Hilflos oder tatenlos

Drohnenkampf Die US-Droneneinsätze werden von der Air Base Ramstein aus unterstützt. Bürgern sind juristisch die Hände gebunden. Aber warum tut die Regierung nichts dagegen?
Ausgabe 14/2016
Über 2.000 Tote haben die Drohneneinsätze allein in Pakistan schon zu verantworten
Über 2.000 Tote haben die Drohneneinsätze allein in Pakistan schon zu verantworten

Foto: John Moore/Getty Images

In dieser Woche wurde die Klage eines pensionierten Lehrers gegen die Drohneneinsätze, die über die US-Basis Ramstein laufen, vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Es ging nur um die Frage, ob er zur Klage überhaupt berechtigt ist. In erster Instanz war sie bejaht, in zweiter verneint worden. Der Kläger, der in unmittelbarer Nähe der Basis wohnt, beruft sich darauf, er könnte von terroristischer Rache mitbetroffen sein. Nachdem ihm das Bundesverwaltungsgericht nicht folgte, will er nun das Verfassungsgericht anrufen.

Ins Auge springt das Missverhältnis, dass ein Privatmensch sich gegen die Mordpraxis der Drohneneinsätze auflehnen muss, weil die politischen Instanzen ihr tatenlos zusehen, und ihm dann auch noch bedeutet wird, er sei nicht betroffen. Wer etwas tun will, darf nicht, und wer dürfte, kann es bleiben lassen – das ist bisher die Weisheit der Gerichte.

Von einer Mordpraxis zu sprechen, ist keine Übertreibung. Man schätzt, dass es allein in Pakistan seit 2004 zwischen 2.200 und 2.800 Drohnentote gibt, ein Viertel davon Terroristen, sonst unbeteiligte Bürger, auch viele Kinder. Dabei befinden sich die USA und Pakistan nicht im Kriegszustand. Auch ein Beispiel aus dem Jemen beschäftigt die deutschen Gerichte: Dort suchten drei Terrorverdächtige einen Imam auf, der al-Qaida im Gottesdienst scharf angegriffen hatte. Wahrscheinlich hatte er Zugang zum Gewissen der drei gefunden. Durch einen Drohnenangriff wurden alle getötet, auch ein Polizist kam ums Leben, seine Familie erfuhr es während einer Hochzeitsfeier ganz in der Nähe. Auch da klagen nun Familienmitglieder als Privatleute, und ihr Klagerecht wird von deutschen Gerichten bestritten. Niemand bestreitet aber, dass US-Droheneinsätze über dem Jemen und Pakistan ohne Ramstein unmöglich wären. Sie werden zwar von Amerika aus gesteuert, möglich ist das wegen der Erdkrümmung aber nur, weil Ramstein Funksignale übermittelt.

Die Bundesregierung behauptet, sie könne keinen Einfluss nehmen: Was in der US-Air-Base geschehe, sei selbstständiges hoheitliches Handeln eines fremden Staates. Aber diese Selbstständigkeit ist der Skandal. Die Regierung hat keine Entschuldigung, sie nicht zu beseitigen. Oder steht die Bundesrepublik doch heimlich noch unter Besatzungsrecht?

Nur für kurze Zeit!

12 Monate lesen, nur 9 bezahlen

Geschrieben von

Michael Jäger

Redakteur „Politik“ (Freier Mitarbeiter)

Michael Jäger studierte Politikwissenschaft und Germanistik. Er war wissenschaftlicher Tutor im Psychologischen Institut der Freien Universität Berlin, wo er bei Klaus Holzkamp promovierte. In den 1980er Jahren hatte er Lehraufträge u.a. für poststrukturalistische Philosophie an der Universität Innsbruck inne. Freier Mitarbeiter und Redaktionsmitglied beim Freitag ist er seit dessen Gründung 1990. 1992 wurde er erster Redaktionsleiter der Wochenzeitung und von 2001 bis 2004 Betreuer, Mitherausgeber und Lektor der Edition Freitag. Er beschäftigt sich mit Politik, Ökonomie, Ökologie, schreibt aber auch gern über Musik.

Michael Jäger

Freitag-Abo mit dem neuen Roman von Jakob Augstein Jetzt Ihr handsigniertes Exemplar sichern

Print

Erhalten Sie die Printausgabe zum rabattierten Preis inkl. dem Roman „Die Farbe des Feuers“.

Zur Print-Aktion

Digital

Lesen Sie den digitalen Freitag zum Vorteilspreis und entdecken Sie „Die Farbe des Feuers“.

Zur Digital-Aktion

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden