Sicherer Drittstaat

1993 Vor 20 Jahren beschließt der Deutsche Bundestag eine Neuregelung des Asylrechts. Diese kommt einer Abschaffung recht nahe und wäre ohne die SPD so nicht möglich gewesen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 21/2013

Bis zum 23. Mai 1993 galt der unmissverständliche Satz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes. Er blieb zwar im neuen Artikel 16a erhalten, wurde aber mit Ergänzungen versehen, die ihn fast vollkommen gegenstandslos machten. Denn bevor sich die Frage stellt, welches Recht ein politisch Verfolgter genießt, müsste er ja in dem Rechtsstaat, der es einräumt, erst einmal anwesend sein können. Eben das verhinderten die Ergänzungen.

Kein Asylsuchender, galt nun, dürfe aus irgendeinem Nachbarstaat nach Deutschland einreisen. Man schrieb nicht Nachbarstaat, sondern „sicherer Drittstaat“, das sollte plausibel klingen: Wer aus einem Staat einreist, in dem er vor Verfolgung sicher ist, kann ni