Schlanker Staat, schlankes Rechtswesen

Die Politik der Bundesjustizministerin Auch Herta Däubler-Gmelin wurde von einer Pressure Group gestoppt

Als der Kanzler kürzlich einige Minister/innen lobte und andere nicht, war Herta Däubler-Gmelin weder unter denen, die er lobte, noch unter den anderen, von denen es zur Erklärung fehlenden Lobs hieß, sie hätten ja ihr Haus nicht im Griff. Das ist charakteristisch. Obwohl Frau Däubler-Gmelin eine ausgesprochen rührige Ministerin ist, findet sie nur wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Ein erstaunliches Schicksal in der Zeit der Anti-Terror-Pakete, auf die sie mäßigend eingewirkt hat. Die SPD konnte vor Jahrzehnten zwei "große" Justizminister präsentieren: Gustav Heinemann, der dann Bundespräsident, und Hans-Jochen Vogel, der Kanzlerkandidat wurde und übrigens als "Ziehvater" von Frau Däubler-Gmelin gilt. Diese selbst scheint den Karrieregipfel schon erreicht zu haben. Woran liegt das? Ist sie eine so schwierige Person? Ihre Gegner werfen ihr das gern vor: kompromissunfähig und -willig, streitlustig, beratungsresistent... Sie wolle "das deutsche Recht umkrempeln", behauptet die FAZ, die wohl eine juridische Version des Typs Lafontaine in ihr fürchtet. Daran ist aber nichts. Frau Däubler-Gmelins Politik trägt keine revolutionären Züge und kann auch nicht sinnvoll als Ausfluss persönlicher Eigenschaften gedeutet werden.
Gut, sie hat etwa 50 neue Gesetze auf den Weg gebracht. Muss man deshalb erschrecken? Nein, es ist nichts Besonderes. In der ersten Epoche sozialdemokratischer Regierung zwischen 1969 und ´82 wurden mehr als 170 Gesetze unter Federführung des Justizministeriums beschlossen. Frau Däubler-Gmelins Arbeitspensum liegt also im Schnitt. Inhaltlich sind ihre Reformen bei weitem nicht so umwälzend wie diejenigen, die damals von SPD-Ministern durchgebracht wurden. Seit Gustav Heinemann Minister in der Regierung der Großen Koalition wurde, kam es etwa zur Abschaffung des Zuchthauses und zur Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe zugunsten der Geldstrafe; abgeschafft wurde die Strafbarkeit solcher "Delikte" wie des Ehebruchs und des gleichgeschlechtlichen Umgangs zwischen Erwachsenen. Dafür wurden der Subventions- und der Kreditbetrug als neue Straftatbestände geschaffen. Die Verjährung von Mordtaten wurde aufgehoben. Die lebenslange Freiheitsstrafe konnte nun nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Journalisten erhielten das Zeugnisverweigerungsrecht. Hervorhebenswert ist, dass zwar einige dieser Reformgesetze auf parlamentarischen Widerstand stießen, im Allgemeinen aber große Einigkeit der Rechtsexperten beider Parteilager bestand. Alle waren von der Notwendigkeit der "Modernisierung" des Rechts überzeugt. Fundamental umstritten war der Paragraph 218, der daher nur auf dem Umweg über das Bundesverfassungsgericht reformiert werden konnte.
Mag sein, dass Frau Däubler-Gmelin auch gern an der Schwelle einer neuen Rechtsentwicklung gestanden hätte, aber die Verhältnisse sind nicht so. Ihre Rolle besteht nur darin, die "Modernisierung" im Detail fortzuführen. So war eine Erhöhung des Arbeitsentgelts von Gefangenen schon 1976 geplant. Vor zwei Jahren kam es wieder auf die Tagesordnung. Die Initiative ging nicht einmal von Frau Däubler-Gmelin aus, sondern vom Bundesverfassungsgericht. Oder sie dehnt die Strafe auf Bewährung ein bisschen weiter aus. Nach ihrer Vorstellung soll Bewährung bei Strafen bis zu drei Jahren möglich sein, zur Zeit sind es zwei Jahre. Nein, Frau Däubler-Gmelins Tugend - es ist wirklich eine Tugend - besteht nur darin, dass sie den Koalitionsvertrag abarbeitet, der seinerseits oft nur EU-Vorgaben übernommen hat. Das Subjekt der "Modernisierung" ist eben inzwischen die EU. Und man darf immer noch mutmaßen, dass die fälligen Reformen meistens von beiden Parteilagern gewollt werden, auch wenn publikumswirksamer Streit im Parlament nicht ausbleibt.
Dafür ist das Lebenspartnerschaftsgesetz ein gutes Beispiel. Mit ihm reagierte die rot-grüne Regierung auf einen Beschluss des Europaparlaments von 1994. Der wurde in Spanien schneller umgesetzt als in Deutschland, und er führte in Frankreich zu ähnlichen Auseinandersetzungen wie hierzulande. Aber man hat doch gesehen, dass auch die Union gegen die Kernpunkte der Reform - Gleichstellung amtlich registrierter homosexueller Paare mit Eheleuten in steuer-, erb- und mietrechtlichen Fragen - nichts einzuwenden hat, während die Betroffenen durch ihre Interessenvertreter ausrichten lassen, ihre Lage habe sich gar nicht substanziell verbessert. Das ist eben "Modernisierung des Rechts": Der Staat schätzt ein, bestimmte Verhältnisse hätten sich gewandelt - er selbst wendet sie nicht zum Guten, oft auch nicht zum Schlechten -, und legalisiert es. Das gleiche Bild beim Antidiskriminierungsgesetz, um das in diesen Monaten gerungen wird. Auch hier setzt Frau Däubler-Gmelin nur eine EU-Vorgabe um. Es ist immerhin wichtig, dass sie dergleichen nicht unwillig tut. Sie denkt selber internationalistisch. Der Entwurf eines deutschen Völkerstrafgesetzbuches liegt seit Anfang Mai vor. Dass die EU während der deutschen Ratspräsidentschaft die Ausarbeitung einer europäischen Grundrechtscharta beschloss, geht auf ihre Initiative zurück.
Besonderes Interesse verdient ihr Versuch, das Zivilprozessrecht zu reformieren, obwohl und gerade weil er gescheitert ist. Denn in diesem Vorgang verdichten sich Probleme der Schröder-Regierung insgesamt, diesmal auch ihrer Person und dann überhaupt der jüngeren "Modernisierung" im Verhältnis zur älteren. Frau Däubler-Gmelin ist Rechtsexpertin. Als solche war sie schon einmal als Bundesverfassungsrichterin nominiert worden, wurde aber von der Union nicht akzeptiert. Sie hat Ideen und würde diese gern umsetzen. Bei der Reform des Zivilprozessrechts, ihrem ersten großen Projekt als Bundesministerin, ging es ihr um die Stärkung der ersten Gerichtsinstanz. Verfahren etwa um den missliebigen Zaun des Nachbarn sollten möglichst ohne Berufungsverfahren abgeschlossen werden können. Zu diesem Zweck müsste auf gütliche Einigung der Prozessparteien hingearbeitet werden. Dafür wäre mehr Prozesszeit nötig, Zeit für ausführliche Falldarstellung und ruhige Gespräche mit dem Richter. Bei so viel Sorgfalt würde am Ende auch die nicht einigungswillige und dann unterlegene Partei das Urteil akzeptieren. Ein wunderbarer Plan - aber es gibt Nebenfolgen. Folge eins: Damit nicht bei mehr Zeit pro Prozess die Zahl der gleichzeitig laufenden Prozesse vermindert werden muss, wären mehr Richter in der Eingangsinstanz zu beschäftigen. Folge zwei: Weil es zwar mehr Richter geben soll, aber nicht mehr Geld ausgegeben werden darf, müsste man die erstinstanzlichen Kollegialgerichte abschaffen. Jeder Fall wäre einem Einzelrichter zu übergeben.
Ob eine solche Reform wirklich im Bürgerinteresse ist? Sie zeigt jedenfalls ein für die derzeitige "Modernisierung" charakteristisches Doppelgesicht. Wenn wir uns an Frau Däubler-Gmelins bekundeter Motivation orientieren, geht es um Transparenz und Vereinfachung - weniger Behördenanonymität, mehr direkte Kommunikation. Wenn wir vor allem, was wissenschaftlicher ist, die Logik der Nebenfolgen betrachten, kommt etwas ganz anderes heraus: schlanker Staat, schlankes Rechtswesen! Und wir bemerken die vertrackte Ähnlichkeit mit der von Andrea Fischer versuchten Gesundheitsreform: Dem Einzelrichterprinzip entspricht das Hausarztprinzip; wie hier die Prozesslawinen, sollten dort die Gesundheitskosten eingedämmt werden... Das ist die Signatur der neueren "Modernisierung". Sie ist in beiden Fällen gescheitert: hier an den Anwälten, dort an der Gesamtheit der niedergelassenen Ärzte. Denn diese Gruppen hatten guten Grund, Gewinneinbußen zu befürchten. Frau Däubler-Gmelins Reform hätte für die Anwälte bedeutet, dass ihnen Gebühren für Revisionsprozesse entgangen wären.
Und nun ist es trotzdem erstaunlich, dass sie sich gegen den Widerstand dieser Pressure Group nicht durchsetzen konnte. Denn anfangs standen etwa der Deutsche Richterbund und die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen auf ihrer Seite. Die Meinungen in der Union waren immerhin geteilt. Doch die Unterstützung bröckelte, und die Anwälte konnten ihren albernen Vorwurf öffentlich etablieren, Frau Däubler-Gmelin wolle nur als große Reformerin in die Geschichtsbücher eingehen. Worum ging es in dieser Auseinandersetzung, wenn nicht um das neuere sozialdemokratische Projekt einer Konsenspolitik à la Gerhard Schröder? Es ist an der Zeit, das vollständige Scheitern dieses Projekts zu konstatieren. Gewiss mag Frau Däubler-Gmelin die Raffinessen der Konsens-Kommunikation viel weniger beherrschen als ihr Kanzler. Sie ist tatsächlich eher Lafontaine vergleichbar. Furchtlos und spitz äußerte sie in der Versammlung der Anwälte, es wundere sie, dass hier gar nicht von Interessen die Rede sei. Doch darauf lässt sich das Scheitern der Reform nicht zurückführen.
Däubler-Gmelin, Andrea Fischer, Renate Künast, Jürgen Trittin, sind sie denn alle kommunikationsunfähig? Es ist doch wohl eher umgekehrt so, dass auch Schröders Konsenserfolge sich nicht guten Gesprächstaktiken verdanken. Das Muster ist bei allen Genannten dasselbe: Egoistische Interessengruppen setzen sich durch. Sie waren auch in Schröders Steuer- und Rentenreform und beim Einwanderungsgesetz die Nutznießer. Der Kanzler mit all seiner Raffinesse spielt höchstens die Union an die Wand - nicht die Industrieverbände. Aber er verkauft sich gut. Von Schröder lernen, heißt siegen lernen? Dann hätte sich Frau Däubler-Gmelin von vornherein auf die Seite der Anwälte stellen müssen, mit guter Miene zum bösen Spiel. Damit das nicht allzu deutlich wird und weil es keinen guten Grund gibt, gerade sie zu kritisieren, wird ihre Arbeit ein wenig versteckt.

Der digitale Freitag

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Geschrieben von

Michael Jäger

Redakteur (FM)

studierte Politikwissenschaft und Germanistik. Er war wissenschaftlicher Tutor im Psychologischen Institut der Freien Universität Berlin, wo er bei Klaus Holzkamp promovierte. In den 1980er Jahren hatte er Lehraufträge u.a. an der Universität Innsbruck für poststrukturalistische Philosophie inne. Freier Mitarbeiter und Redaktionsmitglied beim Freitag ist er seit dessen Gründung 1990. 1992 wurde er erster Redaktionsleiter der Wochenzeitung und von 2001 bis 2004 Betreuer, Mitherausgeber und Lektor der Edition Freitag. Er beschäftigt sich mit Politik, Ökonomie, Ökologie, schreibt aber auch gern über Musik.

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