Volksbegehren, Kanzlerbegehren

Streit um EU-Referendum Die Strategen aller Parteien stellen Weichen für und wider den EU-Beitritt der Türkei

Der jüngste Streit zwischen Regierung und Opposition um die Frage, ob im Grundgesetz die Möglichkeit von Volksabstimmungen verankert werden soll, ist in der Öffentlichkeit überwiegend als Angelegenheit von Parteitaktikern wahrgenommen worden. Dafür spricht vieles, es ist bestimmt nicht falsch. Typisch für Taktiererei ist die plötzliche Kehrtwende, und hier wurde sie vollführt. Die Debatte begann vor der parlamentarischen Sommerpause, als die FDP verlangte, es solle wie in anderen großen EU-Staaten so auch in Deutschland ein Referendum über die EU-Verfassung geben. Vielleicht wollte die FDP ein wenig Unruhe zwischen den Parteien der Regierungskoalition schüren: Die Grünen stehen dem plebiszitären Gedanken bekanntlich näher als die Sozialdemokraten. SPD-Chef Müntefering sah die Gefahr, wollte mögliche Debatten im Keim ersticken und erklärte deshalb postwendend, bei der Ratifizierung der EU-Verfassung werde man sich an den bewährten, vom Grundgesetz vorgeschriebenen Weg halten. Aus den Ferien zurückgekehrt, nahm jedoch der Kanzler den Faden auf und organisierte die Fronten neu. Er führte vor drei Wochen einen Vorstandsbeschluss der SPD herbei, in dem die eingangs genannte Grundgesetzänderung und unter dieser Bedingung auch das EU-Referendum befürwortet wird.

Gerhard Schröder hatte nämlich erkannt, dass das Thema viel eher die Opposition als die Regierungskoalition spaltet. Schon nach dem FDP-Vorstoß zeichnete sich das ab, als deutlich wurde, dass die CSU mehr als die CDU geneigt war, ihn zu unterstützen. Der Kanzler goss neues Öl in diese Glut, indem er die Frage des EU-Referendums mit der Frage von plebiszitären Verfassungselementen überhaupt verband, wohl wissend, dass solche von den Unionsparteien bisher immer abgelehnt worden waren. Hatte doch die rot-grüne Koalition eine entsprechende Grundgesetzänderung schon einmal auf den Weg gebracht und war damit an der Union gescheitert. Was die SPD jetzt vorschlägt, ist davon die Neuauflage, mit dem Unterschied freilich, dass nach der damaligen Gesetzesvorlage Projekte der Regierung oder auch des Parlaments gerade nicht zur Volksabstimmung hätten gestellt werden dürfen. Und das zeigt nun wirklich den taktischen Charakter der Debatte. Denn die damalige Überlegung war ja nicht dumm, nur das Volk als Urheber von Volksbegehren zu stärken und alles andere angeblich "Plebiszitäre", das von oben auf die Spur gesetzt worden wäre, als Etikettenschwindel zurückzuweisen. Auf einmal zählt diese Überlegung nicht mehr. Die Aussicht ist zu verlockend, in den Reihen der Opposition Verwirrung zu stiften.

Um die Union ordentlich unter Druck zu setzen, fordert die SPD eine rasche Entscheidung über die vorgeschlagene Grundgesetzänderung noch in diesem Herbst. Man müsse ja mit der Organisation des EU-Referendums bald beginnen, um hinter anderen EU-Staaten nicht hinterzuhinken, ist das Argument. Die SPD geht offenbar von der Ablehnung des Projekts durch die Union aus, der sie dann die Verantwortung für das Nichtzustandekommen des EU-Referendums in die Schuhe schieben kann. Manche Unionsstrategen vermuten sogar eine längerfristige Planung des Kanzlers. Er könnte seinen Vorschlag im kommenden Bundestagswahlkampf noch ein weiteres Mal aus der Tasche ziehen. Das wird die Zeit sein, in der England und Frankreich ihre EU-Referenden abhalten; darauf, so fürchten die Strategen, kann Schröder dann anklagend hinweisen und seine Weltoffenheit mit der Provinzialität der Union kontrastieren.

Diese Vermutung trägt indes nicht weit, da sich das Desinteresse der Bundesbürger am Thema Plebiszit schon an dramatischeren Fragen als der der EU-Verfassung gezeigt hat. Sogar die Einführung des ungeliebten Euro haben sie hingenommen, ohne dass eine plebiszitäre Volksbewegung entstanden wäre. Also, auf diesem Feld sind kaum Punkte zu holen, und das weiß Schröder. Gleichwohl ist ihm eine andere längerfristige Überlegung durchaus zuzutrauen. Der Kanzler durchschaut, weshalb CSU-Chef Stoiber für das EU-Referendum viel ungebrochener eintritt als die KollegInnen von der Schwesterpartei: weil er besonders vehement gegen einen möglichen EU-Beitritt der Türkei kämpft. Die Regierung, die diesen Beitritt will, kann sich ausrechnen, dass eine Volksabstimmung ihr wahrscheinlich widersprechen würde. Deshalb sucht sie jetzt vorbeugend eine Konstellation herbeizuführen, in der die Union selber sich gegen Volksabstimmungen stellen muss. Stoiber umgekehrt hält das Thema Türkei für so wichtig, dass ihm zuzutrauen ist, er könne sogar die von der SPD zur Bedingung gemachte Grundgesetzänderung hinnehmen. Die geht aber der CDU zu weit.

Hier wird ersichtlich nicht bloß taktiert, hier geht es um einen echten Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionspolitik. Erst wie speziell um ihn gerungen wird, ist dann wieder Taktiererei. So hat Stoiber schon vorgeschlagen, es solle nur Referenden geben dürfen, die sich um Themen der EU drehten. Auf diese Weise könnte das ungeliebte plebiszitäre Element auf genau die Themen begrenzt werden, in denen die CSU sich dauerhaft auf Seiten der Bevölkerungsmehrheit glaubt. Umgekehrt hat die SPD schon deutlich gemacht, dass sie eine Volksabstimmung über den Türkei-Beitritt auch dann verhindern würde, wenn die Union der Grundgesetzänderung zustimmen sollte. Deshalb diskutiert sie Modelle, wonach Plebiszite nicht einfach aus dem Parlament heraus, sondern nur mit parlamentarischer Zweidrittelmehrheit auf den Weg gebracht werden könnten.

Die Konfusion aus taktischen Reflexen, ernsten Problemen und grundsätzlichen Verfassungsfragen ist inzwischen so groß, dass das plebiszitäre Projekt ihren meist hinterhältigen Betreibern auch aus den Händen gleiten könnte. Wer weiß, ob sie uns am Ende nicht tatsächlich mit einer Grundgesetzänderung beglücken, die sie alle aus unterschiedlichen Gründen nicht wirklich gewollt haben. Es wäre zu begrüßen, denn Plebiszite würden mehr Demokratie bedeuten. Die Abneigung der meisten Politiker gegen Plebiszite erklärt sich mit der historischen Erfahrung, die sie gemacht haben wollen: Wenn es nach dem Volk gehe, könne auch einer wie Hitler volkstümlich werden. Dies war das Argument schon der Grundgesetzväter gewesen. Es ist wenig plausibel, denn Hitler ist durch das Volk gerade nicht zur Macht gebracht worden, vielmehr durch wirtschaftliche und militärische und Eliten im Zusammenspiel mit Parlamentariern, die sich erpressen ließen.


Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Geschrieben von

Michael Jäger

Redakteur (FM)

studierte Politikwissenschaft und Germanistik. Er war wissenschaftlicher Tutor im Psychologischen Institut der Freien Universität Berlin, wo er bei Klaus Holzkamp promovierte. In den 1980er Jahren hatte er Lehraufträge u.a. an der Universität Innsbruck für poststrukturalistische Philosophie inne. Freier Mitarbeiter und Redaktionsmitglied beim Freitag ist er seit dessen Gründung 1990. 1992 wurde er erster Redaktionsleiter der Wochenzeitung und von 2001 bis 2004 Betreuer, Mitherausgeber und Lektor der Edition Freitag. Er beschäftigt sich mit Politik, Ökonomie, Ökologie, schreibt aber auch gern über Musik.

Michael Jäger

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