Und was sagen die Wähler dazu?

Wahlrecht Die Koalition setzt nach Ablauf der Frist nun doch eine Gesetzesänderung durch. Nur bleibt das eigentliche Problem außen vor
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Am 3. Juli 2008 verfügte das Bundesverfassungsgericht, der Gesetzgeber habe bis Juni 2011 das Wahlrecht für Bundestagswahlen zu ändern. Doch das Datum verstrich, zu einer Einigung zwischen den Parteien kam es nicht. Am gestrigen Donnerstag nun peitschte die schwarz-gelbe Koalition ihren Gesetzentwurf im Alleingang durchs Parlament. Die Opposition hat Verfassungsbeschwerde angekündigt. Das ist schon deshalb verständlich, weil es an der demokratischen Gesinnung einer Regierung zweifeln lässt, wenn sie da noch die Konfrontation sucht, wo es darum geht, die Regeln der Konfrontation festzulegen.

Das Gericht hatte den seltsamen Mechanismus gerügt, dass eine Partei ein Bundestagsmandat verlieren kann, 
wenn ihr Stimmenanteil über eine gewisse Grenze hi