Vom Winde verweht

Berlin-Urteil Das Verfassungsgericht verurteilt nicht nur Berlin, sondern die Rechtslage

Auf die Klage Berlins, der Bund müsse das Land seiner extremen Haushaltsnot wegen sanieren helfen, hat das Bundesverfassungsgericht rein ökonomistisch reagiert. Die Not sei gar nicht so groß, befanden die Richter. Hamburg habe sogar noch etwas weniger eingenommen als Berlin, Berlin gebe aber mehr aus als Hamburg. Es habe die eigenen Handlungsmöglichkeiten noch keineswegs erschöpft. Zum Beispiel könne es ja seine Wohnungen verkaufen. Das Gericht hat vor Jahren selbst erst dafür gesorgt, dass Klagen wie diese versucht werden konnten, indem es Artikel 107 des Grundgesetzes schöpferisch interpretierte. Jetzt aber ist die Zusammensetzung des Richterkollegiums verändert, und der Zeitgeist tut seine Wirkung. Eigentlich passten Sanierungshilfen des Bundes gar nicht in die Systematik des Grundgesetzes, korrigierte man die eigene frühere Entscheidungspraxis. Mit andern Worten, es ging gar nicht so sehr um die Plausibilität der Klage: Geprüft und verurteilt wurde die Rechtslage, nach der solche Klagen zur Zeit überhaupt noch möglich sind.

Viele Reaktionen zeigen, woher der Wind weht. Die Botschaft des Urteils sei, dass das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an seine Grenzen stoße, hört man allerorten. Endlich müsse nun die zweite Stufe der Föderalismusreform angepackt werden: Reiche Länder wollen nicht mehr so viel für arme zahlen, obwohl das Grundgesetz alle verpflichtet, für einen einheitlichen Lebensstandard in Deutschland zu sorgen. Der "kooperative Föderalismus" sei etwas für Gutwetterzeiten gewesen. Die Sanierung notleidender Länderhaushalte möchte man dem Insolvenzverfahren in der "freien Wirtschaft" angleichen. Und der Bund soll sich da am Besten ganz heraushalten. Es ist ja wahr: Wenn er Berlin beim Sanieren hilft, belastet er womöglich seinerseits hinterher die reichen Länder. Die wollen das nicht und schlagen deshalb jetzt vor, jedes Land solle sich selbst finanzieren können, müsse also die volle Steuerhoheit erhalten.

Der Bund mag sich als Sieger des Gerichtsstreits fühlen, weil er Berlin nicht zu unterstützen braucht. Langfristig ist er jedoch der größte Verlierer. Schon in der ersten Stufe der Föderalismusreform ließ er eine beispiellose Schwächung des Gesamtstaats zu: Die Länder dürfen künftig fast jedes Bundesgesetz nach Gusto verändern. Wenn sie in der zweiten Stufe auch noch die Steuerhoheit erhalten, könnte der Bundesstaat eigentlich nach jugoslawischem Vorbild aufgelöst werden.

Die Alternative zum neoliberalen Ökonomismus der Richter wäre die Würdigung der jüngsten Geschichte Berlins, das heißt, der Geschichte der deutschen Vereinigung gewesen. Dann hätten sie nicht Berlin und Hamburg verglichen, sondern den einmaligen Weg gewürdigt, den die Stadt gehen musste: Zwei Großstädte mit Verwaltungsdoppelstrukturen wurden zusammengelegt; beiden wurden über Nacht hohe Subventionen gestrichen, die sie wegen ihrer Rolle im Kalten Krieg erhalten hatten; unter so schwierigen Geburtsumständen sollte das neue Berlin aber Hauptstadt sein. Bonn, das diese Funktion aufgeben musste, wurde bemitleidet und erhielt Kompensation. Über Berlin aber ergießt sich Häme. Man kann es nicht anders nennen, wenn das Berlin-Urteil jetzt mit den Worten gelobt wird, da könne ja jeder kommen und sich beliebig verschulden in der Hoffnung, dass der Bund dann aushelfe. Hat Berlin sich beliebig verschuldet - seit es nicht mehr vom CDU-Mann Diepgen regiert wird? Es ist dem Wirken des rot-roten Senats zu danken, dass seit 1995 die Primärausgaben der Stadt (ohne Schuldendienst) pro Einwohner um 11,7 Prozent gesunken sind, während sie sich im Durchschnitt der anderen Länder um 3,9 Prozent erhöht haben.

Heute geht es überhaupt nur noch um die Frage, was mit den Berliner Altschulden geschehen soll. Nur um die Zinsen zahlen zu können, muss sich Berlin noch weiter verschulden. Und alle wissen, dass der dadurch steigende Schuldenberg durch noch so tiefe "Einschnitte" in Berlins Haushalt nicht getilgt werden könnte. Die rot-rote Koalition reagiert deshalb ganz richtig: Sie nimmt neue Schulden auf, denn sie zahlt weiter Zinsen. Irgendwann muss sich der Bund seiner Verantwortung stellen.


der Freitag digital zum Vorteilspreis

6 Monate mit 25% Rabatt lesen

Geschrieben von

Michael Jäger

Redakteur „Politik“ (Freier Mitarbeiter)

Michael Jäger studierte Politikwissenschaft und Germanistik. Er war wissenschaftlicher Tutor im Psychologischen Institut der Freien Universität Berlin, wo er bei Klaus Holzkamp promovierte. In den 1980er Jahren hatte er Lehraufträge u.a. für poststrukturalistische Philosophie an der Universität Innsbruck inne. Freier Mitarbeiter und Redaktionsmitglied beim Freitag ist er seit dessen Gründung 1990. 1992 wurde er erster Redaktionsleiter der Wochenzeitung und von 2001 bis 2004 Betreuer, Mitherausgeber und Lektor der Edition Freitag. Er beschäftigt sich mit Politik, Ökonomie, Ökologie, schreibt aber auch gern über Musik.

Michael Jäger

Der Freitag im Oster-Abo Schenken Sie mutigen Qualitätsjournalismus!

Print

Entdecken Sie unsere Osterangebote für die Printzeitung mit Wunschprämie.

Jetzt sichern

Digital

Schenken Sie einen unserer Geschenkgutscheine für ein Digital-Abo.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden