Bis zum 23. Mai 1993 galt der unmissverständliche Satz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes. Er blieb zwar im neuen Artikel 16a erhalten, wurde aber mit Ergänzungen versehen, die ihn fast vollkommen gegenstandslos machten. Denn bevor sich die Frage stellt, welches Recht ein politisch Verfolgter genießt, müsste er ja in dem Rechtsstaat, der es einräumt, erst einmal anwesend sein können. Eben das verhinderten die Ergänzungen.
Kein Asylsuchender, galt nun, dürfe aus irgendeinem Nachbarstaat nach Deutschland einreisen. Man schrieb nicht Nachbarstaat, sondern „sicherer Drittstaat“, das sollte plausibel klingen: Wer aus einem Staat einreist, in dem er vor Verfolgung sicher ist, kann nicht geltend machen, er sei vor diesem Staat geflohen. Auf die Idee, derart Absurdes vorzutragen, wäre zwar auch niemand gekommen. Doch der Sinn war klar: Da es neben Deutschland noch andere verfolgungssichere Staaten gebe, sollten die Verfolgten (wenn überhaupt, dann) dort und nicht hier das Asylrecht genießen.
Weil diese Regelung noch nicht vor Asylsuchenden schützte, die auf dem Luftweg kamen, wurde noch das Schnellverfahren mit eingeschränkter Prüfung des Antrags auf dem Flughafen eingeführt. Danach konnten die Antragsteller postwendend zum Rückflug veranlasst werden, da das Verfahren im Transitbereich abgewickelt wurde, also staatsrechtlich gesehen noch bevor sie eingereist waren. Wäre das geschehen, hätten die deutschen Behörden Asylanten wegen der Genfer Flüchtlingskonvention im eigenen Land dulden müssen, unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens.
Die getroffenen Maßnahmen waren – vordergründig betrachtet – die Folge eines dramatischen Anstiegs einreisender Flüchtlinge. Waren 1987 noch unter 60.000 Anträge gestellt worden, so stieg die Zahl von da an jährlich: 100.000, 120.000, 190.000, 250.000 bis knapp 440.000 im Jahr 1992. Wer konnte da leugnen, dass es Handlungsbedarf gab? Nicht deshalb allerdings, weil massenhafter „Asylmissbrauch“ zu begrenzen war, wie die regierenden Unionsparteien behaupteten. Es lag vielmehr auf der Hand, dass die Flüchtlingsströme sich aus den Umwälzungen in Osteuropa speisten. Zum Beispiel hatte der jugoslawische Bürgerkrieg gerade begonnen. Waren die Umwälzungen nicht das, was bundesdeutsche Politik lange erstrebt hatte? Jetzt war der Pelz gewaschen – aber nass wollte man nicht werden.
Kampagne der Unionsparteien
Die 440.000 Asylanträge von 1992 waren gewiss eine Ursache der „Neuregelung“, doch nicht die einzige. Die CSU hatte schon 1986 – seinerzeit noch unter dem Vorsitzenden Franz Josef Strauß – eine Kampagne gegen Artikel 16 losgetreten, weil auch in jenem Jahr die Zahl der Antragsteller gestiegen war: von 35.000 auf knapp 100.000. Sie ging zwar, wie erwähnt, schon im Folgejahr auf unter 60.000 Anträge zurück, das hinderte aber die Unionsparteien nicht, bei einer Kampagne zu bleiben, die Wählerstimmen versprach. Das Thema beherrschte deshalb jahrelang – bis zum traurigen Höhepunkt 1992/93 – die öffentliche Debatte. An aggressiver Polemik gegen „Asylanten“ hatte es aber auch vor 1986 nicht gefehlt. 1985 etwa, als aus Ceylon Tamilen einreisten – zweifellos politisch Verfolgte –, warnte Strauß, wenn das so weitergehe, „werden wir bald die Kanaken im Land haben“. Der damalige Berliner Innensenator Heinrich Lummer (CDU) meinte gar, wenn „die ganze Rote Armee und der KGB dazu“ an Deutschlands Grenze komme, bräuchten „die nur das Wörtchen ‚Asyl‘ zu sagen“, dann müsse man sie einreisen lassen.
Solche Wahnideen konnten das Grundgesetz erst einmal nicht gefährden, weil die Oppositionsparteien SPD und Grüne und auch die FDP als Koalitionspartner in der Unionsregierung für eine Zweidrittelmehrheit, die zur Änderung des Artikels 16 erforderlich war, nicht zur Verfügung standen. Noch 1991 erteilte der Bremer Parteitag der SPD dem Ansinnen eine klare Abfuhr. Die Union meinte daher, ihre Kampagne noch einmal verschärfen zu müssen. Im September 1991 forderte CDU-Generalsekretär Volker Rühe in einem Rundschreiben alle Kommunalpolitiker seiner Partei dazu auf, das Thema öffentlich zu verhandeln. Er verschickte standardisierte Argumentationsleitfäden und erteilte den Rat, Fälle herauszustellen, „in denen Asylbewerber staatliche Leistungen unberechtigterweise mehrfach in Anspruch genommen haben“. Das tat er, obwohl im selben Monat die rechtsextreme DVU in den Bremer Landtag einzog und es im sächsischen Hoyerswerda zum ersten kommunalen Pogrom kam: Ein Wohnheim – nicht etwa für Asylsuchende, vielmehr für ausländische Vertragsarbeiter – sowie eine Flüchtlingsunterkunft wurden mit Brandflaschen angegriffen – unter dem Applaus von etwa 500 Bürgern.
Neonazis wittern offenbar Morgenluft. Alle sehen es, alle stehen vor einer Entscheidung: mit ausländerfreundlicher, „multikultureller“ Politik den Nazis entgegentreten oder mit fortgesetzt fremdenfeindlicher Politik vor ihnen zurückweichen? Die Union glaubt, eine dritte und nicht die genannte zweite Wahl zu treffen, wenn sie die Nazi-Offensive als Hebel zur Erpressung der SPD einsetzt. Deren Wähler sind schon mehrheitlich für die Kampagne gewonnen. Auch einige SPD-Politiker, so der Bremer Bürgermeister Klaus Wedemeier, polemisieren gegen das Asylrecht. Er glaubt, damit in der Landtagswahl glänzen zu können, verliert aber im Hoyerswerda-Monat 11,7 Prozentpunkte, dafür erhält die rechtsextreme DVU 6,2 Prozent.
Die Christdemokraten lassen sich auch von nachfolgenden Pogromen nicht beirren. In Mecklenburg-Vorpommern wird Anfang Oktober ein Wohnheim für rumänische Monteure von 30 Jugendlichen angegriffen. Mitte März 1992 wird ein 18-jähriger Rumäne ermordet. Mannheim-Schönau im Mai: Einige hundert Anwohner greifen tagelang ein Flüchtlingsheim an.
Die SPD spielt mit
Den Höhepunkt bilden dann die Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen vom 22. bis 26. August. Mehrere hundert Randalierer greifen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und das angrenzende Wohnheim für vietnamesische Vertragsarbeiter mit Molotow-Cocktails an. Gut 3.000 Zuschauer sehen zu und spenden Beifall. Die Vietnamesen flüchten übers Dach, während die unteren Etagen in Flammen stehen. Die örtliche Polizei hilft kaum. Sie hat den Eindruck, von höherer Stelle zurückgehalten zu werden, und erhält jedenfalls keine Verstärkung, die etwa der Bundesgrenzschutz hätte leisten können. Am 24. August kommentiert Bundesinnenminister Rudolf Seiters den Pogrom, der noch tobt, mit den Worten: „Wir müssen handeln gegen den Missbrauch des Asylrechts.“
Und nun lässt sich die SPD nicht weiter bitten. Noch im August 1992 inszeniert Parteichef Björn Engholm die „Petersberger Wende“, benannt nach dem Ort nahe Bonn, wo er von den versammelten Landesvorsitzenden die Zustimmung einholt, den Asylartikel jedenfalls zu „ergänzen“. Sein Beitrag zur Debatte ist der Vorschlag, unberechtigte Asylbewerber, die in Wahrheit „Wirtschaftsflüchtlinge“ seien, von vornherein auszusortieren. Als wären solche Fragen nicht ohnehin Gegenstand jedes Asylverfahrens. Es ist auch nur der Anfang.
Zwar regt sich in den folgenden Wochen massenhafter Widerstand gegen den Rechtstrend – im November und Dezember 1992 demonstrieren über eine Million Menschen auf der Straße –, und in der Bevölkerung geht die Zustimmung zur Asylrechtsänderung drastisch zurück. Doch Bundeskanzler Helmut Kohl hat im Oktober mit dem Staatsnotstand gedroht, und die SPD möchte das Thema endlich vom Tisch haben. Bei den Parteiverhandlungen im Dezember werden ihre Entsandten von der Union gefragt, welche Kriterien sie für ein Zuwanderungsgesetz, das ist die von ihnen vorgeschlagene „Ergänzung“, denn entwickelt hätten. Sie haben keine entwickelt. Die „Ergänzung“ wird nicht weiter verfolgt. Die Bahn für den Bundestagsbeschluss vom Mai 1993 ist frei.
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