Eine weitere Hürde im Kampf gegen den Feinstaub ist genommen. Dem Grünen-Politiker Dieter Janecek und einigen Umweltverbänden ist es gelungen. Im vorigen Jahr noch hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, nach deutschem Recht könne ein Kläger von den Behörden nur einzelne Schutzmaßnahmen verlangen, aber keinen Aktionsplan. Die Richter hielten es immerhin für besser, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Der erklärte jetzt auch Aktionspläne für einklagbar. Da kann sich der gesunde Menschenverstand als Sieger fühlen. Janecek hatte argumentiert, in seiner viel befahrenen Münchener Straße seien die Immissionsgrenzwerte in zwei Jahren mehr als 35 Mal überschritten worden. Zwar werde in München nach einem Luftreinhalteplan verfahren, doch offenbar brauche die Stadt zusätzlich noch einen Aktionsplan mit kurzfristigen Maßnahmen. Er hat Recht bekommen! So bewegen sich die Dinge millimeterweise voran. Jetzt müsste nur noch die Autoindustrie in die Pflicht genommen werden. Der Deutsche Städtetag hat auch schon gefordert, das "endlich" zu tun. Wenn wir das gute Tempo beibehalten, ist die Bannung der Feinstaubgefahr eine Frage nur noch weniger Jahrhunderte.
Recht bekommen
Geschrieben von
Michael Jäger
Redakteur (FM)
studierte Politikwissenschaft und Germanistik. Er war wissenschaftlicher Tutor im Psychologischen Institut der Freien Universität Berlin, wo er bei Klaus Holzkamp promovierte. In den 1980er Jahren hatte er Lehraufträge u.a. an der Universität Innsbruck für poststrukturalistische Philosophie inne. Freier Mitarbeiter und Redaktionsmitglied beim Freitag ist er seit dessen Gründung 1990. 1992 wurde er erster Redaktionsleiter der Wochenzeitung und von 2001 bis 2004 Betreuer, Mitherausgeber und Lektor der Edition Freitag. Er beschäftigt sich mit Politik, Ökonomie, Ökologie, schreibt aber auch gern über Musik.

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