vorgänger: Frechheit siegt. Aber das tröstet uns nicht, denn auch der Beamtenspruch „Das haben wir schon immer